RE: Ich bumse meine Cousine !?
Also:
1.) Wer unter 14 Jahre alt ist, kann sowieso nicht bestraft werden. Sind also beide unter 14 Jahren, kann niemand bestraft werden.
2.) Ist einer über 14 Jahre unter der andere unter 14 Jahre, dann liegt § 176 StGB vor:
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt
oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2.) Ist einer der Partner über 14 Jahre aber unter 16 Jahre und der andere über 21, dann gilt § 182 StGB:
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren
dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt
oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder
von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung
ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
Zu beachten ist, daß die ausgenutzte Person eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung haben muß, es sowieso grundsätzlich nur auf Anzeige verfolgt wird und bei geringer Schuld eingestellt werdenkann. Heutzutage wird da praktisch keiner mehr wegen einvernehmlichen Sex verurteilt.
4.) Was anderes gilt, wenn Du Ausbilder oder sowas für den Minderjährigen bist. Oder Zwangslagen ausnutzt. Hier der Link zum Gesetz:
http://www.recht-in.de/gesetze/gpar...f01eb97e&SID=d8f32bda029058840efbea27f01eb97e