• Prostatakrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Männern. Die Früherkennung ist ebenso wichtig wie die Diagnose und Therapie. In unserem Forum Prostatakrebs können Sie sich mit anderen Betroffenen über dieses Thema austauschen und Ihre Erfahrungen berichten.

Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

  • Thread starter Thread starter Wolfgang100
  • Start date Start date

TEST TEST TEST 123

W

Wolfgang100

Guest
JackB schrieb am 21.03.2006

DHB: Frage an Dr. Kahmann

Herr Dr. Kahmann: Was sagen SIE eigentlich einem Patienten, wenn er sich nach der DHB ("Leibo-witz- Protokoll") erkundigt. Hier (in der Schweiz) stosse ich nur auf Schweigen.

Dr. Kahmann antwortet am selben Tag

Werde zum Glück nicht häufig gefragt. Kann dem Patienten nur sagen, dass die Datenlage prak-tisch nicht existent ist. Falls er die DHB dennoch will, kann ich sie nicht als Kassenleistung ver-schreiben. Die Gesetzeslage bezüglich medikamentöser Verschreibungen wird sich ab 01.04.2006 in Deutschland weiter verschlechtern, was eine Verschreibung zu Lasten der GKV noch ünmöglicher macht. Wer diese Therapie auf GKv Kosten verschreibt, wird mit hoher Sicherheit eine Regressfor-derung bekommen.

Was ich hier nicht so ganz verstehe:
Wenn jemand so eine Behandlung möchte, warum schickt man den jenigen dann nicht zum Onko-logen. Dieser ist für die Behandlung wohl eher geeignet und hat auch was die Verschreibung von Medikamenten angeht andere Möglichkeiten als der Urologe.
Aber wer schickt schon Kunden zu einem anderen Fachgeschäft.

Wolfgang
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Lieber Wolfgang
Urologen und Onkologen arbeiten in der Regel zusammen.
Wenn der Onkologe den Krebsbefund liest, wird er den Patienten zum Urologen zurückschicken.
Lehnt der Patient die möglicherweise kurativen Therapien-sie sind es zu 80-90 Prozent - ab, so wird der Patient medikamentös behandelt.
Aber nur nach Standard, wo sich seit vielen jahren nichts geändert hat.
Das Leibowitz Protokoll wird kein Onkologe verschreiben, auch der darf nur das tun, was die Krankenkasse bezahlt.
Ob sich der Patient das Zusatzmedikament Proscar privat dazukauft, ist dessen Sache.
Nur: vom Nutzen des Leibowitz liest man in ausser ein paar Mitteilungen von diesem so gut wie gar nichts.
Sieht man von dem BPS-Forum ab, wo Ligensa, Damm , Voland und Co. diese Ideologie verbreiten.
Ca. 300 Patienten haben in Deutschland die DHB gemacht.
Abgesehen von einigen, die ihren Erfolg oder Misserfolg publizieren, weiss man von eventuellen positiven oder negativen Reaktionen nichts.
Obwohl diese Herrschaften seit jahren versprechen, dies uns Prostatakrebskranken kundzutun.
Eine Stellungnahme und zwar eine ausführliche seitens der Ärzte, die dort schreiben(f.s und Dr. eichhorn) vermisst man.
Keiner hat sich dazu noch geäussert.
Auch in diesem Forum gibt es seizens der Forumsbetreuer diesbezüglich keine umfassende Stellungnahme.
Ich hoffe auf Dein Ersuchen, dass Dr. Kahmann oder Dr. Henkel endlich einmal darüber was schreiben.
Grüsse
Alfred
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Hallo Alf1

unabhängig von der Frage DHB ja oder nein soll es ja Leute geben die das wollen. So weit so gut. In wie fern das nun sinn macht oder nicht ist zunächst nich so wichtig.
Aber wenn jemand es nun mal partou will, dann sollen ihm die Urologen doch sagen das er damit bei den Onkologen besser aufgehoben ist. Die können wenn auch nich alle Medikament zu dieser Behandlung, so doch mehr verscheiben als Urologen. Aber ich kenne keinen Urologen der einen Patienten, wenn er denn schon die anderen Behandlungsmöglichkeiten ablehnt zum Onkologen schickt. Mein Uro war sogar so frech mir auf eine einfache Frage zur HIFU zu antworten, dass ich mir einen anderen Arzt suchen sollen wenn ich eine andere Behandlung als die OP auch nur in Erwägung zöge. Das ist doch finsterstes Mittelalter (wobei das bei der Entwicklung im Sozialversicherungsbereich ohnehin droht). Schlussendlich muss ich feststellen, dass das Fachgebiet übergreifende arbeiten in Deutschland wohl noch lange nicht zum Standart gehören wird. In Holland hab ich dass schon vor 26 Jahren erlebt. Ein Zentrum - zuerst zu Allgemeinmediziner - der schickt zum Facharzt - der ggf zum röntgen oder dergl. und das alles in einem Haus.

