• Eine Erkrankung gilt als selten, wenn weniger als einer von 2.000 Menschen davon betroffen ist. Zurzeit zählt man mehr als 6.000 Krankheiten zu den seltenen Krankheiten, wie z.B. Mukoviszidose, Morbus Fabry oder das Gaucher-Syndrom. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über seltene Erkrankungen auszutauschen.

Huntington: Widerspruch gegen MDK-Gutachten

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heved

New member
Hallo,
Situation: Tochter von 48 Jahren mit 1 6-jährigem Kind seit Jahren an Huntington erkrankt. Es sollte jetzt eine Pflegeeinstufung vorgenommen werden. Ergebnis: Pflegezeitbedarf 12 min.Pflege somit abgelehnt.
Frage: Mit welchen Argumenten kann ein Widerspruch eingelegt werden?
Voraussichtliche Fehler bei der Begutachtung:
1. Fachkompetenz des Gutachters zweifelhaft
2. Zeitwerte wurden nur durch Fragen ermittelt; Tätigkeiten wurden unterlassen.
3. Zur Pflege steht nur der 84-jährige Vater zur Verfügung.
5. MDK-Gutachter riet zur klinischen Behandlung, lehnt aber Pflege ab.
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
heved
 
Hallo heved,

ja ja das ist schon ein Drama eingeschtuft zu werden. Ich hatte schon öfte mit den Herrschaften vom MDK zu tun.
Wegen meiner Mama,meinem Papa und auch wegen mir.

Da musst Du praktisch schon den Kopf unter der Schulter traben eh´ die einen einstufen.

Also: Ihr müsst mindestens 45 Min. reine Pflegezeit zusammen kriegen.
Und dabei wird auch wirklich nur der Pflegeaufwand an Deiner Tochter anerkannt. Das heisst: tägliches Waschen( Duschen, Baden); An- und ausziehen, und füttern/ Essen anreichen. Wie das Essen ins Haus ko0mmt interressiert die nicht, auch nicht die Reinigung der Wohnung ist indiskzutabel.
Den 84 jährigen Papa würde ich erst gar nicht erwähnen.

Ein weiterer Gesichtspunkt ist der, das diese Krankheit den Körper immer mehr beeinträchtigt. So traurig es ist, die Krankheit wird fortschreitend schlimmer.

Voraussichtliche Fehler bei der Begutachtung:
1. Fachkompetenz des Gutachters zweifelhaft
Du darft der Pflegekasse keine Inkopetenz vorwerfen. Es cist klar, dass Du und auch jedermann Fehler in der Begutachtung gesehen hast, aber Du bist nicht in der Situation, deren Kompetenz anzuzweifeln. Du - willst was von denen und allgemeine Pflegeleistungen kosten viel also werden die erstmal gucken, dass sie nix zu zahlen brauchen.

2. Zeitwerte wurden nur durch Fragen ermittelt; Tätigkeiten wurden unterlassen.
Auch das ist vfür die unmaßgelbend.
Die Gutachter haben für so was gar keine Zeit.

Zu 3. habe ich ja schon erwähnt, dass Du gar nicht erst Deinen Vater erwähnen sollst, denn für die ist das egal wie rüstig di Person noch ist. Fakt für die ist: Es ist jemand da, der die Pflege übernehmen könnte. Alles Andere interressiert die nicht.
5. MDK-Gutachter riet zur klinischen Behandlung, lehnt aber Pflege ab.

Natürlich - dann ist sie im Pflegeheim und die nächsten Angehörigen dürfen den Heimaufenthalt bezahlen.
Und damit ist die Kasse dann raus.

Also nochmal:
Bewerte nie die Leistung bzw. die Kompetenz der Kasse bzw. der Gutachter!
Merke: Du willst was von denen.

Stell Dir genauestens einen Plan der tägl. Pflege zusammen.
 
Das verstehe ich jetzt nicht.!

Der Text, den ich gestern geschrieben habe war viel länger !!!

- Also: Du/ ihr müsst die 45 Min. zusammen kriegen,
- Bleib sachlich und freundlich. Ironie oder Emotionen sind hier nicht angebracht.
- Und bezüglich dem Verlauf der Krankheit würde ich von dem zuständigem Arzt/ Neurologen noch eine Bescheinigung noch anbei legen.

Viel Erfolg und LG würmchen
 
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