RE: Mache ich mich mitschuldig?
Hallo Christina,
erstmal praktisch-juristisch: Nachdem der Knabe über 16 ist, wird deine Kollegin wohl keine ernsthaften strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten haben - der Staatsanwalt muss aber ermitteln, selbst wenn er das Verfahren dann einstellen sollte. Wie schwer der Fall ist, hängt unter anderem davon ab, ob ihr eine geschlossene oder offene Einrichtung habt. Schutzbefohlen ist jeder, der nicht ausweichen kann. Und bei einem 16-Jährigen wird kaum ein Staatsanwalt annehmen, dass er sich nicht getraut hat, sich zu wehren.
Arbeitsrechtlich: Ob sie den Job verliert, entscheidet erst mal kein Gericht, sondern der Arbeitgeber. Für den muss eine Arbeitskraft tragbar sein. Meiner würde mich unter solchen Umständen gnadenlos feuern - und nachdem es zur Zeit auf dem Arbeitsmarkt auch viele gute Sozpäds gibt, würde ich mich nicht zu sehr darauf verlassen, unersetzlich zu sein.
Erfahrungsgemäß: natürlich findet sie einen guten Zugang zu den Jungs, sie begibt sich ja in jeder Beziehung auf ihre Ebene. Da kann es sicher gute Vertrauensverhältnisse geben, aber sich keinerlei Autorität mehr. Hat oben schon wer geschrieben - sie ist erpressbar. Pädagogisch gesehen ist das in meinen Augen nicht zu vertreten.
Rede mit ihr, sag ihr, dass es Gerüchte gibt, und dass du nur sehr ungern ein offizielles Dienstaufsichtsverfahren starten möchtest. Versuche mit ihr gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten (andere Aufgabe). Wenn sie uneinsichtig ist, musst du allerdings durchgreifen (nur mit stichhaltigen Beweisen). Denn wenn sowas rauskommt (und es kommt raus, die Jungs halten doch nie im Leben die Klappe) kann das euere ganze Einrichtung gefährden -> wg. Zuschussgebern!
viele Grüße
tacu