• Dr. Frauke HölleringOb Orgasmus, Stellungen beim Sex oder Selbstbefriedigung: Haben Sie Fragen zur Sexualität? In unserem expertenbetreuten Forum Sexualität können Sie sich ganz anonym über die schönste Nebensache der Welt austauschen. Unsere Expertin Dr. med. Frauke Gehring steht Ihnen – für eine begrenzte Anzahl von Fragen – gerne zur Seite. Die Allgemeinärztin arbeitet in einer Gemeinschaftspraxis in Arnsberg mit Schwerpunkt Psychosomatik und Sexualmedizin und ist zudem als Referentin und Moderatorin für zahlreiche medizinische Themen im Print-, TV- und Internetbereich tätig.

Selbstbefriedigung im Schwimmbad

  • Thread starter Thread starter Andrea
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Ja und es scheint so als sei es nicht nur ein Nick den er strapaziert. Das Tom unter weiblichen Namen veröffentlicht hat wird wohl auch daran liegen das man sich bei zu vielen Namen auch mal leicht vertut.
 
Was sind wir Menschen doch! Ein Wohnhaus grimmer Schmerzen! Ein Ball des falschen Glücks, ein Irrlicht dieser Zeit. Ein Schauplatz aller Angst und Widerwärtigkeit, Ein bald verschmelzter Schnee, ein abgebrannte Kerzen.
 
Hallo Pornobärchen!
Das junge Menschen an sich herumspielen/manipulieren ist was ganz normales und dagegen ist auch nichts einzuwenden. Aber manche Dinge sollte man sich genauer überlegen. Da wäre zum ersten der Duschschlauch sich gegen Körperöffnungen halten mit Beachtung der Wassermenge und Strahl härte ist wohl nichts einzuwenden. Beim einführen schaut das schon anders aus. Der Duschlauch hat zum halten der Verschraubung und auch als Dichtfläche dienende Umbördlung die aus Metall ist und scharfkantig sein kann. Also Verletzungsgefahr! Die Verletzungen können beim Einführen als auch beim Entfernen entstehen. Zweitens ich kann mir nicht vorstellen, dass das einfüllen von Wasser in den Darmtrakt, also Dick-, Dünn- und Zwölffingerdarm, bis in den Magen gut sein soll. Eine Entleerung des Magen- Darmtrakt erfolgt über den Magen ist aber bei sexuellen Handlungen nicht nötig. Es ist ausreichend wenn der Mastdarm gereinigt wird, denn tiefer dringt kein Finger Bzw. Penis in den Darm ein.
Dennoch wünsche ich dir weiterhin viel Spaß beim Experimentieren und viele Orgasmen
Onkel Paul
 
Also als ich mich das erste mal im Schwimmbad selbst befriedigt habe, war ich 12 und habe das vorher in einem Sexheft das ich bei meinem Vater unter dem Bett gefunden habe gesehen. Da lag ein Mädchen mit weit gespreitzten auf einer Wiese und befriedigte sich gerade selber, während alle um sie herum ihr dabei zusahen und selbst an sich herumspielten. Allerdings war ich dafür viel zu feige und habe mich dabei in der Umkleidekabine eingeschlossen, wo ich dann auch nur ein paar Sekunden brauchte um zu kommen. Danach war ich dann fast jedes Wochenende schwimmen und bin mit jedem mal etwas "mutiger" geworden, so das ich heute mit 19 Jahren beim masturbieren sogar die Türe weit auflassse und insgeheim darauf hoffe dabei vielleicht mal von einem Jungen erwischt oder heimlich beobachtet zu werden. Und auch wenn ich es mir heute zuhause manchmal in der Badewanne selber mache, lasse ich die Türe einen kleinen Spalt auf und warte darauf das mein Freund jeden Moment reinkommt und stöhne auch mittlerweile beim Orgasmus so laut, das jeder der mich hört wissen soll das ich gerade komme. Naja, danach allerdings hoffe ich immer das mich keiner gehört hat und schäme mich dann für das hemmungsloses Gestöhne.
 
Mit 19 sollte man auch wissen, dass das Erregung öffentlichen Ärgernisses ist, wenn man sich offen sichtbar selbst befriedigt. Das Zusehen finden nämlich nicht alle Leute erregend; manche finden es nur beschämend und verletzend, und auf die sollten Sie Rücksicht nehmen.

LG, Dr. Höllering
 
Wir haben im schwimmbad so massageliegen, wo fast überall blasen rauskommen. das ist total schön. das wird wohl gerne gemacht, denn beim letzten mal lagen da viele frauen. die sahen alle entspannt aus ;
 
Wenn du sowas bei uns in der Schweiz machst, geht sowas unter Sexuelle Belästigung, und ist strafbar!

Sexuelle Belästigung ist in der Schweiz, anders als in Deutschland, ein Straftatbestand (Art. 198 StGB) und wird, auf Antrag, mit Busse bis zu Fr. 10'000.00 bestraft. Daneben weisen einige weitere Gesetze Bestimmungen zur sexuellen Belästigung auf. Das Diskriminierungsverbot fand 1981 Eingang in die Bundesverfassung (Art. 4 Abs.2 aBV) und wurde in der revidierten Verfassung in Art. 8 Abs. 2 übernommen.
 
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