• Dr. Frauke HölleringOb Orgasmus, Stellungen beim Sex oder Selbstbefriedigung: Haben Sie Fragen zur Sexualität? In unserem expertenbetreuten Forum Sexualität können Sie sich ganz anonym über die schönste Nebensache der Welt austauschen. Unsere Expertin Dr. med. Frauke Gehring steht Ihnen – für eine begrenzte Anzahl von Fragen – gerne zur Seite. Die Allgemeinärztin arbeitet in einer Gemeinschaftspraxis in Arnsberg mit Schwerpunkt Psychosomatik und Sexualmedizin und ist zudem als Referentin und Moderatorin für zahlreiche medizinische Themen im Print-, TV- und Internetbereich tätig.

sexuelle nötigung

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xyz

Guest
eine freundin wurde während sie schlief von einem mann den sie gut kannte am busen und an den genitalien angefasst. sie wachte auf und konnte nicht fassen, dass er es tat. sie war total geschockt und wusste nicht was sie machen sollte und stellte sich weiter schlafend. er nahm dann ihre hand und onanierte mit ihrer hand.
im gleichen zimmer schlief ein weiterer bekannter der schon gesehen hatte wie der mann meine freundin streichelte als diese schlief und bevor dieser beobachter sich schlafen legte.
es gibt also keinen echten zeugen.
besteht überhaupt die chance auf eine verurteilung, wenn der mann angezeigt wird???
aussage gegen aussage ????
 
RE: sexuelle nötigung

Solche Dinge kamen auch schon in Arztpraxen vor.
Meist wurden die Personen unter Drogen gesetzt (für eine Untersuchung) und diese erweckten dann den Anschein ohne Bewußtsein zu sein. Da man in der Dosierung nie so ganz sicher sein kann, sind einige dann doch zu Bewußtsein gekommen und haben den Vorgang bemerkt. Allerdings war die Wirkung der Droge so stark, daß sie sich weder artikulieren noch wehren konnten. Nur durch einen großen Zufall konnte man das dann erfolgreich vor Gericht durchsetzen. Jener Arzt konnte nicht darauf verzichten währenddessen ein Video zu drehen. Bei einer Durchsuchung wurde es dann gefunden und als Beweismittel anerkannt. Es stellte sich übrigens heraus, dass diese Frau kein Einzelfall war. Viele die nicht wagten Anzeige zu erstatten meldeten sich anschließend.
Was will ich damit sagen? Es ist extrem schwierig - da ohne ausreichende Beweise keine Chancen bestehen erfolgreich zu sein. Schon eine "normale" Vergewaltigung ist schwierig genug, da ja immer der Verdacht des Einverständnisses im Hintergrund steht - je besser man den Täter kannte desto mehr. Es sei denn die Vergewaltigte geht unmittelbar nachher zum Arzt und läßt evtl. Verletzungen dokumentieren.
Solltest Du (bzw. die Freundin) also hier etwas unternehmen wollen, dann bräuchtest Du (sie) Beweiskräftiges z.B. die Aussage des anderen Mannes.
Mit Aussage gegen Aussage geht gar nichts (könnte ja auch ein Racheversuch sein - so wird man evtl argumentieren).
Also Beweise könnten auch andere Betroffene sein aber am stichhaltigsten ist und bleibt die Zeugenaussage!
Eine gute Anwältin wäre dann allerdings auch vonnöten!

Viel Glück wünscht
rk
 
RE: sexuelle nötigung

@rk
was labert der herr hier denn?
du bist vermutlich, aus juristischer sicht, genau so ein laie wie ich. Mein Vater jedoch ist anwalt. So Dinge müssen vor gericht, und sie haben nicht gerade eine geringe chance durchzukommen. Wenn das Opfer jedoch Gründe zur Rache hätte, wirds schwierig, aber das dürfte bei einem guten Freund wohl kaum der Fall sein.
Zeig ihn an!!!
Deine chancen stehen nicht schlecht.
 
