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PAP IVA / CIN 3 und übermorgen konisation jedoch gewebeproben nicht aussagekräftig?

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bizzymontana

New member
sehr geehrtes experten Team,

über 12 Monate lang ergab mein abstrich PAP IIID nun jetzt doch IVa
ich bin HPV High risk positiv und 36 jahre alt

histologisch wurden 5 proben entnommen. im gutachten steht:
kaum fassbares material und die Ärztin schrieb "es ergibt sich bei uns ein endocerivikal lokalisierte mittelschwere Dysplasie, wobei die histologische Diagnose hier wenig zuverlässig ist. wegen der anamnestisch zytologisch nachgewiesenen schweren Dysplasie und den endocervikalen sitz...." usw. wird mir halt die konisation empfohlen.

ich habe mich gefreut dass es jetzt doch CIN II ist.
nun bin ich verwundert, dass hier die histologische Diagnose nicht zuverlässig sein soll?
meine frage: warum nicht? ich dachte die Gewebeprobe wäre das A und O.

bei der konisation: stark essigweiß, nach endocervikal nicht abgegrenzentes Epithel, kolposkopisch verdächtig für eine schwere Dysplasie. (in der transformationszone 2)

ich würde mich über eine antwort sehr freuen, denn es erklärt in der Klinik leider niemand was :)

vielen dank!
 
Hallo,

hier ist der gesamte Ablauf doch sehr verwunderlich...
Zunächst ist schon bei 3x in Folge auftretendem PAPIIID und HPV-positivem Befund eine histologische Abklärung zwingend gefordert, wird dies unterlassen, entspricht das einem ärztlichen Behandlungsfehler.
Zudem muss die Konisation dann einen eindeutigen Befund ergeben, ob das veränderte Gewebe im Gesunden entfernt wurde.

Gruss,
Doc
 
sehr geehrter Dr. Scheufele,
vielen herzlichen dank für ihre schnelle antwort
ich hatte 4x mal in folge IIID

dann hat sich zytologisch wohl der abstrich verschlechtert auf IV a.

ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir von evtl. beantworten könnten, warum die Gewebeproben bzw. die histologische Diagnose nicht zuverlässig sein soll? (ich weiß, ich habe hier nicht den gesamten befund gepostet, ich wollte mich kurz fassen)
waren die proben evtl. zu klein? bzw. zerstört?
sind die proben nicht richtig entnommen worden?

Sie haben natürlich vollkommen Recht, die Probe wird nach der Konisation nochmals untersucht.
Ich danke Ihnen!
 
Hallo,

möglich ist, dass in den Gewebeproben nicht ausreichend Material vorhanden war, deshalb ist dies auch das falsche Vorgehen. Wie gesagt ist spätestens nach 3-maligem PAPIIID in Folge eine Konisation zwingend gefordert. Wenn man dies unterlassen hat und sich der Befund aus dem Grund verschlechterte, liegt ein gravierender Behandlungsfehler vor und Sie sollten einen Fachanwalt nach der Möglichkeit einer Schadensersatzklage gegen den verursachenden Quacksalber befragen.

Gruss,
Doc
 
guten morgen sehr geehrter Dr. Scheufele
sie haben mir die fragen beantwortet, danke.

ich bin etwas erschrocken bezüglich des behandlungsfehlers. aber man liest doch oft bei anderen betroffenen, dass sie teilweise zwei jahre mit ihrem PAP IIID warten.

warum sind Sie der Meinung dass absolut falsch war so vorzugehen? eine Konisation wäre ja dann sowieso von nöten, ob damals nach 3-maligen PAP IIID oder jetzt? spielt das denn eine rolle?

ich danke Ihnen trotzdem sehr, dass Sie mich darauf hingewiesen haben.
aller beste Grüsse!
 
Hallo,

ich habe mich in Ihrem Fall so geärgert, weil davon auszugehen ist, dass bei rechtzeitiger Konisation die Weiterentwicklung zu einem PAP IVa hätte verhindert werden können.

