• Dr. Frauke HölleringOb Orgasmus, Stellungen beim Sex oder Selbstbefriedigung: Haben Sie Fragen zur Sexualität? In unserem expertenbetreuten Forum Sexualität können Sie sich ganz anonym über die schönste Nebensache der Welt austauschen. Unsere Expertin Dr. med. Frauke Gehring steht Ihnen – für eine begrenzte Anzahl von Fragen – gerne zur Seite. Die Allgemeinärztin arbeitet in einer Gemeinschaftspraxis in Arnsberg mit Schwerpunkt Psychosomatik und Sexualmedizin und ist zudem als Referentin und Moderatorin für zahlreiche medizinische Themen im Print-, TV- und Internetbereich tätig.

sex zwischen lehrer/schülerin

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J

john

Guest
darf ein lehrer unter keinen umständen sex mit einer schülerin (17) haben?

auch wenn sie nur an derselben schule ist, aber nicht bei
ihm unterricht hat?

wer weiß genaues?
 
RE: sex zwischen lehrer/schülerin

Hallo John,

solltest Du wirklich Lehrer sein, dann müßtest Du das aber schon wissen, denn ich denke, daß dies sicher in irgendeiner Form Teil des Studiums ist. Ich gebe zu ich kenne mich da jetzt nicht aus, aber nachdem dieses Problem ja nicht "neu" ist....
Sachkundiger ist da sicher der T.A. vielleicht sagt er ja noch was dazu.

Ansonsten diese Fragestellung hatten wir eigentlich erst kürzlich hier im Forum (Lehrerin-Schüler), trotzdem gebe ich Dir eine Antwort darauf. Diese Antwort heißt: Niemals!
Wenn Dir Dein Beruf und die Tätigkeit an dieser Schule lieb ist, dann läßt Du besser die Finger davon! Das Verhältnis Lehrer und Schüler ist ein sog. Abhängigkeitsverhältnis. Auch Dein Hinweis, daß Du Sie nicht unterrichtest nützt gar nichts, denn wenn es herauskommt bist Du an dieser Schule geliefert. Der Elternbeirat und das Kollegium werden das sicher nicht dulden. Du müßtest wohl an einer anderen Schule unterrichten (bin mir da aber auch nicht sicher ob es disziplinarisch unrelevant ist, das weiß auch wieder T.A.)
Nächster Aspekt: Du weißt nicht wie sich das Verhältnis entwickelt und somit wärst Du auf alle Fälle erpressbar - auch ein nicht zu unterschätzendes Problem für einen Lehrer.
Ich würde mir das gut überlegen.

Freundliche Grüße
rk
 
NIEMALS !!!

NIEMALS !!!

Ach John,

ich hatte gehofft, dass dieses Thema nie wieder zur Sprache kommen würde, denn es ist für mich nach wie vor unvorstellbar, wie ein derartiger Vorgang überhaupt zustande kommen kann.

Also noch einmal:
Es darf niemals zu solch einem Verhältnis kommen, denn es ist ungesetzlich, menschlich nicht zu verzeihen, und in gar keinem Falle tolerierbar. Dies gilt auch, wenn der 1. Schritt vom Schüler ausgeht.

Das kann (mit Recht) bis zum Entzug der Lehrbefugnis und, bei einem zivilrechtlich angestrengten Prozess durch die Erziehungsberechtigten, auch noch gemäss geltendem Recht bestraft werden.

Dieses gilt unabhängig vom Alter des Schülers / der Schülerin.

Ich weiss nicht, ob Deine Frage allgemeiner Natur ist, oder sie für Dich gelten soll. Daher konnte ich auch nur allgemein antworten.


Third Attempt
5 000 912 355
 
RE: NIEMALS !!!

RE: NIEMALS !!!

