RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB
Hallo Wolfgang,
>> bei den Onkologen besser aufgehoben ist. Die können wenn auch nich alle Medikament zu dieser Behandlung, so doch mehr verscheiben als Urologen.
Stimmt nicht, die Arzneimittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sind für alle Ärzte gleichermaßen verbindlich.
>> Aber ich kenne keinen Urologen, der einen Patienten, wenn er denn schon die anderen Behandlungsmöglichkeiten ablehnt, zum Onkologen schickt.
Solche Urologen gibt es in der Tat nicht, weil alle beteiligten Ärzte an das durch die Leitlinien für Diagnostik und Therapie der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU)* festgelegte Ritual gebunden. Abgesehen davon, dass Urologen wohl die Ersten sind, die die PK-Dg. feststellen und und zwangsläufig allein dadurch einen Behandlungsvorsprung gegenüber anderen Ärzten haben, verläuft der Weg der (wohlbemerkt nur der schulmedizinisch = durch die Leitlinien anerkannten) Therapien im Einklang mit dem Verlauf der evtl. späteren Rezidiven bzw. Metastasierung folgendermaßen:
1.) Urologe - zuständig für die KURATIVE Primärtherapie (RPE, ST perkutan bzw. Brachy oder Kombitherapien mit Überweisung zum Radiotherapeuten, und das war's).
2.) Urologe - zuständig für erstes Rezidiv, sofern lokal begrenzt, wenn PSA trotz RPE über eine längere Zeit anstegt: Überweisung zur Bestrahlung, oft kombiniert mit Hormonblokade (HB 1fach oder 2fach), um etwaiger Metastasenbildug systemisch entgegenzuwirken.
3.) Urologe - zuständig für erstes Rezidiv, sofern lokal begrenzt, wenn PSA trotz Strahlentherapie über eine längere Zeit anstegt: Hormonblokade (HB 1fach oder 2fach), um die Tumorbildung einzudämmen und etwaiger Metastasenbildug systemisch entgegenzuwirken; die HB ist keine kurative Maßnahme, mit ihr erreicht man allenfalls einen Progressionsaufschub (wenn man Glück hat und der PK nicht gleich von Anfang an Hormonresistent ist: einige Jahre; dann "gewöhnen" sich die entarteten Krebszellen ion aller Regel an die Medikamente und werden resistent - freie Bahn für die Ausbreitung.
4.) An dieser Stelle ist der Urologe mit seinem Latein am Ende. Ist er mit seiner HB fertig, ist der Onkologe mit seiner Chemotherapie an der Reihe.
5.) Ist der Onkologe mit seiner Chemotherapie fertig (greift die Chemo nicht mehr, die Metastasen schreiten fort), ist die Zeit gekommen, über ein Testament nachzudenken.
Das ist der eingefahrene Weg, an dem die Ärzte nichts ändern werden, allein aus Haftungsgründen und weil sie keinen Ärger mit ihrer Dachorganisation bekommen wollen.
HIFU, Kryo- und andere Exoten werden von den Uro-Leitlinien nicht anerkannt, ergo auch von Urologen nicht beachtet / angeboten (Ausnahmen: private Kliniken) und deshalb auch von den GKV nicht bezahlt (gilt nach Auffassung des des Gemeinsamen Bundesausschusses mangels 15-20-jährigen Studien und klinischen Ergahrungen nicht als - schulmedizinischer - Therapiestandard und werden deshalb nicht nin die Leistungskataloge der GKV aufgenommen).
Es trifft schon zu, dass der Patient das letzte Wort in Sachen Therapieentscheidung haben kann, dann muss er sich aber die Überweisung zum Onkologen oder einem anderen Außenseiter von seinem (meist ahnungslosen) Hausarzt besorgen und er muss sich auch der Kosten, die er evtl. selbst zu tragen hat, bewusst sein. Oder auch vom Augenarzt oder einem Orthopäden u.ä., seit der Einführung der Praxisgebühr nichts Leichteres als das: Man lässt sich am Anfang eines neuen Quartals vom ersten Arzt, den man besucht, egal ob HNO, Dermatologe o.ä., sowieso Überweisungen zu allen möglichen und unmöglichen Ärzten auf Vorrat für die nächsten 3 Monate ausstellen, auch wenn man noch nicht weiß, ob man sie alle überhaupt brauchen wird - Ulla Schmidt, von Beruf Mongoloidenbetreuerin**, wollte es nicht anders.
Ein bißchen kompliziert, was?
Gruß
argus
* Ein juristisch nicht nachvollziehbares "Leckerbissen" und in Europa wohl einmalig: Die für den PK relevante Abschnitte
043/021 Diagnostik des Prostatakarzinoms vom 06/1997, gültig bis 06/2002
043/022 Therapie des Prostatakarzinoms vom 06/1997, gültig bis 06/2002
der Leitlinien für Diagnostik und Therapie der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) sind bereits 4 Jahre lang ungültig und neue gibt es nicht. Es gibt also nichts, worauf sich Urologen hätten berufen können, was für sie verbindlich wäre. Doch wehe, wenn sie von den ehemaligen, seit Jahren nicht mehr gültigen Leitlinien dennoch abweichen!! Dies - vor allem diesen Mißstand - würde ich als "finsterstes Mittelalter" bezeichnen.
Vgl.:
http://www.dgu.de/index.php?id=350
Ganz unten: "Nicht aktualisierte Leitlinien siehe Liste":
**
http://www.ulla-schmidt.de/de/pages/ulla/lebenslauf.htm