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Patientenrecht-falsche Einträge in Krankenaktet !

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murmel_m91

New member
Hallo, ich möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und mir dafür die Einsicht in meine Krankenakte meines Hausarztes zukommen lassen. Nun bin ich schockiert und verärgert zugleich: 2011 wurde bei einer Routineblutuntersuchung ein leicht verminderte Eisenwert festgestellt, der aber ein Jahr später 2012 wieder im Normbereich lag. Von 2011- 2015 trug mein Arzt kontinuierlich bei jeder halbjährlichen Rezeptabholung ( wohlgemerkt für meine Pille!) "Eisenmangelanämie" in meine Krankenakte ein ( ich war teilweise nicht mal im Sprechzimmer, sondern habe nur das Rezept abgeholt) Ebenfalls verhält es sich mit 4 weiteren Diagnosen, weswegen ich 2010 bei ihm in ein- oder max. zweimaliger Behandlung war. Bei weiteren 2 Diagnosen hatte ich erwähnt, dass ein HNO äußerte es könne ein Refluxsyndrom sein ( " Diagnose: Ösophangitits). Mein Arzt hat mich seit ca. 4 Jahren nicht mehr im Sprechzimmer untersucht. Das letzte Blutbild ( minimal erniedrigter Glucosewert, Eisenwert im guten Normbereich) wurde 2012 gemacht. Welches Recht hat der Arzt derartige Diagnose weiterhin aufzuführen, obwohl die Behandlung seit 5 Jahren zurückliegt oder er keinerlei Nachweise dafür hat?!
Ebenfalls hat er zweimal im Jahr "Spreizfuß" abgerechnet, obwohl ich die Einlagen bei meinem Orthopäden beantragt und erhalten habe!

Noch viel wichtiger ist mir die Frage: Welches Recht habe ich als Patient!?! Einige der Diagnosen werden sich sehr negativ auf die Berufsunfähigkeitsanfrage auswirken! Kann ich den Arzt dazu "nötigen" diese Diagnosen aus meiner Akte zu löschen, sofern keinerlei Befunde/ Nachweise für deren Glaubhaftigkeit bestehen?
Danke für Antwort!

murmel
 
Das mit diesen "Diagnosen" ist leider gängige Praxis!Ich bin auch Privatpatient und in den Abrechnungen stehen da u.a.die abenteuerlichsten Befunde die mal irgendwann aktuell waren.Wegen der von Ihnen aufgeführten Diagnosen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ganz sicher nicht in Gefahr!Das sind "Bagatellbefunde" die keinerlei Relevanz haben.Da wirkt sich ganz sicher nichts negativ aus.LG johlina
 
Danke für deine Antwort! trotzdem fühle ich mich ungerecht behandelt! Angenommen es wären jetzt schwerwiegendere Diagnosen ( z.b. Adipostitas/ Untergewicht, Depression, Psyche....) hätte ich dann eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Kann doch nicht sein, dass ich als Patient meinem Arzt quasi " ausgeliefert" bin..
danke für Antwort
 
Angenommen es wären jetzt schwerwiegendere Diagnosen ( z.b. Adipostitas/ Untergewicht, Depression, Psyche....) hätte ich dann eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Kann doch nicht sein, dass ich als Patient meinem Arzt quasi " ausgeliefert" bin..
danke für Antwort
Wenn dies oben genannten "Erkrankungen" tatsächlich zutreffen kann man das kaum verheimlichen und dagegen vorgehen.Adipositas und Untergewicht sind eh sichtbar und Erkrankungen der Psyche muß der Arzt im Krankenblatt vermerken.Gerade psychische Erkrankungen führen sehr oft zu einer Berufsunfähigkeit und ein Verschweigen vor Abschluss einer solchen Versicherung wäre Versicherungsbetrug.Und ja-als Patient ist man seinem Arzt schon irgendwie "ausgeliefert".Was er in die Krankenakte schreibt oder nicht liegt alleine in seinem Ermessen.Aber es gibt ja die ärztliche Schweigepflicht Dritten gegenüber-aber Versicherungen haben ein recht auf Wahrheit was Vorerkrankungen anbelangt.Wenn jemand das nicht möchte muß er auf Versicherungsschutz verzichten.Ist leider so. LG johlina
 
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