RE: Überweisung!!!!
So, nun habe ich noch etwas gefunden. Siehe:
http://home.telebel.de/hokraus1/gesundheit.html
"Praxisgebühr bei Überweisungen zu Quartalsende
Eine Überweisung hat nur in dem Quartal Gültigkeit, in dem sie ausgestellt wurde. Wenn eine am Quartalsende erfolgte Überweisung an einen Facharzt aus Termingründen erst im Folgequartal in Anspruch genommen werden kann, kommt es auf die Art des Facharztes an.
Handelt es sich um Ärzte, die auch direkt (also auch ohne Überweisung) in Anspruch genommen werden können, verliert die Überweisung ihre Gültigkeit und der Patient hat eine Praxisgebühr zu entrichten.
Soweit es sich um eine Überweisung zu einem Arzt für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie, Strahlentherapie oder Transfusionsmedizin handelt, behält die Überweisung quasi ihre Gültigkeit, weil die genannten Ärzte ohnehin nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Eine Praxisgebühr fällt nicht an."
Es ist wohl in den meisten Fällen tatsächlich so, dass die Gültigkeit mit dem Quartal endet.
Der, der am Ende des Quartals erkrankt und überwiesen werden muss, hat Pech gehabt. Also, werden Sie gefälligst nicht am Quartalsende krank, so dass man Sie überweisen muss, und wenn schon, dann richten Sie es bitte so ein, dass Sie zum Radiologen (oder zu einem Arzt einer Fachrichtung aus der obigen Liste) überwiesen werden müssen.

Tut mir leid, das ist doch irgendwie schwachsinnig, oder?