Folgendes kann ich nicht nachzuvollziehen:
Gesetzlich: Mit 16 Jahren kann eine junge Frau über ihr Leben entscheiden. Ein Abhängigkeitsverhältnis gibt es nicht.
Menschlich: Es gibt (auch prominente) Beispiele für Partnerschaften mit großen Altersunterschieden.
Solche Beziehungen können wunderbar sein.
 
RE: NIEMALS !!!

RE: NIEMALS !!!

Auf welche Passagen im Strafgesetzbuch stützen sich denn
die Behauptungen, das sei ungesetzlich?
 
RE: NIEMALS !!!

RE: NIEMALS !!!

Mein Gott John!

Bist Du schwer von Begriff oder wie? Mit 16 ist man nicht volljährig - also mußt Du (ob es Dir nun gefällt oder nicht) mit den Erziehungsberechtigten rechnen. T.A. hat es doch nun deutlich genug gesagt wie es rechtlich aussieht.
Hat ein Mädchen dieses Alters einen Älteren Freund/Liebhaber ist das uninteressant, solange die Eltern das tolerieren und (hör gut zu) er kein Lehrer, Ausbilder, oder z.B. Trainer im Sportverein ist. Das sind sehr sensible Bereicht und hier kannst Du ganz entschieden auf die Schnauze fallen, wenn sich jemand hinhängt. Sowie das Mädchen volljährig ist, ist das nicht mehr so wichtig und danach interessiert der Altersunterschied erst recht nicht mehr. Du wirst Dich entscheiden müssen: Entweder wartest Du bis sie mit der Schule fertig ist, oder Du quittierst den Schuldienst. Mehr kann man Dir nicht sagen und raten! Benutz doch mal das was Du zwischen den Ohren hast (man nennt das Hirn)!
Freundliche Grüße
rk
 
Logisch!

Logisch!



"Sexueller Übergriff bei Schutzbefohlenen und Abhängigen"

T.A.
 
RE: Logisch!

RE: Logisch!

Im geschilderten Fall ist die Schülerin m.E. weder
Schutzbefohlene (es sei denn, sie befindet sich mit dem Lehrer auf Klassenfahrt) , noch Abhängige.
Aber vielleicht gibt der Gesetzestext mehr her.
Bitte gib doch 'mal den Paragraphen an, T.A.
Danke!
 
Bin kein Paragraphenreiter

Bin kein Paragraphenreiter

Sexuelle Handlungen mit Kindern können auch bei Pädagogen auftreten, die sich derartig mit den Kindern identifizieren, dass sie die Erzieher- oder Lehrerrolle aufgeben und versuchen, ein gleichwertiges Mitglied der (kindlichen) Peergruppe zu werden. Dadurch verlieren sie ihre Verantwortlichkeit für das Wohl der Kinder aus dem Blick. Zunächst vielleicht unbewusste pädophile Neigungen können insofern dazu führen, dass gerade solche Berufe gewählt werden, in denen der Umgang mit Kindern um Mittelpunkt steht.

Sexueller Missbrauch an Schulen ist seit einigen Jahren schon wiederholt in den Medien thematisiert worden. Zur Anzeige gelangte Fälle gaben den Anlass für publikumswirksame Artikel in Zeitschriften. Das Vorkommen sexuellen Missbrauchs in Heimen und Pflegefamilien ist bislang noch kaum untersucht worden. Dennoch handelt es sich hierbei keineswegs nur um Einzelfälle, und die Problematik ist den im Jugendhilfebereich Arbeitenden sehr wohl bekannt.

