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Privater Kostenvoranschlag -> Therapie nicht durchgeführt, Kosten?!

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Markus25

New member
Guten Tag!

Mein Zahnarzt hat mir für die Zusatzversicherung einen privaten Heil und Kostenplan erstellt, damit ich abklären kann, wie hoch der Zuschuss durch die Zusatzversicherung ausfällt. Im Kostenplan ist die Erstellung des Kostenplans selbst mit ~25€ aufgeführt.

Ist dieser Betrag auch zu bezahlen, sofern ich mich gegen die Therapie entscheide? (ZB weil ich keinen Zuschuss kriege) Über diese Kosten wurde ich nämlich nicht aufgeklärt und wissen konnte ich es auch nicht, da dies mein bisher erster Kostenplan ist...

Grüße
 
Bist du auch noch gesetzlich versichert?
Ich musste da noch nie was extra zahlen für den Plan, ich habe der Zusatzversicherung einfach den zu gesendet den auch die KK bekommt, eine extra Aufstellung war nie nötig.
Der Zahnarzt hätte dich da auch informieren müssen, vielleicht fragst du bei dem nochmal nach.
 
Die gesetzliche Krankenkasse würde wohl nix dazu zahlen. Es geht um eine Wurzelrevision.

Die meinten die Beratung ist kostenlos. Handwerker berechnen ja auch nichts für den Kostenvoranschlag. Das gehört mMn zum Service dazu, wenn man einen Kunden gewinnen möchte.
 
Achtung !
Theoretisch müßte der Kostenvoranschlag an die KK
gehen.
Was auch immer entschieden wird, kann der ZA
den Mindestaufwand abrechnen.
Ob eventuell Teilkosten übernommen werden ???

Dann müßte das Ganze an die private
Zusatzversicherung gehen, diese muß dann
prüfen, entscheiden etc.

Was Tired auch schon benannt hat.


Schwierig eben auch bei Wurzelrevisionen die
weniger (nicht) unterstützt werden. (KK)
Wichtig finde ich, das Spezialisten eine Wurzelrevision
vornehmen, eben mit entsprechender praktischen
u. technischen Erfahrung, Ausrüstung, besseren
Untersuchungsmethoden. (DVT)
Z.B. Endodontologe.
Leider auch mit zusätzlichen Kosten verbunden.
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Auf jeden Fall müssen Sie mit Ihrer jeweiligen
Versicherung kontakt aufnehmen !
Bzw. Ihre Versicherungsunterlagen einsehen !
MfG
 
Achtung !
Theoretisch müßte der Kostenvoranschlag an die KK
gehen.
Was auch immer entschieden wird, kann der ZA
den Mindestaufwand abrechnen.
Ob eventuell Teilkosten übernommen werden ???

Hallo & Danke!

Was genau meinst du damit? Der Zahnarzt rechnet wohl nichts mit der KK ab. Er macht nur Endodontie und rechnet alles privat ab. Ich habe den Kostenvoranschlag nun an die private Zusatzversicherung geschickt, damit diese mir sagen, was genau übernommen werden kann.

Wenn die Erstberatung und der Kostenvoranschlag Geld kosten, dann hätte ich dies gerne (unaufgefordert) vorher gewusst. Ich habe mich nun bei zwei Endodentologen beraten und einen Kostenvoranschlag zukommen lassen. Keiner von beiden hat mir gesagt, dass die Beratung Geld kostet. Bei einem darf ich also Lehrgeld bezahlen.

Der Vergleich ist zwar blöd, aber wenn ein Handwerker einen Kostenvoranschlag erstellt, dann macht er es auch erst einmal auf eigene Rechnung. Wenn der Kunde das Angebot annimmt, dann bekommt der Handwerker natürlich auch sein Geld.

Grüße
 
Eigentlich sollte das egal sein.

Im Kostenvoranschlag werden alle kostenpflichtigen
Positionen aufgeführt.
Auch die der Untersuchung, Behandlung, Materialen,
Laborkosten etc.
Eigentlich geht man damit erst mal zu seiner KK.
Diese bewilligt das eine od. andere bzw. zahlt die
die jeweiligen Zuschüsse.
Auf dem Rest bleibt man sitzen,
sogenannter Eigenanteil !
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Dafür gibt es ja auch die Zusatzversicherung !
Diese sollte je nach Vertrag bis zu 100% des verbliebenen
Betrages übernehmen.
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Ein Endodontologe ist auch ein ZA mit Spezifikation.
An der Basis macht dieser alles was jeder ZA macht.
Er untersucht, berät, macht Vorschläge eventuell
eben auch einen Kostenvoranschlag u. das bezahlt die KK.
Eben der Standard.
Sonderuntersuchungen wie DVT z,B muß man aus eigener
Tasche bezahlen.

