murmel_m91
New member
Hallo, ich möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und mir dafür die Einsicht in meine Krankenakte meines Hausarztes zukommen lassen. Nun bin ich schockiert und verärgert zugleich: 2011 wurde bei einer Routineblutuntersuchung ein leicht verminderte Eisenwert festgestellt, der aber ein Jahr später 2012 wieder im Normbereich lag. Von 2011- 2015 trug mein Arzt kontinuierlich bei jeder halbjährlichen Rezeptabholung ( wohlgemerkt für meine Pille!) "Eisenmangelanämie" in meine Krankenakte ein ( ich war teilweise nicht mal im Sprechzimmer, sondern habe nur das Rezept abgeholt) Ebenfalls verhält es sich mit 4 weiteren Diagnosen, weswegen ich 2010 bei ihm in ein- oder max. zweimaliger Behandlung war. Bei weiteren 2 Diagnosen hatte ich erwähnt, dass ein HNO äußerte es könne ein Refluxsyndrom sein ( " Diagnose: Ösophangitits). Mein Arzt hat mich seit ca. 4 Jahren nicht mehr im Sprechzimmer untersucht. Das letzte Blutbild ( minimal erniedrigter Glucosewert, Eisenwert im guten Normbereich) wurde 2012 gemacht. Welches Recht hat der Arzt derartige Diagnose weiterhin aufzuführen, obwohl die Behandlung seit 5 Jahren zurückliegt oder er keinerlei Nachweise dafür hat?!
Ebenfalls hat er zweimal im Jahr "Spreizfuß" abgerechnet, obwohl ich die Einlagen bei meinem Orthopäden beantragt und erhalten habe!
Noch viel wichtiger ist mir die Frage: Welches Recht habe ich als Patient!?! Einige der Diagnosen werden sich sehr negativ auf die Berufsunfähigkeitsanfrage auswirken! Kann ich den Arzt dazu "nötigen" diese Diagnosen aus meiner Akte zu löschen, sofern keinerlei Befunde/ Nachweise für deren Glaubhaftigkeit bestehen?
Danke für Antwort!
murmel
Ebenfalls hat er zweimal im Jahr "Spreizfuß" abgerechnet, obwohl ich die Einlagen bei meinem Orthopäden beantragt und erhalten habe!
Noch viel wichtiger ist mir die Frage: Welches Recht habe ich als Patient!?! Einige der Diagnosen werden sich sehr negativ auf die Berufsunfähigkeitsanfrage auswirken! Kann ich den Arzt dazu "nötigen" diese Diagnosen aus meiner Akte zu löschen, sofern keinerlei Befunde/ Nachweise für deren Glaubhaftigkeit bestehen?
Danke für Antwort!
murmel