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Zuschlag bei zahnärztlih-chirurg. Leistungen

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heineich

New member
Sehr geehrter Herr Dr.
Bei mir sind 2 Implantatinsertionen (GOZ-Nr.9010) durchgeführt worden und in diesem Zusammenhang auch sonstige chirurg. Leistungen durch den Zahnarzt. (z.B. Partielle Vestibulumplastik,
Hautlapenpl. Verwendung einer Membran u.a.) Jede dieser Leistungen wurde als Einzelposten abgerechnet.
Zusätzlich wurde dann noch ein "Zuschlag bei zahnärztl.-chirurg. Leistungen, 1200 und mehr Punkte" nach GOZ-Nr. 0530 mit Faktor 1 berechnet. Dass mein Zahnarzt das darf, ist nicht die Frage, sondern vielmehr: was soll das Ganze? Wieso zahle ich einzelne chirurg. Leistungen und dann nochmals einen Zuschlag auf diese chirurg. Leistungen? Da könnte man doch die einzelnen Leistungen einfach höher in Rechnung stellen und sich den Zuschlag ersparen. Das empfinde ich als sehr eigenartig.
Mal ein Vergleich, der jetzt möglicherweise höchste Empörung auslöst: Wenn ich zu einem anderen Dienstleister (Handwerker, Autowerkstätte usw.) gehe, dann wird mir dort jede einzelne Leistung in Rechnung gestellt aber nicht noch ein Zuschlag dafür, dass ich dort Leistungen für mich erbracht wurden.
Man Zahnarzt meint, das sei eben in der Gebührenordnung so vorgesehen. Vielleicht können Sie mir als Experte hierauf eine nahvollziehbare Erläuterung geben. Vielen Dank im voraus.
heineich
 
Re: Zuschlag bei zahnärztlih-chirurg. Leistungen

Hallo,

wir Zahnärzte sind an die uns vorgegebene Gebührenordnung für Zahnärzte gebunden (GOZ). Die sieht nicht nur vor, wieviel wir berechnen dürfen, sondern auch wann was. Das macht nicht immer Sinn, ist aber nunmal so in unserem bürokratischen System.

Der Gedanke hinter den Zuschlägen ist folgender: bei chirurgischen Eingriffen kommt eine Menge Mehraufwand hinzu - Hygiene, Einwegartikel, Dokumentation uvm. Das ist in der Tat so. Bei Implantationen sind Vor- und Nachbereitung in der Praxis oft mehr Aufwand als die Implantation selber. Daher ein Zuschlag.

Gruß Peter Schmitz-Hüser
 
Re: Zuschlag bei zahnärztlih-chirurg. Leistungen

Sehr geehrter Herr Dr. Schmitz-Hüser

vielen Dank für Ihre Antwort. Mir ging es nicht darum, das Honorar in seiner Höhe zu beanstanden, sondern die Art der Darstellung.
Auch wenn die Zahnärzte an die GOZ gebunden sind, bei deren Gestaltung haben sie, bzw. deren Standesvertreter sicherlich ein Wort mitzureden. Alles Andere würde mich sehr wundern.

Viele Grüße
Heineich
 
Re: Zuschlag bei zahnärztlih-chirurg. Leistungen

Dann habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Meine Erklärung sollte genau die Form erklären und nicht die Höhe des Honorars.

Unsere Medizin ist komplett bürokratisiert. Unsere Standesvertreter sitzen zwar mit am Tisch. Denken Sie bitte nicht, dass wir dort Feder führend seien.

Gruß Peter Schmitz-Hüser.
 
Re: Zuschlag bei zahnärztlih-chirurg. Leistungen

Gut, dann denke ich das nicht! Damit sollten wir das Thema dann abschließen. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre engagierten Erklärungen.
Viele Grüße
Heineich
 
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