Vor ein paar Tagen hat die Anhörung vor dem Landgericht stattgefunden. Ich durfte zwar umfassend über meine exorbitanten Sehstörungen (Halos und Starburst unter nahezu allen Wetterbedingungen und zu fast allen Tageszeiten) berichten, aber nachdem der beklagte Augenarzt seine Ansichten geschildert hatte, durfte ich dazu nichts kommentieren. Mir wurde regelrecht über den Mund gefahren, obwohl ich sehr ruhig und knapp gebeten habe, etwas sagen zu dürfen. Das Statement der Gutachterin war sachlich korrekt; es bezog sich ausschließlich auf Aktenlage und ich selbst wurde von ihre weder vorgeladen, untersucht noch gehört. Sie schickte mir Unterlagen, die ich ihr persönlich abgegeben hatte, wieder zurück.
Ich habe lediglich über Videoschalte teilnehmen können, weil ich Pflegegrad 3 bei 100 % Schwerbehinderung haben, zudem eine frische Lumbago und nicht reisefähig war. Ich wohne inzwischen rund 700 km entfernt. Die Videoschalte habe ich allerdings nur insofern als Nachteil empfunden, als ich nicht ein einziges Mal während der Anhörung mit meiner Anwältin sprechen konnte. Beide Anwälte, sowohl vom Beklagten als von mir, der Klägerin, haben kaum etwas gesagt während der Verhandlung.
Zusätzlich trat eine Arzthelferin der beklagten Augenarztpraxis auf, die behauptete, mich 2 Stunden lang untersucht und mich auf über Halos und Starburst aufgeklärt zu haben. Meine Anwältin forderte sie auf, das zu korrigieren. Daraufhin sagte die Angestellte, sie habe nicht über Starburst gesprochen sondern nur über Lichterscheinungen.
Der Beklagte behauptete, während der 20 minütigen Untersuchung, inklusive exakter Aufklärung bezüglich Nebenwirkungen durch Implantieren von multifokalen Linsen bzw. EDOF oder trifokalen Linsen, auch über Halos und Starburst gesprochen zu haben. Das bezeichne ich als glatte Lüge und habe das dann in mehreren E-Mails später sowohl dem Präsidenten des Landgerichts geschrieben als auch allen anderen Beteiligten. Zwei Tage darauf habe ich eine Strafanzeige gestellt.
Ich habe allerdings inzwischen durch genauere juristische Recherchen herausgefunden, dass es sich "nur" um einen Zivilprozess bzw. eine (erste) Anhörung gehandelt hat und somit meine Formulierung "uneidliche Falschaussage" so nicht zutreffend ist, wenngleich, unfachmännisch ausgesagt, ich diverse Lügen des Augenarztes aufgezählt habe. Lüge, Falschaussage oder was auch immer juristisch oder semantisch korrekt sein mag: Die Verhandlung bzw. Anhörung war eine Farce!!!
Der Arzt behauptete z.B:, dass er mir bereits ein paar Tage nach der Implantation der ersten IOL vorgeschlagen habe, sie von einem Spezialisten in einer renommierten Klinik entfernen zu lassen. Pardon, aber das ist "Quatsch mit Käse", wenn ich das mal salopp so sagen darf.
4 Wochen nach der 2. Implantation, die exakt 2 Wochen nach der 1. stattgefunden hat, sucht ich einen anderen Augenarzt auf, und der gab mir umgehend eine Überweisung zu einem Spezialisten in einer renommierten Klinik. Indikation: "Asthenopische Beschwerden mit neuen multifokalen Linsen". Ich habe mich dann bei meiner Krankenkasse erkundigt, weil es sich um eine Überweisung zu einer Privatklinik handelte. Die Krankenkasse teilte mir mündlich wie auch schriftlich mit, dass nur monofokale Linsen Krankenkassenleistung sind und daher alle weiteren Behandlungen, auch Brille, Kantenfiltergläser usw., nicht bezahlt werden. Ausschließlich bei dringender medizinischer Indikation könnten die Linsen in monofokale auf Kosten der Krankenversicherung ausgetauscht werden.
Zu diesem Punkt habe ich jetzt nochmals eine schriftliche Anfrage an meine Krankenkasse gestellt und erwarte demnächst deren juristisch haltbare Information dazu.
Der Augenarzt faselte dann noch herum, dass er, weil ich angegeben habe, Musikerin zu sein, die Berechnungen der Linse darauf erfolgt sind. Ich frage mich, was das soll, denn ich musiziere vielleicht 2-3 Stunden täglich und dies meistens auswendig, also ohne ein Notenbuch in 50 cm Abstand vor meinen Augen zu haben! Fakt ist, dass ich sowohl für die Ferne eine leichte Brille benötige als auch fürs Lesen.
Der Arzt hatte mich allerdings darüber aufgeklärt, dass ich möglicherweise fürs Lesen eine Brille mit vielleicht 2 Dioptrin benötigen würde aber für die Ferne "ganz sicher nicht"!
Die unumgänglichen Kantenfiltergläser sind die dunkelsten überhaupt: DUNKELBLAU! Überdies trage ich stets einen Visor (Stirnschirm), weil die oberhalb der Brille einfallenden Lichter irrsinnig blenden. Ich habe das auch bei der Anhörung vor dem Landgericht vorgeführt und der Beklagte sagte auch mal, dass es ihm sehr leid tut, war mir widerfahren ist, aber er sei dafür nicht verantwortlich.
Wir werden sehen, wie das Prozedere weitergeht. Meine Anwältin warnte mich noch zur Zurückhaltung, da sonst eine Klage wegen Verleumdung durch den Beklagten folgen könnte. Ich bin schlichtweg entsetzt über die Art und Weise der Anhörung, dass ich die diversen Lügen bzw. Falschaussagen nicht kommentieren und richtigstellen konnte, dass also kein vernünftiger Dialog zustande gekommen ist.
Fortsetzung folgt..... Mal sehen, wie viele Jahre das so weitergeht. Ich habe inzwischen mehrfach betont, dass es mir nicht auf die durch meine Anwältin geforderte Entschädigung von 50.000 € ankommt, da ich wirtschaftlich bestens dastehe. Ich benötige überhaupt keine finanzielle Entschädigung, also kein Schmerzensgeld!!! Aber ich fordere, dass das Einpflanzen von Multifokalen Linsen endlich aufhört.
Die Gutachterin sprach immerhin von 5 % durch multifokale IOL geschädigten Patienten. Wir sind übrigens nicht nur "Patienten", also "Erduldende" sondern, nota bene: "Klienten", also "Kunden" von Augenärzten, Anwälten, Richtern und, last not least, von Herstellern dieser potentiell gefährlichen intraokularen Linsen (IOL)!