RE: Notfallkompetenz
Hallo Thomas!
Es gibt in Österreich seit Juli 2002 das Sanitätergesetz.
Einen "Rettungshelfer" gibt es nicht mehr!
Es gibt
Rettungssanitäter (RS), Notfallsanitäter (NFS), Notfallsanitäter mit allgemeiner Notfallkompetenz Arzneimittellehre (NFS-NKA), Notfallsanitäter mit allgemeiner Notfallkompetenz Venenzugang und Infusion (NFS-NKV) und Notfallsanitäter mit besonderer Notfallkompetenz Intubation und Beatmung (NFS-NKI)
Als RS darfst du Lebensrettende Maßnahmen durchführen, jedoch keine Invasiven Maßnahmen ausführen.
d.h. Sauerstoff verabreichen, Blutdruck messen, Mit Beatmungsbeutel beatmen und mit dem Halbautomatischen Defi defibrillieren.
Als NFS assistierst du dem Notarzt und betreust Notfallpatienten am Transport, du darfst auch Paracetamol 500mg und Becotide 0,5mg verabreichen.
Als NFS-NKA darfst du einige Medikamente mehr verabreichen.
Als NFS-NKV darfst du venöse Zugänge legen und Ringer Lactat verabreichen.
Als NFS-NKI darfst du die Orotracheale Intubation ohne Prämedikation durchführen.
Du bist bei diesen Notkompetenzen alleine Verantwortlich, d.h. du stehst auch dafür gerade wenns schief geht.
Du brauchst nur einen Arzt nachfordern, bzw. er ist am Weg und andere wenigere invasive MAßnahmen führen nicht zum gleichen Erfolg. (z.B: Füsse hochlagern beim Hypovolämischen Schock)
Außerdem darfst du diese NK nur im Dienst anwenden, also mit Venflon im Auto usw. das geht nicht!
Hoffe dir damit gedient zu haben
LG Heimo