Gruß Wolfgang
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Hallo Wolfgang,

>> bei den Onkologen besser aufgehoben ist. Die können wenn auch nich alle Medikament zu dieser Behandlung, so doch mehr verscheiben als Urologen.

Stimmt nicht, die Arzneimittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sind für alle Ärzte gleichermaßen verbindlich.

>> Aber ich kenne keinen Urologen, der einen Patienten, wenn er denn schon die anderen Behandlungsmöglichkeiten ablehnt, zum Onkologen schickt.

Solche Urologen gibt es in der Tat nicht, weil alle beteiligten Ärzte an das durch die Leitlinien für Diagnostik und Therapie der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU)* festgelegte Ritual gebunden. Abgesehen davon, dass Urologen wohl die Ersten sind, die die PK-Dg. feststellen und und zwangsläufig allein dadurch einen Behandlungsvorsprung gegenüber anderen Ärzten haben, verläuft der Weg der (wohlbemerkt nur der schulmedizinisch = durch die Leitlinien anerkannten) Therapien im Einklang mit dem Verlauf der evtl. späteren Rezidiven bzw. Metastasierung folgendermaßen:

1.) Urologe - zuständig für die KURATIVE Primärtherapie (RPE, ST perkutan bzw. Brachy oder Kombitherapien mit Überweisung zum Radiotherapeuten, und das war's).

2.) Urologe - zuständig für erstes Rezidiv, sofern lokal begrenzt, wenn PSA trotz RPE über eine längere Zeit anstegt: Überweisung zur Bestrahlung, oft kombiniert mit Hormonblokade (HB 1fach oder 2fach), um etwaiger Metastasenbildug systemisch entgegenzuwirken.

3.) Urologe - zuständig für erstes Rezidiv, sofern lokal begrenzt, wenn PSA trotz Strahlentherapie über eine längere Zeit anstegt: Hormonblokade (HB 1fach oder 2fach), um die Tumorbildung einzudämmen und etwaiger Metastasenbildug systemisch entgegenzuwirken; die HB ist keine kurative Maßnahme, mit ihr erreicht man allenfalls einen Progressionsaufschub (wenn man Glück hat und der PK nicht gleich von Anfang an Hormonresistent ist: einige Jahre; dann "gewöhnen" sich die entarteten Krebszellen ion aller Regel an die Medikamente und werden resistent - freie Bahn für die Ausbreitung.

4.) An dieser Stelle ist der Urologe mit seinem Latein am Ende. Ist er mit seiner HB fertig, ist der Onkologe mit seiner Chemotherapie an der Reihe.

5.) Ist der Onkologe mit seiner Chemotherapie fertig (greift die Chemo nicht mehr, die Metastasen schreiten fort), ist die Zeit gekommen, über ein Testament nachzudenken.

Das ist der eingefahrene Weg, an dem die Ärzte nichts ändern werden, allein aus Haftungsgründen und weil sie keinen Ärger mit ihrer Dachorganisation bekommen wollen.

HIFU, Kryo- und andere Exoten werden von den Uro-Leitlinien nicht anerkannt, ergo auch von Urologen nicht beachtet / angeboten (Ausnahmen: private Kliniken) und deshalb auch von den GKV nicht bezahlt (gilt nach Auffassung des des Gemeinsamen Bundesausschusses mangels 15-20-jährigen Studien und klinischen Ergahrungen nicht als - schulmedizinischer - Therapiestandard und werden deshalb nicht nin die Leistungskataloge der GKV aufgenommen).