Gruss,
Doc
 
sehr geehrter Doc,
natürlich, meine frauenärztin sagte immer, dass sich dieser "zustand" noch von alleine zurück bilden kann. jedoch habe ich immer daran gezweifelt, bin ziemlich immungeschwächt (ständige erkältungen, nasennebenhöhlenentzündungen usw.)
habe ein gewisses alter erreicht, stress gehört natürlich im berufsleben, als mutter und normalen leben eh dazu und verzichte auch nicht immer auf eine zigarette.

vielen dank für alles
 
Hallo! Heute konisation gehabt... Wie schon erwähnt in der Histologie mind. CI3 aber proben laut Ärztin nicht zuverlässig. Egal man freut sich ja. Heute arzt Brief erhalten, und krankmeldung für Krankenkasse. Was steht drin: Icd D06. 0 Warum wird nicht icd Schlüssel der dysplasie eingetragen ist mir schleierhaft. Na dann :) wieder abwarten ob jetzt die proben "mehr zuverlässig" sein werden. Beste grüße
 
Früher hat man nach zweimaligem PAP IIID eine Konisation gemacht. Heute, wo man weiss, dass die HPV-Viren meistens die Ursache sind, kann man bei einem PAP IIID bis zu 2 Jahre zuwarten, sofern der HPV-Status ermittelt wurde.
 
guten morgen
@Doc, ja genau, denke auch abwarten (war nur der meinung die sollen sich endlich mal entscheiden :rolleyes:)

@liebe Martha, ja ich las oft dass manche zwei jahre lang diese PAP IIID hatten und es wurde immer abgewartet, aber denke der Doc hat Recht, der Befund sollte sich nicht verschlimmern,
in meinem Fall war der High Risk Typ schon vor 2 Jahren bestimmt worden, bei dem PAP II, der Abstrich verschlechterte sich dann nach schon kurzer Zeit, jedoch in die Dysplasie stund kam ich nach dem 4. schlechten Befund. (4a)

liebe Grüsse und vielen Dank an alle:)
 
Hier besteht ja ein HPV-high risk Befall. Es handelt sich um einen klaren, ärztlichen Behandlungsfehler, was die Verschlechterung des Befundes belegt.

Gruss,
Doc
 
sehr geehrter Doc, in welchem zeitraum habe ich die möglichkeit dagegen vorzugehen? dürfte ich mich, falls ich einen anwalt konsutliere, auf Ihre aussage hier hin stützen? ich muss ja begründen, wenn ich einen anwalt aufsuche, warum ich ihn kontaktiere. natürlich ergibt ich ja das bild aus den ganzen befunden.
danke ihnen vom herzen
 
Hier im Forum ist keine juristische Beratung möglich. Was die zu beachtenden Verjährungsfristen sind, wird Ihnen in zuverlässiger Weise nur ein Rechtsanwalt sagen können. Wenden Sie sich in der Sache am besten an den "Gutachterausschuss für ärztliche Haftpflichtfragen" bei der vom Einzugsgebiet her zuständigen Ärztekammer. Sie können Ihre Bedenken dort vortragen. Der Gutachterausschuss, der aus einem Juristen und zwei ärztlichen Gutachtern aus dem jeweiligen Fachgebiet besteht, fordert dann alle Behandlungsunterlagen an und wird feststellen, ob ein Behandlungsfehler zu bejahen ist. Das Verfahren vor dem Gutachterausschuss bei der Ärztekammer ist für Sie als Patientin kostenfrei, so dass Sie dort auch kein finanzielles Risiko eingehen müssen. Auf Grundlage dieses Gutachtens können Sie dann entscheiden, ob Sie sich selbst ein Schmerzensgeldangebot von der zuständigen Haftpflichtversicherung machen lassen oder einen Rechtsanwalt mit Ihrer Interessenvertretung (was hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes durchaus Sinn machen kann) beauftragen. Die Aussage aus einem Forum wird Ihnen in einem solchen Verfahren nichts nützen, zumal hier (siehe rechtlicher Hinweis unten) keine persönliche Diagnose erfolgen darf.
 
vielen dank, das kann ich vollkommen nachvollziehen.
allerdings bin ich immer skeptisch mit ärztekammern, denke die ärzte halten da immer zu den kollegen ;)
DANKE für die super begleitung hier
werde die nächsten tag gründlich überlegen.
 
Diese Angst ist absolut unbegründet. Der Gutachterausschuss der Ärztekammer gibt ständig zahlreichen Anträgen von Patienten statt und ist eine objektive sowie neutrale Instanz. Außerdem hat die Ärztekammer auch die Funktion einer Aufsichtsbehörde über die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland inne. Sie ist, anders als Sie vielleicht glauben, keine Interessengemeinschaft von Ärzten.
 
guten morgen, ich habe einen anruf bekommen, es war dann doch eine ganz schwere dysplasie CIN III / CIS und der angriff sei dringend nötig gewesen, alles im gesunden entfernt.
na dann ;)
 
Hallo,

es freut mich, dass man Sie endlich fachgerecht und mit Erfolg behandelt hat.

Gruss,
Doc
 
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