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Neue Teststreifen-Verordnung??

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Re: Neue Teststreifen-Verordnung??

Danke für den Tipp.
Bei mir ist es nicht die KK. Ich habe sie angerufen und gefragt wieviele Teststreifen ich haben darf. Sie sagten solange der Arzt meint, ich müsste 50 x am Tag messen, bezahlen sie - nur soll der Arzt dann einen Vermerk aufs Rezept setzen. Jetzt kam die Sprechstundenhilfe und meinte, sie schreibe nur 200 Stck / Quartal auf weil die KK nicht mehr bezahlt...
Öfter mal was neues (:\\)
 
Re: Neue Teststreifen-Verordnung??

hallo, habe bei meiner ernährungschulung nachgefragt wegen ein messgerät für mein iphon ( hatte die praxis im kostenlosen angebot)aber da war ich leider zuspät. es wurde mir aber gesagt, wenn ich das gerät unbedingt möchte, soll ich es kaufen, die streifen (ich bekomme immer 600 st.) verschreibt mir der arzt, ich denke die gehören bestimmt nicht zu der billigen sorte, scheinbar ist es wirklich von der praxis abhängig
bin etwas irritiert moni
 
Re: Neue Teststreifen-Verordnung??

Kann ich verstehen. Bis heute habe ich es immer geschafft, genug Teststreifen zu haben ohne Zuzahlung. Ich mache mir da mal keine Sorgen.
 
Re: Neue Teststreifen-Verordnung??

[quote momofranken]hallo, habe bei meiner ernährungschulung nachgefragt wegen ein messgerät für mein iphon ( hatte die praxis im kostenlosen angebot)aber da war ich leider zuspät. es wurde mir aber gesagt, wenn ich das gerät unbedingt möchte, soll ich es kaufen, die streifen (ich bekomme immer 600 st.) verschreibt mir der arzt, ich denke die gehören bestimmt nicht zu der billigen sorte, scheinbar ist es wirklich von der praxis abhängig
bin etwas irritiert moni[/quote]

Es sind die Teststreifen BGStar. Kürtzlich wurde der Preis gesenkt, so dass eine Verordnung in zukünftig vermutlich erleichtert wird.
 
Re: Neue Teststreifen-Verordnung??

Hallo claudot,
Solange das Gesetz nicht geändert ist, müßt Ihr Euch in Eurem Fall an die kRankenkasse wenden.
Anschreiben Eure Kasse,und gleich mit der Tür ins Haus fallen und die Tür heißt,"Drohung mit dem Sozialgericht."
Aber keine Telefonanrufe oder ähnliches benutzen, gleich ein Schreiben aufsetzen und auf die Nöte hinweisen.Negativen Bescheid verwenden zur Klageerhebung vor dem Sozialgericht. Meistens geben sie bei Androhung nach.

MFG Klausi167
 
Re: Neue Teststreifen-Verordnung??

hallo klaus,
da die kk kein arzt ist, stellt sie auch keine rezepte aus,
mit welcher begründung willst du also die kk verklagen ?
die streifenproblematik ist bekannt, es gibt ärzte die verschreiben und welche die sich aus irgendwelchen gründen quer stellen.
und wenn der arzt sagt es ist medizinisch erforderlich nur 100 streifen zu benutzen . kann man sich auf den kopf stellen und mit klagen drohen, der arzt stellt fest er und niemand anderes hat die therapiehoheit, und da kann ein gericht absolut nichts dran ändern.
dd gibt es nur die möglichkeit den arzt zu wechseln.
mfg. klaus
 
Re: Neue Teststreifen-Verordnung??

Sorry Klaus,hatte da was durcheinander gebracht.

Nehme mal an, das der Diabetologe nicht sein Haus oder Facharzt war. Wenn sich solche Mißverständnisse bei einem Kranken auftun, sollte er an erster Stelle seinen Hausarzt konsullitieren. Der steht bei Entscheidungen in sozialen Angelegenheiten über den Meinungen der anderen Ärzten gegenüber Krankenkassen, Rentenanstalten ectr.

Wenn er zu seinem Hausarzt geht und ihm von diesem Vorfall berichtet wird er ihm das Rezept auch ausstellen.
verweist er darauf, das er das nicht kann aus Gründen das die Krankenkassen es nicht bezahlen soll er sich das schriftlich geben lassen und dann mit dem Schreiben Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen.Sollte die ihm das Rezept verweigern
mit Klage drohen hilft immer.
So war das auch im ersten Beitrag gemeint,hatte damit gerechnet, das er das Rezept von einem Arzt bekommen hätte.
 
Re: Neue Teststreifen-Verordnung??

da hausärzte von diabetes meistens (nicht immer), sehr wenig ahnung haben, halten sie sich aus solchen problematiken meist raus. und verweisen auf den facharzt das ist ein diabetologe.
und wenn der sagt zb. 100 streifen reichen, dann ist das so,
wogegen willst du klagen ?
bitte nicht vergessen als damals die bz testerei aufkam,
war die hauptdiskussion in der ärzteschaft "ob" die patienten überhaupt den bz messen "dürfen". oder ob sie dadurch nur verunsichert würden.
auch heute gibt es strömungen denen die selbständigkeit der insuliner nicht gefällt, andere bekommen ja gar keine streifen verschreben.
mfg. klaus
 
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