Eigenwerbung und Werbung für Neue "Medizin&qu
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Es ist Ihnen doch sicherlich bekannt, dass Sie dem Werbeverbot unterliegen?
Und was Herrn Dr. Hamer angeht, so sollte Ihnen nicht entgangen sein, dass er aufgrund seiner Machenschaften seine Approbation entzogen bekommen hat.
Hamer ist vor einigen Wochen in Frankreich in Abwesenheit verurteilt worden.
Nun wurde er offensichtlich auf Grund eines internationalen Haftbefehls in Spanien festgenommen:
http://de.news.yahoo.com/040910/286/4790i.html
http://www.123recht.net/article.asp?a=9597&f=nachrichten_international_20040701-1659wul&p=1
Nach den Theorien, die Herr Hamer vertritt, soll jedem Krebsleiden ein Konflikt zugrunde liegen. Werde der Konflikt gelöst, so seine Ansicht, dann verschwinde der Krebs von alleine. Ein wissenschaftlich sauberer Nachweis, dass dies so ist, konnte bisher (auch wenn das immer wieder behauptet wird) nicht erbracht werden.
Und selbst wenn man nicht mehr viel tun kann, ermöglicht man den Krebskranken am Ende wenigstens ein schmerzfreies Sterben. Nach Hamer dürfen Menschen ja auch im Endstadium, wenn sie starke Schmerzen haben, keine starken Schmerzmittel (z.B: Morphium) nehmen. Die Menschen sterben qualvoll - und nach Hamers Lehre deswegen, weil sie nicht in der Lage waren, ihren Konflikt zu lösen.
So etwas ist zynisch!!!
(
http://www.m-ww.de/foren/read.html?num=14&id=1088&thread=1087 )
Auch Prof. Wust hat sich bereits eindeutig dazu geäußert:
http://www.m-ww.de/foren/read.html?num=9&id=4810&loc=0&thread=4810
http://www.m-ww.de/foren/read.html?num=9&id=10886&loc=0&thread=10886
http://www.m-ww.de/foren/read.html?num=9&id=615&loc=0&thread=615
Weitere Links:
http://www.ariplex.com/ama/ama_hame.htm
http://www.krebsinformation.de/body_therapie_nach_hamer.html
Offenbar haben Sie sich seit Ihrem Studium offenbar schon weit von dem dort Gelernten entfernt.
EBM heißt nicht nur Einheitliche Bewertungsmaßstab (bestimmt den Inhalt der im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung abrechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander (§ 87 Abs. 2 SGB V) ), sondern auch evidence-based medicine (Im engeren Sinne versteht man darunter eine Vorgehensweise des medizinischen Handelns, individuelle Patienten auf der Basis der besten zur Verfügung stehenden Daten zu versorgen. Diese Technik umfasst die systematische Suche nach der relevanten Evidenz in der medizinischen Literatur für ein konkretes klinisches Problem, die kritischen Beurteilung der Validität der Evidenz nach klinisch-epidemiologischen Gesichtspunkten; die Bewertung der Größe des beobachteten Effekts sowie die Anwendung dieser Evidenz auf den konkreten Patienten mit Hilfe der klinischen Erfahrung und der Vorstellungen der Patienten. Ein verwandter Begriff ist die evidenzbasierte Gesundheitsversorgung (Evidence-Based Health Care), bei der die Prinzipien der EbM auf alle Bereiche der Gesundheitsversorgung, einschließlich Entscheidungen zur Steuerung des Gesundheitssystems, angewandt werden.
) (
http://www.ebm-netzwerk.de/was_ist_ebm.htm)