Re: Weitsichtigkeit beim 5 Järigen
Hallo, die genannten Werte der ermittelten Weitsichtigkeit alleine genügen nicht wirklich, um eine seriöse Aussage zu machen. Für die Durchführung einer Okklusionsbehandlung muß man die Sehschärfe beider Augen mit Korrektur kennen. In Ihrem Falle kann man wohl davon ausgehen, dass die Sehschärfe links schlechter ist, als die des rechten Auges. In diesem Falle wäre eine Okklusionsbehandlung unbedingt angeraten - selbstverständlich auch im Alter von 4 1/2 Jahren! Eine Okklusionsbehandlung macht erst dann keinen Sinn mehr, wenn der Patient älter als etwa 12-13 Jahre ist, eine Behandlung nachgewiesener Maßen (!) keinerlei Besserung mehr bringt oder die organische Situation eine Verbesserung ausschliesst, bspw. durch eine Maculadegeneration. Ansonsten ist Dauer und Rhythmus einer Okklusionsbehandlung immer abhängig von der Sehschärfe und Fixation.
Das Tragen einer Brille verändert nicht das Ausmaß der damit korrigierten Fehlsichtigkeit! Diese wird sich im Laufe des Wachstums verändern, egal ob eine Brille getragen wird oder nicht. Gleichwohl ist sie zur Korrektur in diesem Falle unbedingt notwendig.
Im Allgemeinen werden von den unter Tropfenwirkung ermittelten objektiven Werten 0,5 dpt abgezogen. Die Brillenwerte werden kurzfristig vermutlich nochmals überprüft. Ansonsten kann man bei einem Kind von 4 1/2 Jahren in der Regel bereits sehr gute Angaben hinsichtlich der Sehschärfe erhalten. Sind Ihnen diese nicht bekannt, fragen Sie Ihre Augenärztin danach.
Es gibt Möglichkeiten, die Sehschärfe sehr differenziert zu testen. Dies geschieht mit sog. Einzelsehzeichen, Reihensehzeichen und Text. Das Ergebnis kann hierbei jedesmal sehr unterschiedlich sein. Es ist theoretisch durchaus möglich, dass die Sehschärfe bei Einzelsehzeichen 100% ist, während sie bei Prüfung mit Reihensehzeichen nur noch 80% ist und beim Lesen von Text sogar nur noch 60%. Eine alleinige Prüfung der Sehschärfe mit Einzelsehzeichen ist im Falle einer Amblyopie, wie sie bei Ihrem Sohn zu erwarten ist, also nicht ausreichend. Erst die differenzierende Untersuchung gibt in solchen Fällen genauen Aufschluß über die tatsächliche Situation und somit die Grundlage für weitere Behandlungsmaßnahmen. Welche Tests bei Ihrem Sohn mit 4 1/2 Jahren möglich sind, muß man prüfen. Einzel- und Reihensehzeichen dürften jedoch kein Problem darstellen.
Ein Schielen ist erst dann tatsächlich nicht vorhanden, wenn es definitiv ausgeschlossen werden konnte. Dazu gehören auch kosmetisch sehr unauffällige Schielformen mit kleinem Winkel (Mikrostrabismus), die erst mittels umfangreicher sensorischer und motorischer Untersuchungen ausgeschlossen werden sollten, um die Aussage zu machen, dass keine Schielen vorliegt. Bis diese Untersuchungen nicht lückenlos durchgeführt sind und zu einem entsprechenden Ergebnis geführt haben, sollten engmaschige und regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden. Eine Okklusionsbehandlung sollte in jedem Falle erfolgen.