• Dr. Frauke HölleringOb Orgasmus, Stellungen beim Sex oder Selbstbefriedigung: Haben Sie Fragen zur Sexualität? In unserem expertenbetreuten Forum Sexualität können Sie sich ganz anonym über die schönste Nebensache der Welt austauschen. Unsere Expertin Dr. med. Frauke Gehring steht Ihnen – für eine begrenzte Anzahl von Fragen – gerne zur Seite. Die Allgemeinärztin arbeitet in einer Gemeinschaftspraxis in Arnsberg mit Schwerpunkt Psychosomatik und Sexualmedizin und ist zudem als Referentin und Moderatorin für zahlreiche medizinische Themen im Print-, TV- und Internetbereich tätig.

Frauenliebe

  • Thread starter Thread starter portia
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portia

Guest
ich bin lesbisch (39) und bislang hate ich immer glerichaltrige, aber duch einen dummen zufall, sprich verku pplungsversuch, hat sich eine frau in mich verliebt die erst 17 ist, nun sind wir schon über 11 wochen zusammen, sie will am liebsen sofort zu mir ziehen. Ich denke das es nicht gut ist.
 
RE: Frauenliebe

Lass das Kind, Du machst Dich strafbar.
Kümmer Dich um die Fotze einer Erwachsenen.
 
RE: Frauenliebe

Mit Verlaub, DAS ist nun wirklich Quatsch!
Das Thema "Unzucht mit Minderjährigen" hatten wir hier schon mehrfach - auch im Partnerschaftsforum und auch unter hetero-sexuellen Vorzeichen.

Ich bin selbst über 40 und kann mir persönlich eine Beziehung mit einem Teenager nicht vorstellen. Das Posting ist provokant. Die Frage ist, warum es einfach bei den provokanten Fakten belassen wird, statt es mit ausführlicheren Angaben über den empfundenen Wert der Beziehung auszuschmücken, um etwaigen "Provozierten" die Angriffsfläche zu nehmen. Ich halte das für unklug - oder für Absicht. Mehr sag ich dazu nicht.

Grüße
Anke
 
RE: Frauenliebe

Warum lässt Du sie nicht einfach selber antworten. Unabhängig davon, ob hier das Thema "Unzucht mit Minderjährigen" schon mal besprochen wurde. Bei den behandelten Themen handelt es sich ja nicht um "Fortsetzungsgeschichten", oder?
 
RE: Frauenliebe

Ich verbieten niemanden irgendetwas.
Wollte nur klargestellt haben, dass da eben keine strafbare Aktion stattfindet, wie Du fälschlicherweise suggeriert hast.

Gruß
Anke
 
RE: Frauenliebe

Es handelt hier um meine erste Beziehung zu einer so jungen Frau, es war auch nicht geplant wie ich schon erwähnte, sondern ergab sich. Zum Thema Strafbarkeit muß ich sagen, daß es nicht strafbar ist, weil kein Beischlaf stattfindet!
 
Wenn Du glaubst,...

Wenn Du glaubst,...

...dass der Beischlaf ausschlaggebend für den Tatbestand der Strafbarkeit wäre, dann irrst Du. Aber ich helfe Dir mal, damit Du nicht meinst, ich wolle Dir etwas unterjubeln:

http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

Ein Auszug aus dem Strafrecht:

§ 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Zitat Ende

Besonderen Schutz genießen Kinder (das sind unter 14-jährige Personen). Eine Art Grauzone verläuft im Gesetzbuch für 14 - 16-jährige. Ab 16 genießen Menschen keinen besonderen Schutz mehr bezüglich ihrer Sexualität. Jeder Mensch über 21 sollte sich also keine Gedanken machen müssen, wenn er einen anderen Menschen von 16 oder älter liebt (Sexualität erstreckt sich dabei über weit mehr als den Beischlaf!), sofern es sich nicht um sogenannte Schutzbefohlene oder andere Abhängige handelt (Zurechnungsfähigkeit spielt auch eine Rolle).

Soviel zum Gesetzbuch.