Hier mal ein Link:
https://www.kostenfalle-zahn.de/projekt-kostenfalle-zahn/zahnersatz/der-heil-und-kostenplan-12888
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Habe selbst vor kurzem einen Heil- u. Kostenplan
von meinem ZA bekommen wegen Zahnersatz der
nach 18 Jahren erneuert werden soll.
Bewilligt mit 70% Zuschuß, Rest aus eigener Tasche.
Kosten 880 Euro lt. Kostenvoranschlag.
Rest 310 Euro für mich.
Mit einer Zusatzversicherung könnte ich vielleicht bei 100 % landen.

Bei meinem vorherigen Arbeitgeber hätte ich ca. 50 Prozent
der Eigenbeteilung wieder bekommen, das jedoch auch nur begrenzt.
Maximal alle12 Mon. 450 Euro auf das Jahr (Bsp.)
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Bei mir sind im Heil-u. Kostenplan auch das zahnärztliche Honorar
festgelegt was alles beinhaltet.
Untersuchung, Abdruck, einfügen, Kostenvoranschlag.
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Erster Ansprechpartner ist immer gesetzliche KV.
Dann wendet man sich an die private KV.
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Zitat:
Wenn die Erstberatung und der Kostenvoranschlag Geld kosten, dann hätte ich dies gerne (unaufgefordert) vorher gewusst. Ich habe mich nun bei zwei Endodentologen beraten und einen Kostenvoranschlag zukommen lassen. Keiner von beiden hat mir gesagt, dass die Beratung Geld kostet. Bei einem darf ich also Lehrgeld bezahlen.

Kosten entstehen auf jeden Fall, diese können jedoch
immer mit der KK abgerechnet werden auch mit der
gesetzlichen. (nur zu welchem Entgelt)?
Möglicherweise läßt sich bei privat Versicherten doch
mehr herausschlagen !?
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Warten Sie die Reaktionen ihrer Versicherung ab.
MfG
 
Mir kommt hier noch ein Gedanke.
Haben Sie bei den beiden Endodontologen jeweils
nur Ihre private Krankenversicherung angegeben ?
Oder auch die gesetzliche ?

Das könnte einen Unterschied machen ?
Vergleichen Sie die jeweiligen
Kostenvoranschläge !
Beide eingereicht ?
MfG
 
Also hier versteht irgendwie niemand meine Frage oder ich habe sie falsch gestellt.

DAHER EIN NEUER VERSUCH:

1. Ich habe gar nichts bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht, weil beide Endodentologen 100% privat abrechnen. Der Kostenvoranschlag ist privat und nicht zum Einreichen bei der Krankenkasse gedacht. Krankenkassen bezahlen die Revision unter dem OP-Mikroskop nichtmals anteilig. Sie zahlen NICHTS.
2. Ich habe mich bisher nur beraten lassen.
3. Ich habe einen Kostenvoranschlag bekommen. Darin ist der Punkt "Erstellung eines Kostenvoranschlags" zu 25€ enthalten.

FRAGE:

Muss ich diese 25€ bei dem Endodentologen, bei dem ich die Behandlung NICHT durchführen lasse, dann bezahlen oder nicht?

Grüße & Danke
 
Ein rechtlich streitbares Thema !!!

Warten Sie das Ergebniss ab.
Hier wurde ja nichts eingereicht.
Gibt es eine Rechnung ?
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Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach ?
für den Fall des Falles.
MfG
 
Mein Zahnarzt hat mir für die Zusatzversicherung einen privaten Heil und Kostenplan erstellt, damit ich abklären kann, wie hoch der Zuschuss durch die Zusatzversicherung ausfällt. Im Kostenplan ist die Erstellung des Kostenplans selbst mit ~25€ aufgeführt.

Ist dieser Betrag auch zu bezahlen, sofern ich mich gegen die Therapie entscheide? (ZB weil ich keinen Zuschuss kriege) Über diese Kosten wurde ich nämlich nicht aufgeklärt und wissen konnte ich es auch nicht, da dies mein bisher erster Kostenplan ist...

- Wenn der Plan nicht unterschrieben wurde, müssen Sie auch nicht bezahlen. Die Frage ist aber vielmehr, ob der Zahnarzt es überhaupt berechnen würde. Gehen Sie mal von "nein" aus.

Gruß Peter Schmitz-Hüser
 
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