RE: revision
So leicht ist es also, aus einem Don't registrate einen veritablen Kollegen zu machen, der sich hier einmischt......smile.. vanitas, vanitas....doublesmile...
a) Habe ich etwas verpasst ? Gibt es inzwischen einen Fachzahnarzt für Endodontie?
b)Es gibt keine Angaben in der Literatur vor Dezember 2003 über Erfolgsquoten > 80% bei Beherdung, wie Sie ja selbst in Ihrem ersten Kommentar richtig bemerkt haben
c) Wenn im Rahmen einer Dissertation der Universität Mainz ein Langfristerfolg von 98.5% über durchschnittlich 5,9 Jahre (2 bis 16 Jahre) über 790 Fälle (nicht Kanäle) festgestellt wird, wird man das ja erwähnen dürfen, ohne der Hybris bezichtigt zu werden,
d) wir haben die neuen Richtlinien studiert und in zahnärztlichen Newsgroup diskutiert. Was Sie da schreiben ist falsch. Von "Darf gar nicht", kann überhaupt nicht die Rede sein. Das Gegenteil ist der Fall. Die Richtlinien sollen die Patienten vor minderwertigen Wurzelbehandlungen schützen. Diejenigen, die auch mehrwurzelige Zähne bis in die Nähe der Wurzelspitze aufbereiten, desinfizieren (Med aufgewertet!) und abfüllen können, dürfen das auch zukünftig auf Versichertenkarte ohen Zuzahlung machen, die, die das nicht können, dürfen das nicht mehr zu Lasten der Krankenkasse abrechnen,, sondern müssen sich das privat bezahlen lassen. In diesem Sinne steht in den Kommentaren der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die ja ein Spiegelbild dessen sind, was Sie schreiben, etwas anderes als in den Richtlinien, ist von rein ökonomischen Intereressen geprägt und stiftet zur Körperverletzung in dem Sinne an: "Wenn Sie nicht zahlen, extrahiere ich!"
e) Ich freue mich, dass Sie ChKM-Anwender sind. Kein Wunder, dass Sie erfiolgreich Endodontie betreiben, wenn Sie dazu auch noch ordentlich aufbereiten. Es wundert mich in der Folge auch nicht, dass Sie behaupten, erfolgreicher zu sein als die 80%, die in der Literatur angegeben sind. Ist ja auch kein Wunder, wenn man eine einfache Infektionskrankheit indikationsgerecht (Keime umbringen) behandelt. Sie müssten es nur noch anhand von eigenen aussagekräftigen Zahlen belegen. Dann wären wir schon zwei. Die sogenannte zahnärztliche Wissenschaft lehnt ja die indikationsgerechte Behandlung nach wie vor ab.
e) Was bleibt ist die unterschiedliche Indikationsstellung zum Zahnerhalt, die ja in den verscheidenen Statistiken immer únter den Teppeich fällt. Wir haben es so gelöst, dass sich jeder Kollege unsere Indikationsstellung anschauen und mit der eigenen vergleichen kann. Wo kann ich Ihre Fälle sehen?
Herzliche Grüße
Osswald
www.tarzahn.de