P
Petronius
Guest
ich wiederhole mich kurz:
"meine fragen zur behinderten liebe:
gibt es irgendwelche rationalen argumente, (geistig und/oder körperlich) behinderten das recht auf sexuelle selbstbestimmung zu bestreiten?
beinhaltet dieses recht auch das recht auf elternschaft?"
man könnte diese frage auch weiterspinnen zu : darf die gesellschaft eine qualifikation für elternschaft als deren voraussetzung überhaupt verlangen? sollte sie es dürfen? ich erinnere an die debatte um susimäuschen
"meine fragen zur behinderten liebe:
gibt es irgendwelche rationalen argumente, (geistig und/oder körperlich) behinderten das recht auf sexuelle selbstbestimmung zu bestreiten?
beinhaltet dieses recht auch das recht auf elternschaft?"
man könnte diese frage auch weiterspinnen zu : darf die gesellschaft eine qualifikation für elternschaft als deren voraussetzung überhaupt verlangen? sollte sie es dürfen? ich erinnere an die debatte um susimäuschen