JakobMeier
New member
Tag Eltern,
ich habe einen sechs jährigen Sohn. Dieser hat beim Spielen draussen eine Dose mit Sprühfarbe gefunden. Natürlich hat er die Gelegenheit genutzt um den Wohn/Aussenbereich etwas farbenfroher zu gestalten. Meine Reaktion könnt ihr euch ja evt vorstellen, aber darum soll es nicht gehen.
Bis zu dem Zeitpunkt war ja alles klar: kein Problem, wir haben ja unsere Versicherung. Also den Schaden schnell an den vermieter gemeldet. Ein kostenvoranschlag wurde erstellt, den ich dann an die Hausratsversicherung gesendet.
Nach 2 Wochen kam nun ein Ablehnungsbrief der Versicherung. Grund:
-Nach § 828 Abs. 1 ist ein Kind unter 7 nicht für die Strafe verantwortlich
- Aufsicht wurde auch nicht verletzt
Ausserdem stand noch drinne das der Geschädigte das selber zahlen müsse....
Kann doch nicht sein das niemand für den Schaden haftet nur weil das Kind 7 ist...
Wie soll ich das blos dem Vermieter beibringen?
Gibt es irgend eine Möglichkeit das die Versicherung trotzdem zahlen muss?
Danke,
Jakob
ich habe einen sechs jährigen Sohn. Dieser hat beim Spielen draussen eine Dose mit Sprühfarbe gefunden. Natürlich hat er die Gelegenheit genutzt um den Wohn/Aussenbereich etwas farbenfroher zu gestalten. Meine Reaktion könnt ihr euch ja evt vorstellen, aber darum soll es nicht gehen.
Bis zu dem Zeitpunkt war ja alles klar: kein Problem, wir haben ja unsere Versicherung. Also den Schaden schnell an den vermieter gemeldet. Ein kostenvoranschlag wurde erstellt, den ich dann an die Hausratsversicherung gesendet.
Nach 2 Wochen kam nun ein Ablehnungsbrief der Versicherung. Grund:
-Nach § 828 Abs. 1 ist ein Kind unter 7 nicht für die Strafe verantwortlich
- Aufsicht wurde auch nicht verletzt
Ausserdem stand noch drinne das der Geschädigte das selber zahlen müsse....
Kann doch nicht sein das niemand für den Schaden haftet nur weil das Kind 7 ist...
Wie soll ich das blos dem Vermieter beibringen?
Gibt es irgend eine Möglichkeit das die Versicherung trotzdem zahlen muss?
Danke,
Jakob