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Verweigerung d. Artzbesuches

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D.Weinsberg

Guest
Lieber Dr. Spruth,
unser Vater zeigt demente Züge, ist durch 2 Schlaganfälle Marcumar-Patient und geht nicht zum Arzt. Er vernachlässigt sich, geht nicht mehr raus und ist nicht bereit kleine Aufgaben zu übernehmen.Unsere Mutter selbst schwer krank ( Herzpatientin, Gerhirnstoffwechselerkrankung) und bald länger in stationärer Behandlung wegen einer OP kann nichts, genauso wie wir Kinder ausrichten.
Eine Vorsorgevollmacht liegt seit 3 Jahren bereit und wird nicht unterschrieben. An sich haben wir alle ein liebevolles, misstrauensfreies Verhältnis untereinander. Stecken aber jetzt in einem Dilemma, weil wir nur zusehen können und die Situation sich insgesamt ständig verschlimmert.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus

Daniela Weinsberg
 
RE: Verweigerung d. Artzbesuches

Liebe Daniela,

da stecken sie in einem Dilemma. Wäre es denn möglich, dass der Arzt zu Ihnen nach Hause kommen kann, um sich über die derzeitige Situation ein Bild machen zu können ?

Vielleicht ist ihr Vater überfordert mit den kleinen Dingen, die er machen soll.

Wenn die Vorsorgevollmacht nicht unterschrieben werden kann, ist das auch nicht so schlimm.
Letztlich können sie immer noch die Betreuung beantragen, soweit ihr Vater, wenn er es nicht mehr kann, einer "Vertetung" bedarf.

Lieben Gruss
Auguste
 
RE: Verweigerung d. Artzbesuches

Sehr geehrte Frau Weinsberg,

sofern bei Ihrem Vater bereits eine Demenz vorliegt, kann es sein, daß die Vorsorgevollmacht ohnehin keine Bedeutung mehr hat, da sie, soll sie rechtswirksam sein, notariell beglaubigt werden muß. Dies ist aber nur dann möglich, wenn Ihr Vater noch geschäftsfähig ist, was allerdings auch bei einem nur leichtgradig dementen Patienten durchaus noch der Fall sein kann. Das Argument für die Vorsorgevollmacht gegenüber Ihrem Vater sollten die bereits stattgehabten Schlaganfälle sein. Sollte ein weiterer Ihn beispielsweise seiner Sprache berauben, so wird eine Betreuung unumgänglich sein. Wenn er in irgendeiner Weise noch Einfluß darauf nehmen möchte, wer in solch einem Fall für Ihn entscheiden darf, so sollte er (falls wie gesagt noch geschäftsfähig) bald mit Ihnen einen Notar aufsuchen.

Mit freundlichen Grüssen,

Spruth
 
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