• Dr. Frauke HölleringOb Orgasmus, Stellungen beim Sex oder Selbstbefriedigung: Haben Sie Fragen zur Sexualität? In unserem expertenbetreuten Forum Sexualität können Sie sich ganz anonym über die schönste Nebensache der Welt austauschen. Unsere Expertin Dr. med. Frauke Gehring steht Ihnen – für eine begrenzte Anzahl von Fragen – gerne zur Seite. Die Allgemeinärztin arbeitet in einer Gemeinschaftspraxis in Arnsberg mit Schwerpunkt Psychosomatik und Sexualmedizin und ist zudem als Referentin und Moderatorin für zahlreiche medizinische Themen im Print-, TV- und Internetbereich tätig.

Mache ich mich mitschuldig?

  • Thread starter Thread starter ChrisTINA
  • Start date Start date

TEST TEST TEST 123

C

ChrisTINA

Guest
Ich bin Leiterin einer Erziehungshilfeeinrichtung für Jugendliche (12-17 Jahre). Jetzt habe ich bemerkt, dass eine meiner Sozialpädagoginnen ein sexuelles Verhältnis mit einem 16-jährigen hat. Da ich sie ansonsten sehr schätze und sie auch zu schwierigen Jugendlichen einen guten Zugang findet, will ich ihr nicht kündigen oder ihre Ehe dadurch gefährden, dass ich die Sache an die große Glocke hänge. Eine andere Mitarbeiterin hat mich inzwischen aber wissen lassen, dass J. „bei den Jungs nichts anbrennen lässt“ und früher auch schon „mehrere Eisen gleichzeitig im Feuer“ gehabt habe. Das Sexualleben meiner Mitarbeiterinnen ist mir egal, aber für die Jugendlichen habe ich schließlich die Verantwortung. Muss ich aus moralischen Gründen eingreifen? Mache ich mich mitschuldig, wenn ich ihr Verhalten weiter dulde?
 
RE: Mache ich mich mitschuldig?

Hallochen Tina,
also wenn diese "Storry" wirklich der Wahrheit endspricht, kann ich Dir jetzt schon sagen das du Dich Mitschuldig fühlen darfst. Im Prinzip bist du bei Kenntnis dieser Angelegenheit verpflichtet, Deine Dienststelle über Deine Erkenntnisse zu unterrichten. Klar, kannst Dich auch in Schweigen Baden, aber ich denke mal das du Dir schon einige Gedanken machst, sonst hättest du das Thema hier nicht aufgegriffen. Wenn du noch etwas warten möchtest, nehme Dir diese Kollegin zur Seite und spreche Sie an, das du über dieses oder jenes einige Information erhalten hast. Dabei könnte es passieren, das die große abstreitorgie kommt und du nun zum Blödman (Frau) abgestempelt wirst. Aber ich denke mal du wirst die Richtigen Worte und vielleicht auch weg finden. Ich habe Zweitweise selbst Jugendliche aus der Jugendarrestanstallt zu betreuen und kann Dir schon sagen das einige est Faustdick hinter den Ohren haben. Wie Stark muß sich da erst einer fühlen es mit einer Pädagogin zu machen und schon ist Sie ERPRESSBAR. Wäre schön, wenn du mich auf dem Laufenden halten würdest, der Fall hat sich für mich interesant gemacht.
Viele Grüße sendet Dir Jürgen
 
RE: Mache ich mich mitschuldig?

Schon mal was von "Schutzbefohlenen" gehört? Oder von dem Begriff "Abhängigkeitsverhältnis"? Während meines Studiums haben sie uns darüber aufgeklärt. Du machst Dich strafbar.


L
 
sie hat eben einen "guten Zugang"....

sie hat eben einen "guten Zugang"....

für schwierige Jugendliche
 
Verantwortung

Verantwortung

Als Leiterin der Einrichtung betrifft es natürlich auch Dich. Du kannst es nicht dulden und musst solchen Gerüchten nachgehen.
Wie sicher ist denn die Information? Hast Du sie etwa selber schon knutschend erwischt, oder so?
Wenn es absolut feststeht, dann erkundige Dich bei einem Anwalt nach Präzedenzfällen, ob Du mit einer schriftl. Abmahnung Deiner Pflicht Genüge tun kannst oder die Entlassung unumgänglich ist.
 
RE: Mache ich mich mitschuldig?

