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Hannes
Guest
Hallo Allemitenander,
Ich bin 16 Jahre alt und habe seit kurzem eine neue Freundin, die erst 13 jahre alt ist. jetzt habe ich von Kollegen gehört, dass man angezeigt wird wegen "Verführung von Minderjährigen" wenn ich über und sie unter sechzehn Jahren alt ist, und ich mit ihr GV machen würde, stimmt das? Darf ich sie und sie mich auch nicht anfassen, oder was ist hier wahr?
ich kann mir das gar nicht vorstellen, denn wenn es beide wollen, wer kann dann schon etwas dagegen tun?!
Ps: ich wohne in der Schweiz, aber
ich denke das Gesetz ist
vegleichbar,nicht?!
Viele Liebe Grüsse
Hannes
Ich bin 16 Jahre alt und habe seit kurzem eine neue Freundin, die erst 13 jahre alt ist. jetzt habe ich von Kollegen gehört, dass man angezeigt wird wegen "Verführung von Minderjährigen" wenn ich über und sie unter sechzehn Jahren alt ist, und ich mit ihr GV machen würde, stimmt das? Darf ich sie und sie mich auch nicht anfassen, oder was ist hier wahr?
ich kann mir das gar nicht vorstellen, denn wenn es beide wollen, wer kann dann schon etwas dagegen tun?!
Ps: ich wohne in der Schweiz, aber
ich denke das Gesetz ist
vegleichbar,nicht?!
Viele Liebe Grüsse
Hannes