Es trifft schon zu, dass der Patient das letzte Wort in Sachen Therapieentscheidung haben kann, dann muss er sich aber die Überweisung zum Onkologen oder einem anderen Außenseiter von seinem (meist ahnungslosen) Hausarzt besorgen und er muss sich auch der Kosten, die er evtl. selbst zu tragen hat, bewusst sein. Oder auch vom Augenarzt oder einem Orthopäden u.ä., seit der Einführung der Praxisgebühr nichts Leichteres als das: Man lässt sich am Anfang eines neuen Quartals vom ersten Arzt, den man besucht, egal ob HNO, Dermatologe o.ä., sowieso Überweisungen zu allen möglichen und unmöglichen Ärzten auf Vorrat für die nächsten 3 Monate ausstellen, auch wenn man noch nicht weiß, ob man sie alle überhaupt brauchen wird - Ulla Schmidt, von Beruf Mongoloidenbetreuerin**, wollte es nicht anders.

Ein bißchen kompliziert, was?

Gruß
argus

* Ein juristisch nicht nachvollziehbares "Leckerbissen" und in Europa wohl einmalig: Die für den PK relevante Abschnitte

043/021 Diagnostik des Prostatakarzinoms vom 06/1997, gültig bis 06/2002
043/022 Therapie des Prostatakarzinoms vom 06/1997, gültig bis 06/2002

der Leitlinien für Diagnostik und Therapie der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) sind bereits 4 Jahre lang ungültig und neue gibt es nicht. Es gibt also nichts, worauf sich Urologen hätten berufen können, was für sie verbindlich wäre. Doch wehe, wenn sie von den ehemaligen, seit Jahren nicht mehr gültigen Leitlinien dennoch abweichen!! Dies - vor allem diesen Mißstand - würde ich als "finsterstes Mittelalter" bezeichnen.
Vgl.:
http://www.dgu.de/index.php?id=350
Ganz unten: "Nicht aktualisierte Leitlinien siehe Liste":


** http://www.ulla-schmidt.de/de/pages/ulla/lebenslauf.htm
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Hallo argus

Vielen Dank für deinen interessanten Exkurs in die deutschen (Fettenwirtschaft) Verordnungslandschaft.
Daraus kann ich nur entnehmen, dass ich mich selber bestmöglich Informiere (wozu Deinen Beitrag hier hilfreich beiträgt) und versuche dann die richtigen Entscheidungen zu treffen, denn unterschreiben muss ich es so wie so, egal ob der Doc es so möchte oder ob ich selber es auf eine bestimmte Art geregelt haben möchte.
Vorher sollte man dann noch klären wer das dann alles wie weit bezahlt.
Ohne Doc bekomme ich nicht einmal das Ergebnis einer Untersuchung (DiaPat) mitgeteilt, obwohl ich den Test selbst veranlasst habe (erstaunlich dass das geht) und auch selbst bezahle.
Es ist ja nur meine Gesundheit und mein Leben um das es geht. Aber das wir in diesem Land nicht einmal über uns selbst bestimmen dürfen ist ja nicht neu.

Wolfgang
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Lieber Wolfgang,

muss jetzt weg, deshalb nur kurz:

>> Ohne Doc bekomme ich nicht einmal das Ergebnis einer Untersuchung (DiaPat) mitgeteilt, obwohl ich den Test selbst veranlasst habe (erstaunlich dass das geht) und auch selbst bezahle. <<

Doch doch, konkret in diesem Falle bekommst Du das Ergebnis garantiert: Kommt Dir als Selbstzahler die Laborrechnung ohne Befund zu, schreibst Du lediglich einen einzigen Satz zurück:
"Ich teile mit, dass mir Ihr Laborbefund bis heute nicht vorliegt - daher schicke ich Ihnen Ihre Rehcnung Nr. ... vom ... in der Anlage als unprüfbar zurück."
Und Sense. - Du wirst sehen, wie schnell Du den Laborbericht aus Deinem Briefkasten fischen wirst!

Gruß,
argus
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Hallo argus

ein ganz ausgezeichneter Tipp. Hätte ich auch selbst drauf kommen können.
Mal sehen vielleicht fordere ich sogar die Anzahlung zurück (nur ein Spaß).
Aber generell ist es schon so das man die Daten nicht ohne Doc bekommen soll, weil schwache Menschen sich dann vielleicht die falschen Gedanken mach oder gar schlimmeres tun. Denn nur der Arzt der wenns hoch kommt 5 Min Zeit für dich hat kennt dich und kann beurteilen ob du mit der Diagnose wirst umgehen können (wenn es ihm nicht auch völlig egal ist).
(Ich entschuldige mich besser im Voraus für meinen Sarkasmus die Ärzte betreffend)

