• Prostatakrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Männern. Die Früherkennung ist ebenso wichtig wie die Diagnose und Therapie. In unserem Forum Prostatakrebs können Sie sich mit anderen Betroffenen über dieses Thema austauschen und Ihre Erfahrungen berichten.

Kündigung bei Krebserkrankung

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deepbluehai

New member
Nach einer Prostataektomie (Prostatakarzinom) mache ich gerade eine Strahlentherapie durch.
Mein Arbeitgeber hat mir das Weiterarbeiten (Home Office) nicht gestattet und mich aufgefordert während der Bestrahlung (ca. 8 Wochen) eine Krankmeldung einzureichen.
Begründung: ich bin während dieser Zeit nicht voll einsatzfähig.
Meine Fragen sind:
1. Kann ich nach der Arbeitsaufnahme gekündigt werden?
2. Sollte ich länger arbeitsunfähig sein, wie lange wird Krankengeld gezahlt?
3. Kann ich während der Arbeitsunfähigkeit selbst kündigen (Jobwechsel) oder muß ich erst wieder arbeitsfähig sein, um kündigen zu können?

Sind vielleicht viele Fragen, aber ich mache mir Sorgen, wie es weiter gehen soll, vor allem finanziell.Bin erst Anfang 50 und für die Rente ist es noch zu früh.
 
Ich kann Ihnen keine Aussagen über Kündigungsschutz und Krankengeld etc. machen. Dies ist nicht Inhalt dieser medizinischen Seite. Zunächst würde ich Ihnen raten, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen. Diese kann Ihnen zu den meisten Fragen Auskunft geben. Ansonsten benötigen Sie eine Rechtsberatung von einem Arbeitsrechtler.
 
Hallo,

ich bin zwar auch kein Arbeitsrechtler, sondern nur ein Betroffener.

Als gesetztlich Versicherter haben Sie 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Allerdings kann der Medizinische Dienst nach einiger Zeit prüfen, ob der Anspruch zu Recht besteht.

Krankheit kann als Kündigungsgrund anerkannt werden. Da müssen Sie einen Arbeitsrechtler fragen.

Auf keinen Fall würde ich von mir aus kündigen, denn Sie verlieren dann alle Rechte auf den Arbeitsplatz und wahrscheinlich auch einige Zeit auf Arbeitslosengeld.

Mit einem Schwerbehindertenausweise haben Sie einen gewissen Kündigungsschutz. Deshalb würde ich an Ihrer Stelle als erstes einen Schwerbehindertenausweise beantragen. Wird der ausgestellt, müssen Sie sofor Ihren Arbeitgeber benachrichtigen.

Gruß

Hansjörg Burger
 
Hallo,
bezüglich Schwerbehinderten Ausweis, schließe ich mich H. Burger an. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist meiner Ansicht nach nicht so einfach für den Arbeitgeber. Er muss nämlich eine sogenannte negative Zukunftsprognose erstellen, also nachweisen, dass Sie zukünftig nicht mehr in der Lage sein werden, ihren arbeitsvertraglichen Pflichten in vollem Umfang nachzukommen. Ihr Arzt unterliegt der Schweigepflicht. Das wird für den Arbeitgeber nicht so einfach. Es kommt natürlich auch darauf an, was Sie beruflich tun. Kündigen Sie nicht selbst und "opfern" sie eine Stunde Kosten bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Gruß
 
Vielen Dank für die Tipps. Werde mich noch von einem Arbeitsrechtler beraten lassen. Einen Schwerbehindertenausweis (Grad 90) habe ich bereits bekommen, werde diesen dem Arbeitgeber jetzt vorlegen. Meine Befürchtung ist aber, dass es dem Arbeitgeber "nicht schmecken wird". Ich bin im Vertrieb als Außendienstler tätig, und da der Umsatz über die letzten Monate aufgrund anderer Faktoren als meine Krankheit zurückging, wird man sicher einen Grund finden, meine Stelle neu zu besetzen. Meine Schwerbehinderung wird das eher begünstgen als mir helfen.
Die Frage nach einem Jobwechsel war deshalb gestellt worden, weil ich ein interessantes Jobangebot bekommen habe. Ich müßte mir das aber gut überlegen, weil in der neuen Firma kein Kündigungsschutz bestehen würde. Aber wer weiß schon, wie sich alles in Zukunft entwickelt.
 
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