Einmal spielt dabei die Fremgefährdung eine Rolle, aber wichtig ist auch die Eigengefährdung dazu muss man kein Gesetz brechen und es ist dennoch ein triftiger Grund, dann kommt es auch darauf an ob man einen Betreuer hat und wie der dazu steht, bzw. ob er das befürwortet oder für übertrieben hält, genauso verhält es sich mit den Ärzten/Therapeuten bei denen man eventuell in Behandlung ist.
Das alles wären Menschen die Unterstützen könnten, je nachdem wie diese die Lage beurteilen.
Und, normalerweise solltest du bei einer Zwangseinweisung auch Gelegenheit haben mit dem Richter zu sprechen, genauso beurteilen die Ärzte in der Klinik nochmal wie es ausschaut was nicht unbedingt mit dem übereinstimmen muss was derjenige der Einwies dazu denkt.
Oft muss man halt zur Beobachtung bleiben, gibt es aber keinen der genannten Gründe und bestätigt sich auch keiner in dieser Zeit, dann kann man wieder gehen, spätestens nach der richterlich angeordneten Aufenthaltszeit.
Normalerweise sind die zuständigen Institutionen da sehr genau und penibel, weisen niemanden ein bei dem nicht auch ein akuter Ausnahmezustand herrscht der das rechtfertigt, Ausnahmen bestätigen sicher die Regel sind aber auch meist leicht zu klären außer in sehr seltenen und fast schon skurrilen Fällen in der Kriminalgeschichte, um da Missbrauch vorzubeugen wurde auch die Entmündigung abgeschafft, das Gesetz und die Klinik sollte also auf deiner Seite sein.
Wer will dich also einweisen und warum?