In der Regel geht die Initiative - wie bei jedem Missbrauch - vom Erwachsenen aus; zum anderen haben gerade bereits innerhalb der Herkunftsfamilie sexuell Missbrauchte Kinder und Jugendliche häufig Verhaltensweisen gelernt, die von Erwachsenen als Herausforderung und Aufforderung zu sexuellen Handlungen verstanden werden können. Dies führt dazu, dass sexuell Missbrauchte Kinder ihre Erfahrungen immer wieder schmerzvoll wiederholen, weil Sexualität für sie das einzige Mittel geworden ist, sich körperliche Zuwendung und Zuneigung zu sichern. Allerdings rufen diese Kinder und Jugendlichen durch ihr provozierendes Verhalten häufig auch Abneigung bei Erziehern und anderen Bezugspersonen hervor, so dass nicht mehr nach den Ursachen ihres Verhaltens gefragt wird: sie bleiben so weiterem Missbrauch ausgesetzt, ohne den notwendigen, erhofften Halt und Schutz zu finden.

(aus: Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen; eine Informationsbroschüre der Senatsverwaltung für Jugend und Familie, Berlin 1992)
 
RE: NIEMALS !!!

RE: NIEMALS !!!

ist ja schon gut, rk. deine persönliche Meinung kann ich ja nachvollziehen.
Es geht aber doch nicht darum, was die Problemstellung bei dir für Empfindungen auslöst - aufgrund welcher Persönlichkeitsstrukturen oder Erlebnisse oder persönlicher Situation, religiöser Einstellung auch immer.
Nach anderen Auskünften , die ich eingeholt habe,kann ein 16 - jähriges Mädchen alleine über ihre Partnerschaft entscheiden - ohne die Eltern. Die Eltern können nur im eigenen Haus über den Umgang bestimmen.
Um mein Hirn zu benutzen und sachlich zu bleiben:
Wenn ein Mädchen bei mir Unterricht hat, ist sie abhängig.
Wenn sie bei mir Training im Verein hat , ist sie sozusagen
Schutzbefohlene. Also : sensibler Bereich, ok!
Wenn sie aber nur zufällig an derselben Schule wie ich ist,
also keinen Unterricht bei mir hat, ist sie weder abhängig noch Schutzbefohlene. Oder?
 
An John

An John

Wenn Erziehungsberechtigte ihr Kind (in diesem Fall) einer Schule anvertrauen, so geht (wie das Wort es schon ausdrückt) die Verantwortung auf die Schule über. Zur Schule gehört auch der Lehrkörper. Und es ist ganz egal, ob ein Klassenlehrer einer 7. Klasse sich einer Schülerin der 9. Klasse nähert oder umgekehrt. Es findet ein sexueller Missbrauch statt, für den der Lehrer, und damit auch die entsprechende Schule (sprich: der Direktor) verantwortlich zu machen ist.

Wenn (in diesem Fall) ein Mädchen Leistungen erbringen muss, die von einem Lehrer der Schule bewertet werden, befindet sie sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Schule.

Die Sache dürfte doch jetzt eindeutig sein, oder?

T.A.
 
RE: Bin kein Paragraphenreiter

RE: Bin kein Paragraphenreiter

Nein , mit dem Gesetz kennst du dich wirklich nicht aus, zitierst es aber in wischi-waschi-Form.
Du bist wirklich sehr unkompetent, unsachlich und schwallst gerne belehrend daher, statt einmal nachzuweisen, auf welcher gesetzlichen Grundlage du überhaupt argumentierst.
Stattdessen gehst du auf Schauplätze, die mit der Problemstellung absolut nichts zu tun haben.
Mißbrauchen etwa verheiratete Männer ihre Gattinen, die erst 17 Jahre alt sind sind?
 
RE: An John

RE: An John

Noch einmal: Es besteht kein Abhängigkeitsverhältnis, da Unterricht und Bewertung eben N i c h t stattfindet.
Das Mädchen ist in der Oberstufe.
Die Annäherung, die in diesem Fall ganz stark von dem Mädchen (17) ausgeht, geschieht weniger in der Schule (Kein Unterricht !!!Keine Bewertung!!!!!!!)
Hoffentlich darf sie aber in der Pausenhalle ein paar Worte mit ihm reden. Oder steht der Arme damit schon mit einem Bein im Gefängnis?
Ob die Annäherung in der Disco oder sonstwo geschieht,
ist m.E. unerheblich.
 