RE: sexuelle nötigung

Ich würd mich freuen wenn du recht hättest. Leider war es in der Presse ganz anders dargestellt. Und auch wenn ich juristischer Laie bin, weiß ich dennoch sicher , daß man nur Erfolg hat wenn man etwas auch BEWEISEN kann. Das weiß man schon seit es Gerichtsverhandlungen im TV gibt und das ist schon länger her als du vermutlich alt bist. Das dürfte ohne Foto und ohne Zeuge sehr schwer sein. Kein Gericht erkennt einen Tatbestand aufgrund einer einzelnen Aussage an, wenn sonst nichts relevantes dazukommt, was die Indizienentscheidung bringt.
Das Mädchen wurde nicht vergewaltigt sondern unsittlich berührt - also gibt es wohl keine körperlichen Anzeichen wie blaue Flecke oder Verletzungen. So, nun erklär mir mal wie Dein Vater das dann beweist? Oder soll das Mandantenwerbung werden? Du bist ja auch Laie. Also frag Pappi und gib wieder Bescheid wenn Du Fakten hast. Einfach zu behaupten sie hätte gute Chancen ist einfach verantwortungslos, denn Du kennst die genauen Umstände gar nicht und kannst sie als Laie somit auch nicht einschätzen! Nur Juristen können das wirklich, deshalb wäre es sinnvoller sie würde sich direkt beraten lassen - nur wenn sie keine Beweise beibringen kann wird ein Anwalt sicher auch sein "Problem " damit haben.
Das belastet die Betroffene viel mehr, wenn sie vor Gericht aussagt und dort erfährt, daß sie keine Chance hat und sie persönlich auch noch psychisch auseinandergenommen wird, denn genau das wird der Anwalt der Gegenpartei (also des Täters) bestimmt tun! Das ist ja auch der Grund warum viele viele Vergewaltigte sich vor einer Anzeige und dem Verfahren so fürchten. Sie machen alles noch einmal durch - ein Mann kann sich das nicht wirklich vorstellen, was das für eine Frau bedeutet.

Natürlich ist dieser Vorgang verwerflich und gehört angezeigt und verurteilt - nur das Problem ist schon mal ob die Polizei die Anzeige überhaupt annimmt, wenn alles so unklar ist. Sie schlief und wachte auf. Schon vergessen? Ein leichtes zu argumentieren sie hätte wohl einen "feuchten Traum" gehabt. Sie bräuchte also schon mal eine resolute Begleitperson für die Anzeigenerstattung.

mfg rk

P.S. Ich erinnere mich nicht dich schwach angeredet zu haben!
 
Lies Deine Mails (o.T.)

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RE: sexuelle nötigung

Hi Markus,
würdest Du auch jemanden den Blinddarm entfernen, wenn Dein Vater Chirurg wäre? Ja? Dann sei froh, daß Du als Anwaltssohn nur rumlabern kannst.
 
kann Markus verstehen

kann Markus verstehen

Hi,
ich verstehe irgendwie nicht, warum ihr auf Markus rumhackt? Ich für meinen Teil finde es gut, wenn ein junger Mann diese Tat genauso verwerfens- und verfolgenswert findet wie die meisten Frauen Frau beim Lesen der Schilderung. Das ist die normalste aller Reaktionen - der Wunsch den Kerl dranzukriegen. Wie viele Männer machen denn lieber schlüpfrige Witze?

Auch die Meinungen der Profis sind in solchen Fällen unterschiedlich. Vom Kopf einziehen und schweigen ist es kein weiter Weg mehr, bis das Mädel sich eine Mitschuld gibt. Hätte ich mich wehren können, müssen? Kämpfen kann ihr einen Teil des Selbstwertgefühls wiedergeben, das Gefühl der Reinigung nach dem beschmutzt werden.

Die andere Sicht ist auch richtig, ein solcher Prozess ist kein Vergnügen. Und die Erfolgsaussichten sind sicherlich sehr schlecht. Sie stand ja nicht unter Drogen, war nicht festgebunden, hätte die anderen mit Schreien wecken können. Das lässt mich vermuten, dass die nicht die resolute Kämpferin ist, die so einen Prozess knallhart durchzieht. Sonst hätte sich sich gewehrt.

Aber die Betroffene sollte auf sich selber hören und das tun, womit sie es für sich besser verarbeiten kann.

Josy

P.S.: Für mich macht es keinen Unterschied, ob ich Laie oder Profi bin, aber zu eurer Info: Ich bin ein juristischer Semi-Profi :-))
 
Lies Deine Mail (o.T.)

