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Heil- und Kostenplan nach Genehmigung verpflichtend für Patient?

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Cloprt

New member
Hallo zusammen,
vor kurzem habe ich von meinem Zahnarzt 3 Kronen angeraten bekommen. Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keine Zahnzusatzversicherung, der Vorfall rüttelte mich aber wach. Ich schloss also eine Zahnzusatzversicherung ab und konnte noch einen Baustein hinzubuchen welcher für 2 Jahre pro Kalenderjahr 750€ für angeratene Behandlungen übernimmt (wichtig ist hier das zwar maximal 1500€ übernommen werden, aber tatsächlich maximal 750€ pro Kalenderjahr). Ich bat meinen Zahnarzt deshalb die Behandlung in 2 Teile aufzuteilen damit ich eine Krone dieses Kalenderjahr machen lassen kann und die nächsten 2 dann im nächsten Jahr. Ich bekam dann zwei Heil- und Kostenpläne und habe diese bei meiner Gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht und genehmigen lassen.

Da das etwas dauerte bekomme ich meine 1. Krone erst kurz vor Weihnachten und mir wurde gesagt das ich die Rechnung dann nicht mehr in diesem Jahr erhalten werde. Somit kann ich die 750€ aus diesem Kalenderjahr nicht mehr Nutzen und würde mit den restlichen zwei Kronen gerne bis Anfang übernächstes Jahr warten (aktuell machen die zwei Zähne so akut keine Probleme, aber es ist absehbar das die Füllungen und die Wurzelbehandlung in Zukunft Probleme machen könnten).
Ist es möglich den Heil- und Kostenplan für die zwei Kronen einfach "auslaufen" zu lassen, obwohl ich diesen bereits bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung habe genehmigen lassen oder bin ich jetzt daran gebunden und kann mir übernächstes Jahr keinen neuen mehr erstellen lassen?
 
Das müsste möglich sein.
Nur, wenn die Versicherung mitbekommt dass de Kronen schon jetzt angeraten wurden, dann wird sie auch nicht zahlen, auch wenn die KK irgendwie Bezug darauf nimmt oder aber nachgefragt wird.
Es kommt darauf an was in deinem Vertrag steht, normalerweise schließen die Zahnzusatzversicherungen alle Leistungen aus, die schon vor Abschluss ins Auge gefasst wurden, da musst du halt schauen ob man es trotzdem machen kann weil es dazu keine Unterlagen gibt die die ZV erhält, oder die davon erfahren könnte und dann nicht zahlt oder zurück fordert.
 
Gewährleistungspflicht ? (Ab Tag der Behandlung)

Zusatzversicherung mal das Kleingedruckte lesen !

Ab wann übernimmt diese Zusatzversicherung auch bei
Vorbelastung ?


Das Andere:
entweder ist diese Behandlung notwendig, je nach Hintergrund ?
Was absehbar ist, ist eine Sache, was kurzfristig auftreten
kann eine andere.

Soweit mir bekannt, sind Altlasten im eigentlichen Sinne nicht mitversichert.
Es gibt auch eine Art Karenzzeit bis die Versicherung das erste mal
in Kraft tritt.

Was Ihre Zahnsituation aktuell betrifft sollten sie Ihren ZA
fragen .
Das Ganze kann nach hinten losgehen .
 
Danke für eure Antworten. Tatsächlich werden explizit bereits angeratene Behandlungen übernommen. Das war eine zusätzlicher Baustein den ich mit 24 Monatiger Laufzeit zu meiner neu abgeschlossenen Zahn Zusatzversicherung mit abschließen konnte. Die Einschränkungen sind für die angeratenen Behandlungen aber eben Insgesamt max 1500€ und pro Kalenderjahr maximal 750€ (Keine Übernahme in andere Kalenderjahre möglich). Rechnerisch hat sich das gelohnt, solange ich die Behandlung tatsächlich auf 2 Kalenderjahre splitte. Umso ärgerlicher das es jetzt womöglich doch nicht klappt oder ich noch 1 Jahr warten muss um die anderen 2 Kronen zu machen.

Ich werde natürlich nochmal mit meinem Zahnarzt sprechen ob die anderen zwei Kronen noch 13 Monate warten können. Aber bin schonmal erleichtert das der Heil und Kostenplan für mich nicht zwangsläufig bindend ist.
 
Du musst die Zahnbehandlung erst machen, wenn das mit dem Zahnarzt so ausgemacht wurde, der Plan ist auch dazu da um zu sehen ob man es sich leisten kann und wenn nicht dann muss man das auch nicht machen, ist also für einen selber eher so eine Art Kostenvoranschlag.
 
Andere Frage :

Angenommen der Heil - u. Kostenplan steht .

Die Behandlung muß jedoch stattfinden !

Währe es theoretisch möglich das die Zusatzversicherung sich
an den Kosten zumindest anteilig beteiligt sofern der zugesicherte
Anteil nicht überschritten wird pro Jahr ?

Also der Eigenanteil zu einem gewissen Satz übernommen wird .

Die KK übernimmt je nach Bonus max 70 % je nach Behandlungsplan !

Theoretisch übernimmt die Versicherung den Rest der Kosten die
Sie aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen müßten zu einem bestimmten
Anteil in einem Jahr bzw. innerhalb 12 Monaten.
Hier spielt das Datum mit Abschluß der Behandlung eine Rolle .

Ich weiß nicht was in Ihrer Situation Fakt ist .
Das eine ist die Grundversorgung als solches . (KK)
Das Andere Ihre Eigenbelastung . (Nach Kostenvoranschlag)

Zusatzzahlung- Leistung als solches baut sich auf dieser
Differenz auf .
 
Je nachdem wie viel Geld man zur Verfügung hat, kann auch für Härtefälle der doppelte Festzuschuss beantragt werden.
 
Das auch mit einer Zusatzversicherung ?

Was sind Härtefälle ?
LG
 
Härtefälle sind z.B. Menschen in Grundsicherung, Leute die unter einer bestimmten Verdienstgrenze sind.
Die KK interessiert sich nicht für die Zusatzversicherung, die Zusatzversicherung zahlt wiederum nur die Differenz zwischen Kassenleistung und Kosten, so kann es sein dass man bei normalen Zuschuss selber noch ordentlich drauf zahlen muss und beim doppelten, die komplette Differenz von der Zusatzversicherung bezahlt bekommt.
 
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