Danke für den Hinweis

Gruß Wolfgang
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Da muss ich Sie leider enttäuschen. Auch ein Onkologe muss sich an die Arzneimittelrichtlinien und Regressgrössen halten. auch dieser hat sehr enge Spielräume bezüglich der Verschreibungen. Darüber hinaus sind auch die Onkologen kritisch gegenüber Therapien, die nicht die entsprechende Datenlage haben.
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Hallo Alfred,
ich weiss nicht genau, welche Stellungnahme Sie von uns erwarten. Die Aussage, dass die Datenlage sehr schlecht ist bei den eigenen Patienten von Herrn Leibowitz habe ich bereits geäussert. Über die von Ihnen beschriebenen 300 Patienten in Deutschland gibt es erst recht keine Daten, da diese von niemanden nach medizinstatistischen Kriterien betreut werden. Wo keine Daten, da kann auch nur abgeraten werden. Mehr gibt es von meiner Seite eigentlich nicht zu sagen. Wer die Dreifachhormonblockade machen möchte, soll sie durchführen, aber nicht zu Lasten der GKV,
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Hallo Wolfgang,

>> Aber generell ist es schon so das man die Daten nicht ohne Doc bekommen soll, <<

"Soll"? - Hat wer angeordnet? Wie heißt das Gesetz?
Das ist Quatsch. GENERELL gilt nur eins: Wer zahlt, der befiehlt. Gegenüber dem Selbstzahler ist der Arzt wie auch das Labor genauso ein Unternehmer wie der Friseur um die Ecke, die Autowerkstatt, der Bäcker, wo Du Deine Brötchen kaufst oder der Tante-Emma-Laden neben an. Für den Arzt als Freiberufler gilt in Bezug auf den Patienten = Kunden (wie Du richtig erkannt hast) in erster Linie das BGB. Du hast bei dem Labor eine Leistung bestellt. Wird nicht an Dich geliefert, bekommt das Labor kein Geld, zumindest nicht von Dir. Sagt das Labor, sie hatten den Befund an den Arzt geschickt, der Dir "sicherlich eine Kopie machen wird", erwiderst Du, dass sie sich das Geld auch bei dem Arzt holen sollen. - Das Labor schuldet Dir aber immer noch die vertraglich vereinbarte Lieferung. Mahngebühren sind fällig.

>> weil schwache Menschen sich dann vielleicht die falschen Gedanken mach oder gar schlimmeres tun. <<

Allein deshalb kann sowas nicht "generell" gelten, zumals jeder Mensch anders ist, Menschen eben nicht gleich sind. Durch die "generelle" Regelung wären Menschen, die nicht schwach sind, benachteiligt. Schwache Menschen können den Ehepartenr oder eine andere Vertrauensperson bitten, den Befund für sie entgegenzunehmen und ihnen zu übermitteln. Und ich kann Dir sagen: Selbst die schlimmste Dg. wird GARANTIERT viel, viel schonender übermittelt als von einem Arzt!!

>> Denn nur der Arzt, der - wenns hoch kommt - 5 Min Zeit für dich hat, kennt dich und kann beurteilen ob du mit der Diagnose wirst umgehen können .. <<

LOL
s.o.

>> (Ich entschuldige mich besser im Voraus für meinen Sarkasmus die Ärzte betreffend) <<

Ich entschuldige mich für gar nix.

Gruß,
argus
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Sehr geehrter Herr Dr. Kahmann

Zunächst vielen Dank für Ihren Beitrag zu diesem Thema. Das die Arzneimittelrichtlinien für alle Ärzte gelten ist klar. Nur; ist das eine generell starre Größe ?

Ich habe gehört/gelesen, das die Möglichkeiten der Verschreibung in Bezug auf die Budgetgrößen für medikamentöse Behandlungen je nach Fachrichtung des Arztes unterschiedlich sind, also die Regressgrößen Fachrichtung bezogen differieren.

Ist das so? Es wäre nett hier eine Kompetente Antwort zu erhalten um ggf. Fehlinformationen gerade zu rücken.

Mit freundlichen Grüßen Wolfgang100
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Hallo argus

Ich kann Dir im Moment keinen Paragraphen nennen in dem diese Informationspraxis gere-gelt ist, habe jedoch mit meinem Hausarzt schon einmal darüber gesprochen. Es gibt sogar Informationen die ein Arzt seinem Patient vorenthalten darf. Eine entsprechende Akte be-kommt einen bestimmten Vermerk und dann erfährt außer dem Arzt und der Krankenkasse niemand was darin steht. Das ist allerdings (vermutlich) an recht enge Vorschriften gebun-den.

