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Verschlechterung der Sehschärfe nach Katarakt-OP

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Guten Tag, Bluefox,
Sie haben sich aber doch freiwillig operieren lassen und sind doch auch sicher über mögliche Komplikationen aufgeklärt worden, oder? Was konkret werfen Sie denn für eine Fehlbehandlung vor? Entscheidend ist vor allem immer die Aufklärung vor der Operation...
Mit freundlichen Grüßen, Professor Dr. med. A. Liekfeld, FEBO
 
Hallo,

die Basis meiner Klage wird sein, dass die Implantation an sich nicht angezeigt war.

Ich hatte im Jahr 1993 eine schwere Verletzung im linken Auge, sodass dieses im Klinikum Augsburg operiert werden musste (Entfernung von Glassplittern aus der Hornhaut und diverse Nähte).
Hierzu habe ich der Augenärztin VOR der Implantation einen Bericht der Klinik gegeben.

Sie war also über die massive Vorschädigung des Auges informiert.

Insofern ist es absolut unverantwortlich, in ein solches, traumatisch vorbelastetes, Auge eine IOL zu implantieren.

Die anschliessende PRK (vor 7 Monaten) hat übrigens ausser Schmerzen, Krankheitstage und viel Frustration rein gar nicht gebracht! Visus links ist weiterhin bei 70 % .

Ich habe inzwischen einen ausgeprägten Hass auf diese, mMn rein gewinnorientiert arbeitende, Augen-OP-Mafia entwickelt und werde nicht müde gegen diese zu kämpfen!

Btw: die Lichthöfe und Artefakte der Trifokallinsen haben sich in nun 1.5 Jahren seit der Implantation in keinster Weise verringert. Im Dunklen Autofahren ist absolut unmöglich! Auch darüber wurde ich vor der OP nicht vollumfänglich aufgeklärt.

Was bleibt jetzt: deutlich reduzierter Visus links, kein Autofahren im Dunklen und grenzenloser Hass auf die Augen-OP-Mafia!


Schöne Grüße
bluefox
 
hallo Bleufox,

Die Aufklärung in der Augenheilkunde ist miserabel. Sie entspricht i.d.R. nicht den Anforderungen an § 630e bzw. § 630d des Patientenrechtegesetzes. Ich gehe davon aus, dass bei Ihnen eine nicht notwendige, d. h. eine nicht-medizinisch indizierte Augenoperation stattgefunden hat. Eine Clear-Lens-Extraction z. B. wäre eine sog. Lifestyle- oder Schönheitsoperation. An diesen Operationen werden besondere Anforderungen in Bezug auf Aufklärung gestellt. Laut BHG müss "schonungslos" über alle Risiken aufgeklärt werden.

Die Aufklärungsbögen sind sehr arztfreundlich gestaltet, so dass Risiken, die zwar bekannt sind aber die Vorstellungskraft des Patienten bei weitem überschreiten, durch seine Unterschrift mit abgedeckt sind. Es sieht dann so aus als ob darüber aufgeklärt wurde. Inzwischen werden Aufklärungen kaum noch vom operierenden Augenarzt/von der Augenärztin selbst durchgeführt, sondern von einem/einer durch die Pharmaindustrie dazu speziell ausgebildete Person (welche berufliche Ausbildung diese Person hat, ist für den Patienten meist nicht ersichtlich!). Das eine gewisse "Verkaufstrategie" dabei gefahren wird, darf zumindest vermutet werden. I. d. R. wird der Patient aufgefordert den Bogen zu unterschreiben BEVOR er ihn in die Hand bekommt und hat nachlesen können. Häufig kommen inzwischen Tablets zum Einsatz, auf denen der Patient unterschreiben soll. Dafür wird geworben mit "wir wollen doch umweltfreundlich agieren und Papierverschwendung vermeiden!". Dass der Patient den vielen Seiten umfassenden Aufklärungsbogen in dem Fall NICHT lesen kann, durfte jedem klar sein (er unterschreibt aber gerade, dass er ihn gelesen hat!) Erst NACH geleisteter Unterschrift wird er zum Augenarzt reingelassen, unterschreibt er nicht, bekommt er ihn auch gar nicht zu sehen. Diese (nach meinem Empfinden erpresserische) Methodik ist in einem Arzthaftungsprozess, bei dem die volle Beweislast beim geschädigten Patienten liegt, nicht beweisbar.

Es gibt noch weitere Makel in den Aufklärungsbögen und -praktiken, z. B. bezüglich der risikoreichen Retro - und Parabulbärspritze zwecks Betäubung, die mit Verlust des Auges einhergehen kann. Er gibt Alternativen, worüber seitens des Gesetzgebers zwingend aufzuklären ist, damit der Patient von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen kann.

Hier sollte zwingend nachgebessert werden!

Alles Gute!
 
Guten Tag,
ich gebe zu bedenken, dass ich davon ausgehe, dass es sich tatsächlich um eine medizinische Indikation mit vorliegen eines Grauen Stars gehandelt hat und nicht um eine refraktiv-chirurgische Indikation. Allerdings ist es tatsächlich fragwürdig, in ein vor-geschädigtes Auge eine Multifokallinse einzusetzen. Eine IOL einzusetzen, ist nicht kontraindiziert - das ist immer anzustreben, wenn die natürliche Linse entfernt wird.
Mit freundlichen Grüßen, Professor Dr. med. A. Liekfeld, FEBO
 
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