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RE: kann Markus verstehen

RE: kann Markus verstehen

Hallo Josy,.
als juristischer Semi-Profi bist Du mir natürlich überlegen. Als Laie möchte ich Dir einen Fall schildern, der nur mit dem Gericht, nicht mit diesem Forum zu tun hat.
Ich fuhr mit dem Auto auf schnee- und eisglatter Straße, als mir ein Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit entgegen kam. Da keine weitere Ausweichmöglicxhkeit bestand, fuhr ich rechts in eine Schneewehe. Obwohl ich stand, als mich das andere Fahrzeug traf, zahlte die gegnerische Versicherung nur 50%. Dagegen klagte ich. Vor Gericht behauptete der Unfallgegner (zwar aus der ferneren Nachbarschaft, aber mir nur namentlich bekannt), ich hätte ihm zugesagt, die Versicherungsleistung mit ihm zu teilen. Auch der Richter konnte keinen Grund finden, warum ich dann auf eigenes Risiko den Prozeß führen würde. Der Gegner wurde nochmals ermahnt, blieb aber bei seiner Aussage. Der Richter meinte wörtlich: "dann kann ich Ihnen auch nicht mehr helfen, ich werde die Staatsanwaltschaft informieren müssen. Die Folgen haben sie sich selber zu zu schreiben?.

Monate später fand dann ein erneuter Prozeß statt. Allerdings wurde nicht der Gegner angeklagt, sondern ich. Urteil wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht: Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Warum erzähle ich das hier? Nun ich möchte Dich zum Nachdenken anregen, und gleichzeitig die Freundin vor dem größten Fehler ihres Lebens bewahren. Sie erspart sich nicht nur die Begutachtung zur Glaubwürdigkeit, die Peinlichkeit vor Gericht, die Demontage des Gegnerischen Anwalts, sondern auch ein mögliches zweites Verfahren als Angeklagte mit eventueller Verurteilung.

Markus schreibt:
>Mein Vater jedoch ist anwalt. So Dinge müssen vor gericht, und sie haben nicht gerade eine geringe chance durchzukommen<
Die Freundin hat tatsächlich ?nicht gerade eine geringe Chance? ? die Chance steht absolut bei Null!

Du verstehst >irgendwie nicht, warum ihr auf Markus rumhackt?< Ganz einfach, weil es unverantwortlich ist, ein junges Mädchen in dieses aussichtslose Abenteuer zu locken, nur damit Papi und seine Kollegen Geld verdienen.

Du als Semi-Profi wirst mir bestätigen können, daß vom Gericht nicht Recht gesprochen wird ? es werden lediglich Urteile gefällt.

Es grüßt Dich
Dein Sam
 
Unschuldig

Unschuldig

Ihr Kämpfer,
eine Vergewaltigung bzw. sex. Nötigung ist ein schlimmes Verbrechen, da gibt es keine Frage,
Aber ca. 15% aller Anzeigen wegen dieser Delikte sind "erwiesenermaßen" falsch.
Feministen fordern sogar, dass jeden Anzeige grundsätzlich zur Verurteilung führen muss!
Was macht eigentlich ein Mann, der unschuldig angezeigt wird?
Denken Sie z.B. an den Prozess gegen den Schauspieler Löwitsch, den ich selber als Zuschauer mit erlebt habe, ein Skandalurteil bei einer Staatsanwältin, einer Richterin und 2 Schöffinnen. Sie hätten diese Furie von Richterin mal erleben sollen!.
Es ist für einen Mann genauso furchtbar, unschuldig deswegen verurteilt zu werden, wie es für eine Frau schlimm ist, vergewaltigt zu werden.
Ein normaler Mann
 
RE: Unschuldig

RE: Unschuldig

Sam, du hast nicht ein unausgeglichenes leben und weisst nicht wohin mit den aggressionen, oder?

