Sturmwolke
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Re: Nahrungszufuhr mit der Spritze!?
Es ist für alle Pflegekräfte, was die Flüssigkeits- u. Nahrungszufuhr alter, hilfloser Menschen betrifft, eine Gratwanderung. Jedoch sollte man den Einzelnen und seine Krankengeschichte unbedingt genau beachten. WARUM will oder kann er nicht essen/trinken? Nach einem Schlaganfall mit tlw. Schlucklähmung ist es fast eher richtig, wenn zumindest vorübergehend die ausreichende Flüssigkeit mittels Infusionen verabreicht werden. Häufig tritt ja nach einiger Zeit eine Besserung ein und der betreffende Mensch kann wieder schlucken. Manchmal kann dies auch erreicht werden, indem man seinem "Gedächtnis" nachhilft mit Düften oder man gibt ihm ein Aroma auf die Zunge, von Dingen, die er gern hatte (z.B. den Geschmack von Süßem). Zudem hat eine ausgebildete Pflegekraft gelernt, mit welchen Handgriffen die Kau- u. Schluckbewegungen angeregt werden können.
Wichtig ist zudem eine gute Mundpflege, wobei ich die mit den Fertigstäbchen eher ablehne.
Es gibt auch Fälle, die, med. indiziert, eine Magensonde (PEG) rechtfertigen. Hier habe ich die besten Ergebnisse gesehen bei denen, die mittels Spritze zu festen Zeiten ihre Ernährung erhielten und bei gleichzeitigem Kau- u. Schlucktraining sogar wieder zur oralen Nahrungsaufnahme leichter Kost (Joghurt, Pudding, Breikost) befähigt wurden. Hier wurde jedoch wegen Verschluck-Gefahr die Flüssigkeit auch weiterhin in eine PEG gespritzt. Nur bei den völlig
Teilnahmslosen (Alzheimer, Voll-Lähmung etc.) kam Sondennahrung zum Einsatz.
Bei Sterbenden ohne PEG haben wir das mit ärztl. Dokumentation, mit schriftl. Befürwortung von Angeh./Betreuer so gehandhabt, dass jeder Schluck, der mithilfe von einem Eierlöffel verabreicht wurde, dokumentiert wurde. Es sollte auch dieser Mensch nicht "verdursten", aber seine Würde sollte unbedingt gewahrt bleiben.
Wichtig ist hier rechtliche Absicherung.
Eine Flüssigkeitszufuhr mittels Spritze ist und bleibt in jedem Fall -auch rechtlich- äußerst fragwürdig.
Es ist für alle Pflegekräfte, was die Flüssigkeits- u. Nahrungszufuhr alter, hilfloser Menschen betrifft, eine Gratwanderung. Jedoch sollte man den Einzelnen und seine Krankengeschichte unbedingt genau beachten. WARUM will oder kann er nicht essen/trinken? Nach einem Schlaganfall mit tlw. Schlucklähmung ist es fast eher richtig, wenn zumindest vorübergehend die ausreichende Flüssigkeit mittels Infusionen verabreicht werden. Häufig tritt ja nach einiger Zeit eine Besserung ein und der betreffende Mensch kann wieder schlucken. Manchmal kann dies auch erreicht werden, indem man seinem "Gedächtnis" nachhilft mit Düften oder man gibt ihm ein Aroma auf die Zunge, von Dingen, die er gern hatte (z.B. den Geschmack von Süßem). Zudem hat eine ausgebildete Pflegekraft gelernt, mit welchen Handgriffen die Kau- u. Schluckbewegungen angeregt werden können.
Wichtig ist zudem eine gute Mundpflege, wobei ich die mit den Fertigstäbchen eher ablehne.
Es gibt auch Fälle, die, med. indiziert, eine Magensonde (PEG) rechtfertigen. Hier habe ich die besten Ergebnisse gesehen bei denen, die mittels Spritze zu festen Zeiten ihre Ernährung erhielten und bei gleichzeitigem Kau- u. Schlucktraining sogar wieder zur oralen Nahrungsaufnahme leichter Kost (Joghurt, Pudding, Breikost) befähigt wurden. Hier wurde jedoch wegen Verschluck-Gefahr die Flüssigkeit auch weiterhin in eine PEG gespritzt. Nur bei den völlig
Teilnahmslosen (Alzheimer, Voll-Lähmung etc.) kam Sondennahrung zum Einsatz.
Bei Sterbenden ohne PEG haben wir das mit ärztl. Dokumentation, mit schriftl. Befürwortung von Angeh./Betreuer so gehandhabt, dass jeder Schluck, der mithilfe von einem Eierlöffel verabreicht wurde, dokumentiert wurde. Es sollte auch dieser Mensch nicht "verdursten", aber seine Würde sollte unbedingt gewahrt bleiben.
Wichtig ist hier rechtliche Absicherung.
Eine Flüssigkeitszufuhr mittels Spritze ist und bleibt in jedem Fall -auch rechtlich- äußerst fragwürdig.