veto an Oleg
veto an Oleg
Ich bin auch eine Verfechterin des Rechts auf Leben!
Auch dem Erzeuger muss eingeräumt werden, sein Kind zu behalten, wenn er das will.
Zwar gibt es nur wenige Dutzend Männer, die alleinerziehende Väter werden wollten - aber sie müssten dieses Recht bekommen, weil Rechte nicht nur für Mehrheiten gelten.
Ich meine, dass es nicht zuviel verlangt ist, wenn eine Schwangere neun Monate sich dem Zweck verschreibt, neues Leben auszutragen, für das jemand im vornherein seinen Verantwortungswillen bekundet und dieses Kind lieben will. Ja, ich denke sogar, dass nicht nur der Erzeuger, sondern auch ein neuer Liebhaber, eine werdende Oma, eine werdende Tante oder Onkel dieses Vetorecht im Sinne des Lebenserhalts bekommen sollte.
Allerdings würde das voraussetzen, dass unsere Behörden den Galopp erlernen ... und das entspricht wohl der Quadratur des Kreises :-(
Aber das Leben ist das wunderbarste - und das absolut Unberechenbare.
Ich habe einen Sohn, mein Herzblatt. Ich habe ihn die ersten wichtigsten Jahre allein aufziehen müssen und es war oft kein Honigschlecken, weder für mich noch für ihn.
Ich habe auch eine Tochter, die in Idealverhältnissen mit Vater und Häus'chen aufgewachsen ist - und nun nichts mehr von mir wissen will, weil sie MIR nicht verzeihen kann, dass ihr Vater mir davongelaufen ist und ihre heile Welt zerbrach. Gemeinsam mit einem ausgesprochen netten Schwiegersohn hat sie sich heute ihre eigene heile Welt erschaffen, in die sie mir keinen Einblick gewähren will ...
Und ich habe einen Fötus abgetrieben, weil ich mich damals zu schwach fühlte, dieses Leben zu erhalten. Über dieses Versagen habe ich 1001 Nacht gegrübelt und noch heute ist der Gedanke daran wie eine Wolke, die sich vor die Sonne schiebt. Hätte dieses Kind heute ein herzliches Verhältnis zu mir, oder hätte es sich ebenfalls abgewendet? Ganz egal. Es würde SEIN Leben leben - und jedes Kind, das die Chance hatte, als Kind geliebt zu werden, kann ein glücklicher, zufriedener Mensch sein.
Darum sollte keiner Frau ein uneingeschränktes Recht über ihre biologische Funktion eingeräumt werden. Natürlich kann sie nicht "gezwungen" werden die ungewollte Folge einer Liebesnacht zwei Jahrzehnte liebevoll zu begleiten - aber austragen und gebären sollte sie, wenn sie die sexuelle Handlung bewusst und gewünscht begangen hat, sobald jemand anderer erklärt, für das Kind sorgen zu wollen.
Tja, Oleg, wie Du siehst kann dieses Thema von zig Seiten her betrachtet und diskutiert werden - und vermutlich steckt hinter jeder geäußerten Meinung Überzeugung aus wie auch immer gearteter Erfahrung heraus ....