Ich weiss nicht, wer behauptet, dass aussage gegen aussage zu keine verurteilung führen kann.
Ist ne Lüge.
Im Zweifel FÜR den/Die Angeklagte. Aber wenn die Sachen glaubwürdig vorgetragen werden, dann kann es sein, dass der Richter, einer Partei mehr glaubt und somit keine Zweifel mehr hat.
Man muss das ganze wörtlich nehmen, und diese scheiss Gerichtsdinger im TV wie Barbara Salesch usw sind schrott.... erstens sind im Gerichtssaal keine kammeras erlaubt, und ausserdem geht's da teilweise ganz anders zu.
Du findest es von mir unverantwortlich, ihr den Tipp zu geben die Anzeige zu machen?
DU findest es also wesentlich verantwortlicher, wenn man OPFERN sagt, macht keine Anzeige, euch zu wehren ist sinnlos. Aktzeptiert was euch geschah, ihr bekommt keine Gerechtigkeit zur Geltung.... ich find da meinen Ratschlag wesentlich besser...

ich muss dir zugestehen, dass im Gericht nicht immer Recht gesprochen wird, blos
Wer nicht kämpft hat schon verloren.

Sam, nach deiner Aussage geh ich jetzt raus und klau ner alten oma die handtasche, sie wird mich eh nicht anzeigen, selbst wenn ich ihr sage wie ich heisse, denn sie wird verlieren.

nochwas.... ein guter Freund von mir ist wegen der selben sache angeklagt, er bestreitet alles und ich glaube ihm. Blos nur weil so etwas vorkommt ( wie behauptet wurde zu 15% aller fälle), soll man allso, die übrigen Täter von 85% alle Fälle frei laufen lassen?

Du hast nen komisches Verständniss von Gerechtigkeit.
 
RE: Unschuldig

RE: Unschuldig

Hi Markus.

>Sam, du hast nicht ein unausgeglichenes leben und weisst nicht wohin mit den aggressionen, oder?<
Ich denke einmal, Du willst nicht wirklich eine Antwort oder? Diesen Satz schreibe ich Deiner Judend gut.

>Ich weiss nicht, wer behauptet, dass aussage gegen aussage zu keine verurteilung führen kann.
Ist ne Lüge.
Im Zweifel FÜR den/Die Angeklagte. Aber wenn die Sachen glaubwürdig vorgetragen werden, dann kann es sein, dass der Richter, einer Partei mehr glaubt und somit keine Zweifel mehr hat.<
Stimmt. Man liest ja auch immer wieder in verschiedenen Urteilsbegründungen: "Zwar konnte dem Angeklagten nichts nachgewiesen werden, aber das Gericht hält ihn für schuldig, weil er sich nicht so großartig artikulieren konnte wie der Ankläger."

>Man muss das ganze wörtlich nehmen, und diese scheiss Gerichtsdinger im TV wie Barbara Salesch usw sind schrott.... erstens sind im Gerichtssaal keine kammeras erlaubt, und ausserdem geht's da teilweise ganz anders zu.<
Was erwartest Du von einer Unterhaltungsendung denn anderes? Und was hat das mit dem Fall zu tun?

>Du findest es von mir unverantwortlich, ihr den Tipp zu geben die Anzeige zu machen?
DU findest es also wesentlich verantwortlicher, wenn man OPFERN sagt, macht keine Anzeige, euch zu wehren ist sinnlos. Aktzeptiert was euch geschah, ihr bekommt keine Gerechtigkeit zur Geltung.... ich find da meinen Ratschlag wesentlich besser...<
Und Du findest sie soll das ganze furchtbare Procedere über sich ergehen lassen, um dann zu hören, daß der Angeklagte frei gesprochen wird? Was glaubst Du, geht dann in einem Opfer vor? Wenn Du mein Posting aufmerksam liest, wirst Du feststellen, daß ich nur über die Anfrage gesprochen habe. Von allgemeinen Opfern war doch nicht die Rede, oder irre ich mich?

>ich muss dir zugestehen, dass im Gericht nicht immer Recht gesprochen wird, blos
Wer nicht kämpft hat schon verloren.<
Es wird niemals Recht gesprochen, es werden Urteile gefällt.

>Sam, nach deiner Aussage geh ich jetzt raus und klau ner alten oma die handtasche, sie wird mich eh nicht anzeigen, selbst wenn ich ihr sage wie ich heisse, denn sie wird verlieren.<
Siehe erster Absatz

>nochwas.... ein guter Freund von mir ist wegen der selben sache angeklagt, er bestreitet alles und ich glaube ihm. Blos nur weil so etwas vorkommt ( wie behauptet wurde zu 15% aller fälle), soll man allso, die übrigen Täter von 85% alle Fälle frei laufen lassen?<
Aber wie Du schon sagtest, es spielt keine Rolle, was DU glaubst, sondern was der Richter glaubt. Tröste also Deinen Freund damit, sobald er verurteilt ist, denn auch DEIN Recht muß für alle gelten.