Welche moralischen Bedenken gegen Kontakte zwischen älteren Erwachsenen und "Heranwachsenden" sprechen könnten, kann ja diskutiert werden, von wem auch immer. Der Gesetzgeber bietet für derartige Diskussionen keinen Platz in den Gerichtssälen.

Mein einziger Kommentar zum Thema Altersunterschied: Als Ältere sollte man Dir ein besonderes Verantwortungsbewusstsein zutrauen dürfen. Wie siehst Du das? Was macht Dich so skeptisch? Wie sieht Deine Freundin das? Welche Erfahrungen konnte sie mit anderen Menschen (m/w) machen, bevor sie ihr Herz für Dich entdeckt hat?

Liebst Du Deine Freundin?

Grüße
Anke
 
Sorry, der war ein Fehlschuss! o.w.T.

Sorry, der war ein Fehlschuss! o.w.T.

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RE: Wenn Du glaubst,...

RE: Wenn Du glaubst,...

Soweit ich das richtig gelesen hab steht da UNTER 16 sie ist aber 17 oder?
 
Eben!

Eben!

Und genau deshalb ist hier nichts strafbar. Sag ich doch!

Grüße
Anke
 
RE: Eben!

RE: Eben!

Tja manche lesen halt nicht richtig!Musste ich aber auch schon reingucken,wegen meiner Freundin,deswegen kenne ich mich ein bisschen damit aus.
 
RE: Eben!

RE: Eben!

Du bist doch 16.
Da ist sowieso alles anders...

Grüße
Anke
 
RE: Eben!

RE: Eben!

ja aber ich hab halt schonma reingeguckt,könnte ja sein das die beziehung länger hält.
 
RE: Frauenliebe

Hallo Portia, auch aus Sicht der 17jähr. ist Eure Beziehung sicher ein Gewinn (für Dich offenbar sowieso). Ein großer Altersunterchied ist für den unerfahrenen Partner immer ein Erfahrungszuwachs in Lebens- und Liebesbelangen. Also lass Dir nichts einreden, genießt Euer Zusammensein. Nur mit dem Zusammenziehen würde ich noch ein Weilchen warten.
beriany
 
RE: Wenn Du glaubst,...

RE: Wenn Du glaubst,...

genau, sie ist 17, und wo kein Kläger ... , ihre Eltern wissen ber uns bescheid, zwar sind sie nicht begeistert, aber lassen sie ihr Leben leben!
 
RE: Wenn Du glaubst,...

RE: Wenn Du glaubst,...

Ja ich liebe meine Freundin, sie ist mir weder schutzbefohlen oder ähnliches. Es liegt auch nicht an mangelnder Inteligenz, den sie hat gerade (mit 17) ihr Studium angefangen, was nun sehr für ihre zurechnungsfähigkeit spricht, und einen IQ von 185 besitzt.
 
RE: Wenn Du glaubst,...

RE: Wenn Du glaubst,...

Na, dann kommt ihr wenigstens gemeinsam auf einen guten mittleren Wert.
J.
 
Wo liegt das Problem?

Wo liegt das Problem?

Hi Portia,

wir reden vielleicht aneinander vorbei. Ich wollte Dich nicht in eine Rechtfertigungsecke drängen, sondern ganz konkret von Dir hören, wo Du das Problem siehst. Mit 17 ist sie von Gesetz her als mündig in Beziehungsfragen zu betrachten. Genau das habe ich mit der Rezitierung der Paragraphen mitteilen wollen, damit ihr eben nicht eventuelle Bedenken in diese Richtung mit euch herumschleppt. Ich glaube, dass lesbische oder schwule Paare heute noch genug Anfeindungen haben, da beruhigt es doch, dass ihr zumindest vom Gesetz her keine Probleme zu erwarten habt. Und wenn die Eltern euch zwar skeptisch betrachten, aber keine Steine in den Weg zu rollen beabsichtigen, um so besser für euch.

Bleibt, dass Du aus einem mir bisher nicht ganz klaren Grund Bedenken haben musst, wenn Du hier öffentlich fragst, ob das wohl alles so richtig ist mit Dir und Deiner Freundin. Wo siehst Du das Problem?

Grüße
Anke
 
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