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Hinweispflicht des Apothekers bei Arzneimittel als Reimport?

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heribe

New member
Guten Abend,

ich habe heute in der Apotheke auf Privatrezept ein nicht lagerndes Medikament bestellt und erst zu Hause festgestellt, dass es sich bei der übergebenen Packung um einen Reimport handelt: Grosse Teile der Kennzeichnung sind auf griechisch, die Blister sind zerschnitten und anders konfektioniert. Die Aufmachung ist jedenfalls geeignet mein Vertrauen in die Echtheit des Medikaments zu stören. Ich hätte auf Nachfrage des Apothekers einen Reimport auch abgelehnt.

Nun zu meiner Frage: Trifft den Apotheker eine Hinweispflicht, wenn er Reimporte an einen Patienten verkauft?

Viele Grüße
Heribert
 
Hallo,

eine Hinweispflicht gibt es meines Wissens nicht, aber die Abgabe des Medikamentes hätte besser besprochen werden sollen. Möglicherweise stand auf dem Rezept ein Reimport, der weder für Laien, noch für Arztpraxen immer als solcher zu erkennen ist und manchmal aus Preisgründen oder zufällig gewählt wird. Vielleicht hat sich der Apotheker genau an die Verordnung gehalten. Andernfalls hätte er das besser ansprechen sollen, damit der Patient die Möglichkeit hat (und das hat er als Privatpatient auf jeden Fall), auf der Abgabe des Originals zu bestehen. Die Reimporte sind geprüft und zugelassen, aber es gibt auch Packungen, die nicht sehr Vertrauens erweckend aussehen, und die ich selbst auch nicht gerne abgebe.

Bitte nehmen Sie das Rezept nochmals in die Hand und sehen Sie nach, ob unter dem Präparatenamen eine Firma aufgeführt ist. Dann kann ich dazu konkret etwas sagen.

Viele Grüße
Dr. Heike Pipping
 

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