Es war das Landgericht Köln und nicht der Bundesgerichtshof (BGH), der am 7. Mai 2012 dieses weltweit beachtete Urteil fällte:
https://adam1cor.files.wordpress.com/2012/06/151-ns-169-11-beschneidung.pdf
Eine höchstrichterliche Beurteilung des daraufhin am 12.12.2012 durch die Mehrheit unserer Parlamentarier unter erheblichem Druck der Religionsgemeinschaften verabschiedeten Paragraphen 1631d auf Konformität mit unserem Grundgesetz wäre allerdings in der Tat wünschenswert. 1631d erlaubt allen Eltern in Deutschland aus beliebigen Gründen ihre minderjährigen Jungen "beschneiden" zu lassen. Ausnahme seien lediglich Beweggründe, "die das Kindeswohl gefährden", z.B. Masturbationsverhinderung, oder wenn der Junge Bluter ist.
https://adam1cor.files.wordpress.com/2012/06/151-ns-169-11-beschneidung.pdf
Eine höchstrichterliche Beurteilung des daraufhin am 12.12.2012 durch die Mehrheit unserer Parlamentarier unter erheblichem Druck der Religionsgemeinschaften verabschiedeten Paragraphen 1631d auf Konformität mit unserem Grundgesetz wäre allerdings in der Tat wünschenswert. 1631d erlaubt allen Eltern in Deutschland aus beliebigen Gründen ihre minderjährigen Jungen "beschneiden" zu lassen. Ausnahme seien lediglich Beweggründe, "die das Kindeswohl gefährden", z.B. Masturbationsverhinderung, oder wenn der Junge Bluter ist.