• Dr. Frauke HölleringOb Orgasmus, Stellungen beim Sex oder Selbstbefriedigung: Haben Sie Fragen zur Sexualität? In unserem expertenbetreuten Forum Sexualität können Sie sich ganz anonym über die schönste Nebensache der Welt austauschen. Unsere Expertin Dr. med. Frauke Gehring steht Ihnen – für eine begrenzte Anzahl von Fragen – gerne zur Seite. Die Allgemeinärztin arbeitet in einer Gemeinschaftspraxis in Arnsberg mit Schwerpunkt Psychosomatik und Sexualmedizin und ist zudem als Referentin und Moderatorin für zahlreiche medizinische Themen im Print-, TV- und Internetbereich tätig.

Sexuelle Handlungen auf der Klassenfahrt

  • Thread starter Thread starter Uta I.
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Uta I.

Guest
Hallo, ich bin seit kurzem Lehrerin an einem Gymnasium und war jetzt auch auf einer Abschlussfahrt der Klasse 10 dabei (da sind die meisten 16 Jahre alt). Im Gegensatz zu dem Klassenlehrer sehe ich manches etwas lockerer und habe auch schon mal beide Augen zugedrückt, wenn nachts Jungs auf dem Mädchenflur aufgetaucht sind. Dass es dabei auch zu sexuellen Handlungen kommen würde war mir schon klar, aber schließlich gehen die ja zuhause auch miteinander ins Bett.
Was meint ihr? War das in Ordnung so oder hätte ich da eingreifen müssen? Sollich mich auf der nächsten Klassenfahrt anders verhalten?
 
hoppla - vorsicht!

hoppla - vorsicht!

sobald auch nur eines der kinder unter 16 ist, machst du dich strafbar (§ 180 I StGB). abgesehen davon drohen diziplinarrechtliche konsequenzen auch in dem fall, dass die kinder über 16 sind. als lehrer hast du gegenüber den kindern eine besondere aufsichtspflicht inne, solange sie minderjährig sind. sicher kann man auf klassenfahrten nicht alles verhindern. aber solange keine ausdrückliche erlaubnis der eltern zum freien GV vorliegt, gilt der grundsatz: aufpassen! wenn was passiert (schwangerschaft, ansteckung mit geschlechtskrankheit u. dgl.) bist du dran. desgleichen, wenn auch nur eine entsetzte mutti wind davon kriegt ("die frau sowieso hat das doch erlaubt, was regst du dich denn auf, mama?") ein auge zudrücken, wenn's hinter deinem rücken passiert, mag okay sein, aber auf keinen fall beide augen! beim nächsten mal die jungs rausscheuchen. wenn die möchtegernlover später heimlich zurückkommen, nachdem du deinen kontrollgang erledigt hast - da kann dir keiner nen strick draus drehen.
lg,
melli
 
RE: hoppla - vorsicht!

RE: hoppla - vorsicht!

Hi Uta!
Also ich hab schon so Sachen gehört, vonwegen daß der Lehrer unterhaltspflichtig ist, falls bei solchen Ausflügen Kinder gezeugt werden. Ich kann mich melli nur anschließen, vorsicht!
 
Präsens zeigen aber keine Kontrolle rund um die ..

Präsens zeigen aber keine Kontrolle rund um die ..

Hallo Uta,

ich glaube, du hattest ein schlechtes Ausbildungsseminar ... oder Schulrecht war nicht wirklich deine Stärke ... oder es ist einfach auch nur ein schlechter Scherz ...

Also Melli und Bonnie haben völlig Recht. Wenn sie dir nachweisen können, dass du von sexuellen Handlungen deiner Schüler gewusst hast und sie auch noch billigend in Kauf genommen hast ... dann hast du vielleicht wirklich schon einige Mutterfreuden ... und dass ohne selber den Spass gehabt zu haben. Aber in so einem A12/A13 Gehalt, das ist ja etwas Platz für Unterhalt. Nach Düsseldorfer Tabelle ist ja nur Unterhalt für nichteheliche Kinder fällig ... waren früher so um 300 DM monatlich für die ersten 6 Jahre ... hoffentlich werden es keine Zwillinge ...

Also was ist dagegen zu tun? Dasnächste Mal eindeutig deutlich machen, dass jeder in seinem Bett schläft ... so deutlich, dass ggf. vor Gericht ein Schüler ... eine Schülerin eindeutig aussagen kann, dass Frau Ute I. eindeutig gesacht hat, dass Poppen auf der Klassenfahrt nicht läuft ... dann natürlich die Jungs konsequent aus dem Mädchentrackt schmeissen ... nicht Wache sitzen, aber spät abends noch mal in das eine oder andere Zimmer gucken. Das ist wichtig, dass du dich hier sehen lässt, damit auch das von den Schülern bestätigt werden könnte. Muss ja nicht gleich auffallen, dass es um Fummel-und-Rammel-Kontrolle geht ... geh rein, weil es angeblich zu laut ist oder du xyz suchst ... was auch immer ...

und das nächste Mal denk dir eine aufregendere Geschichte aus ...

Gruß Neppo
 
Pflicht und Verständnis

Pflicht und Verständnis

Den Spagat musst Du tatsächlich irgendwie hinkriegen: einerseits weiß man, dass es natürlich ist, andererseits musst Du Deine Aufsichtspflicht erfüllen.
Niemand kann von Dir verlangen, dass Du die ganz Nacht patroullierst, aber was Du bemerkst, musst Du verbieten. Sorg auch dafür, dass Kollegen oder die Heimeltern Deine Verbote bezeugen können.
Die Youngsters unter 16 vor allem besonders im Auge behalten.
 
RE: Pflicht und Verständnis

RE: Pflicht und Verständnis

Wobei ich jedoch sagen muss das es auch nicht zuverhindern is....

Aber sonst muss ich den anderen recht geben... geht ja auch um dein eigenes leben.. und da sollte man schon einweing acht geben würde ich sagen....
 
RE: Sexuelle Handlungen auf der Klassenfahrt

Hi Uta.

Wenn Du es zuläßt, daß deine Schüler miteinander GV haben, solltest Du es als gute Lehrerin zwar bemerken aber selbst nicht dabei bemerkt werden. Wenn Du dann auch noch schweigst, ist alles in bester Ordnung.
 
RE: Sexuelle Handlungen auf der Klassenfahrt

Hi Uta,
Dein Satz mit dem "...aber schließlich gehen die ja zuhause auch miteinander ins Bett." ist genauso sinnig als wenn ein Richter sagen würde, dass der Angeklagte keinen Hausarrest bekommt, der geht ja doch vor die Tür. Hier wird Verbotenes aufgrund schwierig zu kontrollierenden Situationen toleriert.
Was die Zuhause machen kann Dir egal sein, da haben die Eltern die Sorgepflicht. Auf der Klassenfahrt bist (unter anderem) Du diejenige.
Nimm das nicht zu locker, das kann für Dich böse Folgen haben.

Der Blubb
 
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