>Du hast nen komisches Verständniss von Gerechtigkeit.<
Definiere doch einmal Dein Verständnis von Gerechtigkeit unter Berücksichtigung aller religiösen, ethischen, politischen etc. etc. Gesichtspunkten.

Ich mache Dir einen Vorschlag zur Güte: Zeige doch einfach Deinem Vater das Posting, und bitte ihn um seine ehrliche Meinung.

Es grüßt Dich
Sam Gamdschie
 
RE: Unschuldig

RE: Unschuldig

Hallo Sam, hallo Markus,

natürlich werden Urteile gesprochen, und nicht Recht. Ich habe mehrere Sittlichkeitsprozesse miterlebt und war IMMER entsetzt über die Argumentation der Angeklagten, und MANCHMAL erschüttert über die Urteile, die in meinen Augen alles andere als Recht waren.

Fall 1:
Stiefvater missbraucht jahrelang die minderjährigen Töchter seiner Frau, ohne offensichtliche Gewalt (also keine körperlichen Wunden), aber mit jeder Menge psychischem Druck. Mutter schaut weg. Als die ältere mit 19 auszieht, zeigt sie ihn an.
Vor Gericht erzählt er salbungsvoll von seiner großen allumfassenden Liebe, davon dass es besser wäre, wenn er die Mädchen in die Liebe einweiht etc... Der Mann ist geständig, aber nicht reuig, findet sein Handeln VERSTÄNDLICH aus seinem Weltbild heraus.
Er bekommt Bewährung, weil er der Alleinverdiener ist, und seine Familie vor dem finanziellen Ruin stünde, wenn er eingesperrt wird.
Übrigens: Der Mann arbeitet als Ausbilder in einem großen deutschen Automobilkonzern.

Fall2:
Mann, vier Verurteilingen wegen Vergewaltigung, bei der letzten das Opfer scherst verletzt. Nach sechs Jahren raus aus dem Knast, drei Tage draußen, überfällt Bekannte in ihrer Wohnung, bricht Tür auf, ohrfeigt sie. Sie entkommt über das Fenster aufs Vordach.
Verurteilung wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung (die Ohrfeigen) - auf Bewährung. Eine sexuelle Motivation sei nicht nachweisbar, so weit waren die noch nicht. Auf die Frage, was er von der Frau wollte, meinte der Angeklagte: "ich erinnere mich nicht mehr, war betrunken, sicher nur mit ihr reden".

Wollt ihr mehr? Ich könnte Bücher schreiben darüber...
Diese Verfahren sind immer schrecklich für die Opfer, die Täter dürfen ungestraft die Opfer beschuldigen, mit Schmutz um sich werfen.
Darüber sollte sich eine Frau immer im Klaren sein, doch grundsätzlich deswégen den Mund halten? Irgendwie müssen solche Kerle doch gestoppt werden.

Die Chancen im obigen Fall sind sicher denkbar schlecht - und ein seriöser Anwalt sagt das der Frau auch. Nicht alle Anwälte sind gewissenlos, den meisten ist ihr guter Ruf wichtiger als ein einzelner wachsweicher Fall.
Das Mädchen wäre an erster Stelle auch bei einer Beratungsstelle besser aufgehoben, Pro Familia, Wildwasser etc. Sie braucht in erster Linie Hilfe, dann Rache. Aber den Mund halten und nicht drüber reden macht krank.

Josy
 
RE: sexuelle nötigung

moment.
erst mal muss geklärt werden, wer der mann war und wie er an sie rangekommen ist.
ist er eingebrochen oder war es ein bekannter, der aus platzmangel da übernachtet hat, vielleicht aus platzmangel sogar im selben bett.
hat er gedroht, vielleicht sogar eine waffe, oder war seine annäherung einfach ein probieren ob deine freundinn vielleicht auch will? soll es ja geben. konnte ihr stillhalten vielleicht als einwilligung verstanden werden? da ja noch einer im zimmer war ja noch einer, vielleicht hat der "übeltäter" gemeint das stillhalten ist, damit der nichts mitkriegt, bzw.warum hat sie den nicht zu hilfe gerufen?
zuviel ist da unklar, aber ein wenig wixen ist doch keine grossartige sache die man gleich vor gericht zerren muss. wahrscheinlich hätte ein "nein" genügt.
 