Was nun die Labors angeht: Das Labor in dem ich die Werte wie PSA, fPSA, Östrogen, Tes-tosteron und/oder PAP haben nehmen lassen hat darauf bestanden, dass ich eine Überwei-sung von einem Arzt vorlege, obwohl ich die Daten privat bestellt und auch bezahlt habe. Allerdings hat man mir die Ergebnisse dann direkt geliefert. Aber auch erst nachdem man anmerkte dass das nur möglich sein wenn meine Arzt damit einverstanden sei.

Bei meinem Urologen wollte man mir diese Überweisung zunächst nicht geben. Als das dann geklärt war wollte man mir die Ergebnisse nicht geben bevor der Arzt sie gesehen hat (glei-che Voraussetzung / ich Auftraggeber und Selbstzahler). Deshalb bin ich dann auch zu mei-ne Hausarzt gegangen. Der ist da etwas offener und hat die Weichen gestellt.

Aber ich werde mich mal mit meinem Anwalt darüber unterhalten.

Es wäre nett wenn Herr Dr. Kahlmann hierzu Stellung nehmen würde.

Gruß Wolfgang
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Hallo Wolfgang,

>> Es gibt sogar Informationen die ein Arzt seinem Patient vorenthalten darf. <<

Nicht "ein Arzt", das gilt NUR für Psychiater bzw. Neurologen, die bekantlich ebenfalls psychiatrische Statements / Gutachten abgeben dürfen (und bei Neuros NUR in diesem Fall). Bei allen anderen Ärzten hat der Patient grundsätzlich Anspruch auf die Akteneinsicht.

**********************************

http://www.leanthal.privat.t-online.de/

Rechtsinformationsdienst

2003-04

private Mandanten

Medizinrecht und Arzthaftungsrecht

Datensatz Nr. 880

Anspruch auf leserliche Abschrift der Patientenunterlagen

Verlangt ein Patient seine Behandlungsunterlagen und kann er bei Durchsicht der Papiere die Handschrift des Arztes nicht lesen, so hat er einen Anspruch darauf, dass der Arzt die unleserlichen Passagen entweder lesbar abschreibt oder diese ihm erläutert.

Jeder Patient hat Informationsanspruch. Diesem muss der Arzt durch vollständige Mitteilung der Krankenunterlagen genüge tun.

AG Hagen, 25.08.1997

10 C 33/97

**********************************

>> Eine entsprechende Akte bekommt einen bestimmten Vermerk und dann erfährt außer dem Arzt und der Krankenkasse niemand was darin steht. <<

Wo überall Deine Patientenakten zirkulieren, das erfähsrst Du nie. Fakt ist, dass Du - sobald Du von jemand etwas willst (hier z.B.: Schwerbehindertenausweis oder eine Kur usw.), musst Du bei jedem Antrag die Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe Deiner Daten an "relevante" Dritte unterschreiben. Wen die Kasse oder die Behörde (Versorgungsamt) für relevant hält, erfährst Du nie. Im Rahmen der üblichen "Amtshilfe" wandern Deine Daten u.U. auch dorthin, wo Du selbst sie unter gar keinen Umständen hinschicken würdest (u.U. das Arbeitsamt, z.B.). Auf den weiteren Ablauf hat der Normalsterbliche leider keinen Einfluss mehr, allein deshalb, weil er erst gar nicht erfährt, wo überall seine Daten landen.

Gruß, argus

(Juchuuh!! - Die Sonne ist da!!)
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Ich habe gerade mit einem Anwalt telefoniert.

Üblicher Weise werden Labore für derartige Untersuchungen (Medizinisch) von Ärzten ge-führt.
Der Patient hat generell ein Auskunftsrecht über seine Daten. Auch dem Labor gegenüber. Man muss jedoch unterscheiden zwischen den reinen Ergebnissen einer Untersuchung und dem daraus folgenden Medizinischen Befund. Die Ergebnisse liefert das Labor, den Befund der Jeweilige Arzt. Dabei ist es völlig egal ob der Arzt die Probe dem Labor zur Verfügung stellt oder der Patient zum Labor geht und dort die Probe nehmen lässt.

Ausgenommen sind hier psychisch labile Menschen, denen wie ich bereits geschildert habe, Informationen zu Ihrem Befinden vorenthalten werden dürfen, um diese Menschen vor (sich selbst) falschen Reaktionen zu schützen. Wer psychisch labil ist oder nicht entscheidet der jeweils behandelnde Arzt. Womit sich die Katze dann vermutlich in den Schwanz beißt, wenn der Doc es so will.