Ich zitiere aus dem Strafgesetzbuch § 180:

(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar
Reicht das???
 
RE: Mache ich mich mitschuldig?

Hallo Christina,

erstmal praktisch-juristisch: Nachdem der Knabe über 16 ist, wird deine Kollegin wohl keine ernsthaften strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten haben - der Staatsanwalt muss aber ermitteln, selbst wenn er das Verfahren dann einstellen sollte. Wie schwer der Fall ist, hängt unter anderem davon ab, ob ihr eine geschlossene oder offene Einrichtung habt. Schutzbefohlen ist jeder, der nicht ausweichen kann. Und bei einem 16-Jährigen wird kaum ein Staatsanwalt annehmen, dass er sich nicht getraut hat, sich zu wehren.

Arbeitsrechtlich: Ob sie den Job verliert, entscheidet erst mal kein Gericht, sondern der Arbeitgeber. Für den muss eine Arbeitskraft tragbar sein. Meiner würde mich unter solchen Umständen gnadenlos feuern - und nachdem es zur Zeit auf dem Arbeitsmarkt auch viele gute Sozpäds gibt, würde ich mich nicht zu sehr darauf verlassen, unersetzlich zu sein.

Erfahrungsgemäß: natürlich findet sie einen guten Zugang zu den Jungs, sie begibt sich ja in jeder Beziehung auf ihre Ebene. Da kann es sicher gute Vertrauensverhältnisse geben, aber sich keinerlei Autorität mehr. Hat oben schon wer geschrieben - sie ist erpressbar. Pädagogisch gesehen ist das in meinen Augen nicht zu vertreten.

Rede mit ihr, sag ihr, dass es Gerüchte gibt, und dass du nur sehr ungern ein offizielles Dienstaufsichtsverfahren starten möchtest. Versuche mit ihr gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten (andere Aufgabe). Wenn sie uneinsichtig ist, musst du allerdings durchgreifen (nur mit stichhaltigen Beweisen). Denn wenn sowas rauskommt (und es kommt raus, die Jungs halten doch nie im Leben die Klappe) kann das euere ganze Einrichtung gefährden -> wg. Zuschussgebern!

viele Grüße
tacu
 
Danke für eure Antworten!

Danke für eure Antworten!

Erstmal danke, dass ihr mir geantwortet habt!

@tacu: Deine Antwort ist wirklich hilfreich, danke! zu deiner Frage: es handelt sich um eine offene Einrichtung.

@all: Ich mache mir weniger Sorgen wegen der juristischen Konsequenzen, schließlich hat J. das Abhängigkeitsverhältnis ja nicht missbraucht, um einen sexuellen Kontakt herbeizuführen, der Kontakt wäre sicher auch ohne das Abhängigkeitsverhältnis zustande gekommen. eher beunruhigen mich die moralischen bzw. pädagogischen Folgen dieser Angelegenheit und das kann ich nach wie vor nicht so genau einschätzen.
Ich habe inzwischen auch mit J. gesprochen, allerdings ohne großen Erfolg. Ichhabe ihr gesagt, dass ich da so etwas gehört habe. Sie hat gesagt, dass das eine "private" Angelegenheit sei, dass sie das "voll im Griff" habe und ihre Berufsausübung nicht beeinträchtige. Ausserdem habe sie ihn nicht dazu überreden müssen. Sie ist richtig wütend geworden und aus dem Zimmer gelaufen. Ich werde wohl noch mal mit ihr sprechen müssen...
 
RE: Danke für eure Antworten!

RE: Danke für eure Antworten!

Hallo Christina,

da ich denke, dass auch eine offene Einrichtung mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, bleibt meine Warnung, dass so ein netter kleiner Skandal schnell zur Budgetkürzung führen kann. Es suchen ja alle händeringend nach Einsparmöglichkeiten. Allein schon um die Zukunft deiner Einrichtung zu sichern darfst du das nicht durchgehen lassen.

Du hast einen großen Vorteil: Sie streitet es nicht ab! Indem sie es ihre Privatangelegenheit nennt, gibt sie es ja zu. So hart es für dich ist - entweder sie verhält sich ihrem Job entsprechend oder sie geht.
Dein Laden ist wichtiger als sie.
Manchmal müssen Chefs hart sein ;-))

Viel Glück wünscht
tacu
 
Back
Top