Dr. Völkert
Experte
Re: Propofol
Re: Propofol
Hallo Annemarie,
nach 10 Minuten hätte man spätestens merken müssen, daß das Medikament paravenös gespritzt worden ist (siehe auch meine anderen Antworten)!
Nach Anlage einer neuen Venenkanüle, die selbstverständlich auf korrekte Lage überprüft werden muß, spricht überhaupt nichts dagegen, das Medikament erneut, dieses Mal wirklich in die Vene zu spritzen.
Eine Psychotherapie kann selbstverständlich helfen, dieses traumatisches Erlebnis zu be- und verarbeiten.
Sicherlich kann man eine Klinik verklagen. Die Falschlage einer Venenverweilkanüle gehört zu den typischen Risiken einer Venenpunktion, ob dieses nun detailiiert aufklärungspflichtig ist, würde den Rahmen und die rechtlichen Möglichkeiten des Forums sprengen. Im Falle eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers kommt es in Abhängigkeit von der Situation jedoch manchmal zur sogenannten Beweislastumkehr, so daß eine Beratung bei einem Fachanwalt für Medizinrecht (gelbe Seiten, Anwaltskammer) sicherlich eine sinnvolle Maßnahme wäre. Dieser kann Ihnen alle Möglichkeiten des Rechtsweges erläutern.
Gruß F. V.
Re: Propofol
Hallo Annemarie,
nach 10 Minuten hätte man spätestens merken müssen, daß das Medikament paravenös gespritzt worden ist (siehe auch meine anderen Antworten)!
Nach Anlage einer neuen Venenkanüle, die selbstverständlich auf korrekte Lage überprüft werden muß, spricht überhaupt nichts dagegen, das Medikament erneut, dieses Mal wirklich in die Vene zu spritzen.
Eine Psychotherapie kann selbstverständlich helfen, dieses traumatisches Erlebnis zu be- und verarbeiten.
Sicherlich kann man eine Klinik verklagen. Die Falschlage einer Venenverweilkanüle gehört zu den typischen Risiken einer Venenpunktion, ob dieses nun detailiiert aufklärungspflichtig ist, würde den Rahmen und die rechtlichen Möglichkeiten des Forums sprengen. Im Falle eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers kommt es in Abhängigkeit von der Situation jedoch manchmal zur sogenannten Beweislastumkehr, so daß eine Beratung bei einem Fachanwalt für Medizinrecht (gelbe Seiten, Anwaltskammer) sicherlich eine sinnvolle Maßnahme wäre. Dieser kann Ihnen alle Möglichkeiten des Rechtsweges erläutern.
Gruß F. V.