Wenn Sie meinen.....

Wenn Sie meinen.....


Na, jetzt mal Butter bei de Fische. Was wollen Sie eigentlich von mir?

Wollen Sie von mir den Freifahrtsschein, dass sich ein Lehrer ungestraft einer Schülerin unsittlich nähern darf?

Wenn nicht, dann bitte ich um den Paragraphen, wo das festgelegt ist.

Wenn Sie den wissen, was wollten Sie dann von mir?

T.A.
 
RE: sex zwischen lehrer/schülerin

Sagt mal, John und low, braucht Ihr für alle logischen Sachverhalte den zugehörigen Paragraphen? Was wollt Ihr eigentlich? Schaut im Internet nach. Da gibts tausende von Seiten, die diese Thema behandeln. Kauft Euch das StGB, wo das Thema behandelt wird.
Unglaublich sowas!!!

Helen
 
Wenn Sie meinen+Helen

Wenn Sie meinen+Helen

Ich hatte gehofft, die Rechtslage würde mithilfe kompetenter Beiträge etwas weiter aufgehellt, da John nicht der einzige ist, der darüber keine Klarheit hat.
Stattdessen treten Moralapostel(innen) auf den Plan und unterstellen mir "unsittliche " Annäherung.
An Helen: Ich zitiere die letzte Ausführung auf einer der vielen Web-Sites, bei der ich zu diesem Thema schon recherchiert habe: 3 Rechtsanwälte, 5 Meinungen.
 
RE: sex zwischen lehrer/schülerin

Hallo John,

jeder Lehrer/jede Lehrerin weiß, daß ein solches Verhältnis undiskutabel ist. Ob man den Schüler/die Schülerin selbst unterrichtet, spielt dabei keine Rolle.
Klar kann das sehr hart sein, aber es gibt nun mal Fälle, wo eine Beziehung aufgrund der Verhältnisse eben nicht möglich ist.
Wer eine Rechtsberatung zu diesem Fall will, ist hier an der falschen Stelle.
Ansonsten ist alles gesagt, ich verstehe nur nicht, was du dir hier versprochen hast?

Gruß
san
 
RE: an John

RE: an John

Hallo John,
ich habe hierbei weder ein persönliches Erlebnis oder religöses Problem . Aber ich bin Mutter und als solche weiß ich wovon ich spreche und ansonsten stimme ich TA zu. Ein Lehrer ist nicht nur ein Lehrer, sondern er muß sich auch noch an Vorgaben des Direktors und an das Schulrecht halten sowie an das Strafgesetzbuch natürlich - und hier ist man bereits eindeutig vorgegangen! Siehe div. Presseberichte. Natürlich könntest Du Dich mit ihr im Pausenhof zum unverbindlichen Gespräch treffen. Fragt sich nur wie lange ihr das tun könnt. Bekanntlich sind Teenies sehr schnell im bemerken solcher Dinge (auch wenn ihr glaubt euch unverdächtig verhalten zu haben) und es besteht immer das Risiko, daß ihr außerhalb der Schule von Schülern (Mitschülern) oder irgendwelchen Lehrern / Eltern entdeckt werdet - was dann zur Meldung beim Direktor führen kann.

Wie heißt es so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Mach doch was Du glaubst tun zu müssen und beschwer Dich hinterher nicht, Du wärst Dir der Konsequenzen und Folgen nicht bewußt gewesen!

Freundliche Grüße
rk
 
RE: Falsches Forum!!

RE: Falsches Forum!!

Deine Antwort spricht für Dich! Verantwortungsbewußte Menschen werden Dir hier keinen Freibrief geben können - mit moralisieren hat das nämlich absolut gar nichts zu tun!
Kauf Dir ein Strafgesetzbuch oder such Dir einen kompetenten Anwalt. Vielleicht findest Du ja auch ein Forum für Rechtsfragen.
Viel Glück
rk
 
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