Ich leide seit Jahren unter einem Mammaabzeß. Dieses Jahr wurde ich im Januar mit einem Steißbeinabzeß ins Krankenhaus eingeliefert und operiert und mit Antibiotika stationär behandelt. Während dieser Behandlung bildete sich erneut ein Mammaabzeß, der dann 14 Tage später auch operativ geöffnet werden musste. Es ist meine x-te Brust-Op dieser Art und ich war nun endgültig bedient. Verschiedene Versuche (ua. verzicht auf Hormonelle Verhütung, Umstieg auf Kupferspirale) haben den immer wieder kehrenden Mammaabzeß von monatlich auf 3-4 mal Jährlich heruntergefahren. Jetzt bin ich bei einer Heilpraktikerin in Behandlung, die mein Blut nach der Dunkelfeld Methode untersucht hat. Lange Rede kurzer Sinn. Sie diagnostizierte u.a. periproktischer Abzeß, Mammaabzeß, Reizdarmsyndrom u. degeneratives Wirbelsäulenleiden. Ich habe von ihr verschrieben bekommen Notakehl- und Pefrakehl Zäpfchen im tägl. Wechsel, Sanukehl Staph und Sanukehl Strep Tropfen, Citrokehl und Sanuvis-Tropfen.
Meine Krankenkasse weigert sich zu zahlen, mit der Begründung, dass die Diagnosen nicht den Ausnahmediagnosen der Arzneimittel-Richtlinie entsprechen.
Da meine Heilpraktikerin z. Zeit nicht erreichbar ist, möchte ich wissen, wie ich diese Ausnahme-Diagnosen nachvollziehen kann, weil ich nicht weiß welche damit gemeint sind. Ich würde gerne Widerspruch einlegen, denn durch diese Medikamente geht es mir schon viel besser.
Meine Krankenkasse weigert sich zu zahlen, mit der Begründung, dass die Diagnosen nicht den Ausnahmediagnosen der Arzneimittel-Richtlinie entsprechen.
Da meine Heilpraktikerin z. Zeit nicht erreichbar ist, möchte ich wissen, wie ich diese Ausnahme-Diagnosen nachvollziehen kann, weil ich nicht weiß welche damit gemeint sind. Ich würde gerne Widerspruch einlegen, denn durch diese Medikamente geht es mir schon viel besser.