• Dr. Frauke HölleringOb Orgasmus, Stellungen beim Sex oder Selbstbefriedigung: Haben Sie Fragen zur Sexualität? In unserem expertenbetreuten Forum Sexualität können Sie sich ganz anonym über die schönste Nebensache der Welt austauschen. Unsere Expertin Dr. med. Frauke Gehring steht Ihnen – für eine begrenzte Anzahl von Fragen – gerne zur Seite. Die Allgemeinärztin arbeitet in einer Gemeinschaftspraxis in Arnsberg mit Schwerpunkt Psychosomatik und Sexualmedizin und ist zudem als Referentin und Moderatorin für zahlreiche medizinische Themen im Print-, TV- und Internetbereich tätig.

Huch..

  • Thread starter Thread starter Kleiner
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K

Kleiner

Guest
mein Kleiner ist wech, nu bin ich schniedellos, (wie Andromeda (-:
 
RE: Huch..

Mösenwilli bist du zufällig aus Bayern? (Mösen will i)
 
RE: Huch..

HAHA !!! SEIT IHR LUSTIG !!! ICH KÖNNT EUCH WEIß GOTT WOHIN SCHICKEN ... NUR WEIL IHR SCHWUL SEID UND EURE SCHEIßE FRESST !!!
 
RE: Huch..

Übrigens bist Du nicht nur jemand, der die Nutzungbestimmungen dieser Foren mißachtet sondern auch kriminell:
Beleidigungen sind auch im Internet strafbar!

Internet keine rechtsfreie Zone... Beleidigungen verboten...
Das Recht auf freie Meinungsäußerung erlaubt auch im Web keine Beleidigungen, urteilte das Coburger Landgericht. Niemand brauche es hinzunehmen, etwa im Artikel eines Online-Dienstes als "dämlich" oder "bescheuert" bezeichnet zu werden, befanden die Richter.

Wie sind persönliche Beleidigungen oder Beschimpfungen zu bewerten?
Persönliche Beleidigungen und Beschimpfungen via E-Mail, via Newsgroup oder Internet sind ebenso strafbar wie dies im persönlichen Verhalten außerhalb des Internets der Fall ist. Dabei ist nicht von Bedeutung, daß Beleidigungen in einer entsprechenden Newsgroup üblich sind. Ebenfalls unerheblich ist, ob eine beleidigte oder beschimpfte Person im Internet ebenfalls andere Personen beleidigt oder beschimpft hat.

Formalbeleidigungen waren und bleiben rechtswidrig. Dabei ist es irrelevant, ob diese offline oder online erfolgen. Wer andere öffentlich beleidigt, muss auch weiterhin damit rechnen, (gegebenenfalls auch gerichtlich) auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Darüber hinaus ist auch eine strafrechtliche Verfolgung nicht ausgeschlossen.

Zwar vertritt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass im Meinungskampf auch starke, eindringliche Ausdrücke und "sinnfällige Schlagworte" benutzt werden dürften (BVerfG, NJW 1991, 2074 [2075]). Jedoch müssten Art und Weise des Vortrages in jedem Fall auf die Ehre des Betroffenen Rücksicht nehmen. Denn ehrverletzende Äußerungen, die lediglich der Stimmungsmache dienen oder Formalbeleidigungen (BGH, NJW 1979, 266) sind, werden gerade nicht mehr vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 (Absatz 1 Satz 1) des Grundgesetzes gedeckt.

Wie sind Internet-Inhalte zu bewerten, die die Empfindungen anderer stören?
Ist ein Internet-Inhalt geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, ist ein solcher Internet-Inhalt als öffentliche Beschimpfung anzusehen und demgemäß strafbar.

Und zu sicher sollte sich niemand sein, auch wenn er falsche e-mail-Adressen benutzt. IP-Adressen lassen sich rauskriegen. Auch Provider sind zuweilen behilflich, zumal sie die IP's ein bißchen speichern müssen...
 
RE: Huch..

@partymaus: Nö, bin kein Bayer aber mir fällt das auch erst jetzt wo du's sagst auf *g*

@Idiotenfeind: bla...?
 
RE: Huch..

Bla...?

Ich würd's nicht daruf ankommen lassen...
 
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