RE: sexuelle nötigung

Der größte Teil Deiner Fragen war völlig überflüssig - wenn Du richtig gelesen hättest........ Tja - ist manchmal einfach wichtig, gell?
Sie nachfolgenden einkopierten Text aus dem Post von xyz:
>eine freundin wurde während sie schlief von einem mann den sie gut kannte am busen und an den genitalien angefasst. sie wachte auf und konnte nicht fassen, dass er es tat. sie war total geschockt und wusste nicht was sie machen sollte und stellte sich weiter schlafend. <

Ansonsten für den letzten Absatz. Das Mädchen ist eine Person und kein Gebrauchsgegenstand mit dem "Mann" willkürlich verfahren und umgehen kann wie im grade so danach ist!
Vielleicht schreibst Du (und auch andere solcher "Gesinnung") Dir das mal gehörig hinter die Ohren.
Von "Angstlähmungen" hast Du wahrscheinlich auch noch nicht gehört und außerdem: Als nichtbetroffener läßt sich sehr leicht sagen "Warum hat sie sich nicht gewehrt oder NEIN gesagt". Stell Dir vor ein Mann oder auch eine Frau (ist zwar selten) würde sich einfach von hinten an Dich ran machen oder im Schlaf meinetwegen) und Dich benutzen obwohl Du das nicht wolltest......Deine Reaktion möchte ich dann sehen und vor allem Deine Antwort wenn man an Dich genau die gleiche Frage stellt. Es gab übrigens mal eine Film mit Michael Douglas in der ein Mann aus Karrieregründen mißbraucht wurde.... Schau Dir den doch mal an!

rk
 
RE: sexuelle nötigung

So! VN 15.

Jetzt hast Du Deun Fett weg. Stelle Dich für 45 Minuten in die Ecke - mit dem Gesicht zur Wand. Vielleicht hilft das, damit Du künftig besser im Unterricht aufpasst!!

Danach wende Dich doch einmal an Josy, die Dir sicher gerne erklären wird, wie Rücksichtsvoll und einfühlsam bei Gericht mit dem Mädchen umgegangen wird. Kaum das sie etwas sagt, wird alles sofort geglaubt. Den Rest reimt sich der Richter schon zusammen, und verurteilt den Täter zu einer mehrjährigen Haftstrafe und anschließender Kastration.

Dein Sam
 
RE: sexuelle nötigung

Hallo rk!

Du schreibst:: "Stell Dir einfach vor ein Mann oder eine Frau (ist zwar selten) ... " Das kann ich bestätigen: Es gibt nicht nur Männer die Frauen sexuell mißbrauchen, sexuell nötigen oder vergewaltigen, sondern es gibt auch Frauen, die Männer sexuell mißbrauchen, sexuell nötigen oder (was allerdings besonders selten vorkommt) sogar vergewaltigen. Ich selber wurde von meiner Ex-Freundin sexuell mißbraucht. VN15 schreibt: "Ein klares "Nein." hätte genügt." Das kann ich nicht bestätigen. Ich hatte zu meiner Freundin gesagt: "Bist du verrückt???!!! Das kannst du doch nicht machen???!!! .... " und sie hat trotzdem weiter gemacht. Jahre später rief ich einen Rechtsanwalt an. Er schickte mich zur Polizei. Die Polizei lehnte die Anzeige ab und behauptete sexueller Mißbrauch von Erwachsenen sei erlaubt. Ich denke im Fall von xyz werden die Chancen ähnlich schlecht stehen. Trotzdem bin ich der Meinung daß die Freundin von xyz versuchen sollte gerichtliche Schritte einzuleiten. Denn Täter und Täterinnen, die nicht angezeigt werden machen es immer wieder. (Meine Ex-Freundin hatte mir erzählt, daß sie 2 Männer sexuell mißbraucht hatte (und ich bin mir sicher es waren noch mehr.))

Herzliche Grüße

Roland
(27 Jahre)
 
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