• Dr. Frauke HölleringOb Orgasmus, Stellungen beim Sex oder Selbstbefriedigung: Haben Sie Fragen zur Sexualität? In unserem expertenbetreuten Forum Sexualität können Sie sich ganz anonym über die schönste Nebensache der Welt austauschen. Unsere Expertin Dr. med. Frauke Gehring steht Ihnen – für eine begrenzte Anzahl von Fragen – gerne zur Seite. Die Allgemeinärztin arbeitet in einer Gemeinschaftspraxis in Arnsberg mit Schwerpunkt Psychosomatik und Sexualmedizin und ist zudem als Referentin und Moderatorin für zahlreiche medizinische Themen im Print-, TV- und Internetbereich tätig.

sex mit minderjährigen

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frage

Guest
Hallo,

ich bin 18 und habe im moment eine 15 jährige freundin! wie ist das wenn ich mit der nun auhc mal sex haben würde!

gibt es nda nicht so was wie verführung von minderjährigen oder wie schaut das aus?

kann mir da rechtlich was passieren
kann ich ärger von den eltern bekommen!


datürlich zwinge ich sie nicht dazu sonder sie willl selbstvbersändlich auch!

bitte um antwort
 
RE: sex mit minderjährigen

denke mal nicht das es da eine Bestrafung oder sowas geben würde.
Wär natürlich besser wenn sie 17 und du 20 wäre aber so geht das doch auch.
Hau rein :-)
Mfg Nils
 
RE: sex mit minderjährigen

ja es kann dir was pasieren.

es kommt ganz drauf an, was für ne aussage sie später macht :-)
 
RE: sex mit minderjährigen

Na logisch kann dir was passieren.
Du kannst dich zum Beispiel strafbar machen, wenn dich jemand anzeigt. Rein rechtlich gesehen.

Aber wenn du dir sicher bist, dann wird wohl nix passieren.
 
Quatsch

Quatsch

Hallo,
die Rechtslage nach dem Strafgesetzbuch (StGB) ist wie folgt:
Unter 14 ist es ein Offizialdelikt und wird als Sex mit Kindern von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
Zwischen 14 und 16 wird es nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten verfolgt (Antragsdelikt).
Da es sich bei euch aber anscheinend um eine Liebesbeziehung handelt, halte ich es für sehr fraglich, ob es vor Gericht überhaupt zu einer Verurteilung käme: z.B. wegen mangelnder Schuld.
Schlimm wäre es allerdings, wenn davon ausgegangen würde, dass Gewalt, auch z.B. in Form von Drogen oder Pharmaka im Spiel gewesen ist!

Dein Brummel
 
Rechtslage

Rechtslage

Nach $182 Strafgesetzbuch sind sexuelle Handlungen einer Person unter 21 zu einer Person im Alter von 14-15 nur im Falle der Ausnutzung einer Zwangslage strafbar. Im Falle einer Liebesbeziehung ist es immer straffrei.

Dies ist die Rechtslage in Deutschland.
 
RE: sex mit minderjährigen

Nils Holgerson, du bist wohl nicht der kleine Däumling - So redet ein Trampel
 
RE: Rechtslage

RE: Rechtslage

Hallo frage!

Wenn Deine Freundin unter 14 Jahre alt wäre, dann wäre Sex mit ihr grundsätzlich veboten. Sex mit Personen zwischen 14 und 17 ist nur erlaubt, wenn die Eltern es ihnen erlauben. In Deinem Fall sieht es so aus: Deine Freundin müßte ihre Eltern fragen, ob sie mit Dir schlafen darf. Wenn die Eltern Deiner Freundin "Nein." sagen, dann dürft Ihr nicht miteinander schlafen. Es fragt zwar in Deutschland kein Jugendlicher seine Eltern, ob er Sex haben darf, aber so ist die Rechtslage. Desweiteren gilt: Deine Freundin braucht nur hinterher ihre Meinung zu ändern und behaupten, daß sie nicht mit Dir schlafen wollte, und schon könntest Du problemlos wegen Sexuellem Mißbrauch verurteilt werden (Da Deine Freundin noch nicht 18 Jahre alt ist, muß sie bei einem Gerichtsverfahren nicht nachweisen, daß Du sie zum Sex gezwungen hast.). Aber ich denke, da Deine Freundin wirklich mit Dir schlafen will, wird es das Problem wohl nicht geben.

Herzliche Grüße

Roland
 
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