Re: Schwerbehindertenausweis für diabetiker?
Ich möchte mal etwas zum Status Schwerbehindert sagen....
Ich habe 70% und Stufe G.
Die Personalpolitik ist die schmutzigste der Politiken, das heißt, wenn ich einen schwerbehinderten Mitarbeiter loswerden möchte oder gar nicht erst einstellen, dann gibt es auch einen Weg. Auch einen, bei dem das Integrationsamt zustimmt. Wer etwas Anderes erhofft, der träumt...
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich im Job 120% leisten musste, eine lange Zeit, um zu beweisen, dass ich zu 100% belastbar bin. Und, wenn in einer Firma das Wort: Personalabbau fällt, kann man ganz schnell in eine saubere Mobbingaktion geraten, weil "Nichtbehinderte" Angst um ihren Job haben und fürchten, ihn zu Gunsten des mitarbeitenden Schwerbehinderten zu verlieren.
Bei Bewerbungen und Einstellungen darf der Arbeitgeber zwar nach dem Grad aber nicht nach der Ursache oder dem Grund der Behinderung fragen.
Somit wird er sich hüten, "die Katze im Sack" einzustellen.
Ich fühle mich durch den Schwerbehindertenstatus im Berufsleben von der Gesellschaft behindert, denn ich werde somit "selektiert".
Das einzige Positive, dass ich auch Euch empfehlen kann, ist die Möglichkeit, ab 50% PLUS Stufe G (Ich weiß nicht, ob es niedriger geht..) finanzielle Hilfe zur Anschaffung oder Umbau eines KFZ bei der BfA zu beantragen. (Formulare gibt es im Net.)
Bedingung dafür ist eine Bemessungsgrenze und Berufstätigkeit. Der Antrag darf aller 5 Jahre neu gestellt werden, bei der Berechnung wird die Beihilfe um den Wert des derzeitigen KFZ nach Schwacke-Liste oder Wert nach Einschätzung einer KFZ-Werkstatt gekürzt. Ich habe das letzte Mal 75% des Kaufpreises erhalten, natürlich gibt es eine Max.-Grenze.
Ich habe so schon 2 meiner PKWs finanziert und finde, das ist eine sehr kulante, großzügige und coole Sache.
Die Richtlinien, die dem Amt für Soziales zur Feststellung des Schwerbehindertengrades dienen, sind keine Gesetzestexte, sondern nur Anhaltspunkte und bedürfen meiner Meinung längst einer Überarbeitung und einer Anpassung an das wirkliche Leben.
Man sollte sich nicht mit einem Bescheid zufrieden geben, wenn man überzeugt davon ist, dass im Recht ist. Notfalls Widerspruch einlegen und auch vor einer Klage vor dem Sozialgericht nicht zurückschrecken.