RE: Wurzelbehandlung
Hallo,
die Wahrheit liegt wie so oft dazwischen. Es ist in der Tat nicht korrekt, dass jede Wurzelbehandlung privat gezahlt werden muß. Prinzipiell ist eine Wurzelbehandlung Bestandteil der gesetzlichen Krankenversichernung.
Dennoch kann ein Zahnarzt eine Wurzelbehandlung nach den Richtlinien der GKV als nicht durchführbare Behandlung einstufen, z. B. bei stark gekrümmten Wurzeln, weit hinten liegenden, schwer zu erreichenden Zähnen etc. Dann, wenn der Aufwand so groß wäre, daß es sich dabei um keine "wirtschaftliche" Maßnahme handelt. Die GKV zahlt dann die Zahnentfernung.
Aus medizinishcer Sicht kann der Zahnerhalt dennoch möglich sein, muß dann halt nur privat liquidiert werden.
Zuzahlungen oder die private Wurzelbehandlung, um eine bessere meditinsche Leistung zu bekommen sind freiwillig.
Gruß Peter Schmitz-Hüser