Hallo Bine,
wie sieht es denn mit der Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme aus?
Wenn du ALG2, über den Jobcenter, beantragst musst du dem Arbeitsmarkt normalerweise auch zur Verfügung stehen, zumindest für Teilzeit.
An deiner Stelle würde ich beim Amt für Grundsicherung, bzw. Sozialhilfe anrufen, die kannst du Fragen wie das genau ist.
Es wird sicher auch das Alter deines jüngsten Kindes eine Rolle spielen, ich denke es ist noch so klein das eine Arbeitsaufnahme nicht unbedingt sinnvoll ist, je nachdem wie die Betreuung geregelt ist.
Der Unterhalt den der Vater leisten muss spielt auch eine wichtige Rolle, bei der Berechnung des Satzes.
Ab wann müsstest du denn einen Antrag stellen?
Und hast du seit du nicht mehr arbeitest auch schon mal Arbeitslosengeld1 bezogen?
Da wäre auch zu klären ob dir noch welches zusteht und wie der Kündigungsgrund, im Bezug auf eine Sperre, bewertet werden würde.
Du müsstest dann natürlich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aber die Ansprüche die du da evtl. noch hast musst du ausschöpfen, bevor du ALG2 beantragen kannst.
Also erst mal beim Sozialamt anrufen und ggf. einen persönlichen Termin vereinbaren, schreib dir deine Fragen auf um nichts zu vergessen.
Dann solltest du bei dem zuständigen Jobcenter vorbeigehen, normalerweise kann man da für eine Beratung eine Nummer ziehen, vielleicht geht es bei euch aber auch nur mit Termin.
Ich denke das du so die wichtigsten Fragen klären kannst.