• Dr. Meinhard LeuthSie wünschen sich Kinder, konnten sich bisher diesen Traum aber nicht erfüllen, weil Sie oder Ihr Partner unfruchtbar sind? Sie denken über eine künstliche Befruchtung nach? Im Forum Kinderwunsch können Sie sich mit anderen Usern über Erfahrungen zu diesen Themen austauschen oder Ihre Fragen an unseren Gynäkologen Dr. Meinhard Leuth stellen.

Stundenerhöhung, Beschäftigungsverbot und Kinderwunschbehandlung...

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APOLLO

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Hallo,

wir sind seit heute offiziell schwanger im 2.ten Versuch.

Meine Partnerin hat letzte Woche erst beim Arbeitgeber um Stundenaufstockung (von 26 auf 35 Std.) gebeten. Sie hat aber noch keine entsprechende Vereinbarung unterschrieben.

Da Sie bei Bekanntwerden der Schwangerschaft direkt ins Beschäftigungsverbot geht (aus betrieblichen Gründen), stellt sich uns nun folgende Frage:

"Prüft" die Krankenkasse, die ja von unserer Kinderwunschbehandlung weiß, ob/wann sie schwanger wurde? Und könnte das Gegenüber einer natürlichen Schwangerschaft formal zu Problemen beim Mutterschutzlohn führen, wenn sie kurz vorher noch eine Stundenerhöhung vereinbart?
 
Hallo Apollo, dazu kann ich Ihnen keine Auskunft geben, da sie eine Arbeitsrechtsfrage ist. Wenn diese Frage sehr von Bedeutng ist, solten Sie einen Fachanwalt fragen oder das Arbeitsamt. Alles Gute, Ihr Dr. M.Leuth
 
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