Was das Einbehalten des Entgeldes für das Labor (bei privat in Auftrag gegebenen Untersu-chungen) angeht, so ist diese nicht rechtens, da die Geldleistung für die Arbeit geschuldet wird und nicht für das Ergebnis. Umgekehrt kann das Labor das Ergebnis so lange zurück halten bis das geschuldete Entgeld bezahlt ist. Soweit geltenden Recht zu dem Thema.

Grundsätzlich braucht es jedoch, genau wie Du gesagt hat, keinen Arzt, um die Ergebnisse einer Laboruntersuchung zu erhalten.

Gruß Wolfgang
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Die Richtgrößen für die Verordnung von Medikamenten werden immer fachgruppenbezogen verglichen. Urologen mit Urologen und Onkologen mit Onkologen und so weiter. Insofern mögen Onkologen ein höheres Budget haben als Urologen, sie haben aber auch deutlich teurere Medikamente zu verordnen. Insofern mögen Onkologen auch theoretisch einen größeren Freiraum haben, praktisch ist es durch die zu verschreibenden onkologischen Medikamente jedoch eher der Fall, dass Budgets sehr früh ausgelastet sind. Aber auch mit vorhandenem Budget kann der Onkologe nicht einfach alles vershreiben. Verschreibt er Medikamente ausserhalb der Zulassung und das ist bei der DHB der Fall, kann er von der jeweilgen Krankenkasse unabhängig vom Budget wegen "sonstigen Schadens" zur Rechenschaft und Zahlung gezogen werden. Ist uns schon passiert, kann ich mit leidvoller Erfahrung berichten. Ich hoffe, ich konnte etwas Licht in die Budgetfrage bringen, im übrigen danke ich Ihnen, dass Sie als einziger meinen Namen richtig schreiben.
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Der Patient hat grundsätzlich einsichtsrecht in seine Akte, der Arzt kann aber persönliche Anmerkungen, Einschätzungen zum Krankheitsverlauf und andere subjektive Befundungen aus der Akte entfernen. Der Patient hat Anrecht auf seine Befunde, die Beurteilung und Bewertung dieser Befunde ist durch die Gebühr noch nicht abgedeckt und der Patient hat kein Anrecht darauf, wenn er z.B. einen Laborbefund direkt in Auftrag gibt.
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Sehr geehrter Herr Dr. Kahmann

vielen Dank für Ihre Antwort, der ich entnehme das ich nicht so falsch gelegen habe.
Was Ihren Namen angeht; man bemüht sich halt, obwohl ich zu Anfang auch etwas danaben gelegen habe (siehe Ursprungsfrage).

Gruß Wolfgang
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Lieber Herr Dr. Kahmann
Ich wollte eigentlich nur, dass Sie Ihre Stellungnahme nur noch einmal herausstreichen.
Da Sie bei der Brachytherapie wohl in Deutschland d e r Ansprechpartner sind. wäre es für Patienten, die diese Therapie gemacht haben oder noch machen, interessant zu erfahren, wie die Ergebnisse bis dato aussehen.
Es kann natürlich noch keine Bilanz gezogen werden, aber ein Zwischenstand, wie es zumindest bisher mit dem Erfolg aussieht, kann wohl gezogen werden.
Alfred
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Hallo Wolfgang,

>> Die Ergebnisse liefert das Labor, den Befund der Jeweilige Arzt. <<

Es ging hier um die Ergebnisse (den Befund), und nicht um die Auswertung durch den Arzt. Du kannst ja auch später entscheiden, von welchen Arzt Du den Befund auswerten lässt (HA, Onko, evtl. Radio, Naturheiler bis hin zu irgendeinem okkulten Zauberer) - es muss nicht unbedingt immer nur der Urologe sein. Man sollte ohnehin MEHRERE ärztl. Meinungen einholen - allein dafür braucht man den Befund, um ihn an mehrere Ärzte vertelen zu können. Bei wem Du fremdgehst, das geht den Urologen rein gar nichts an, das hast allein Du zu entscheiden. Vor allem hierfür brauchst Du den Befund. Aber wahrscheinlich gehörst Du selbst zu den "Schwachen" und "Labilen", von denen Du geschrieben hast und die mit sich gerne schieben lassen.

>> Ausgenommen sind hier psychisch labile Menschen, denen wie ich bereits geschildert habe, Informationen zu Ihrem Befinden vorenthalten werden dürfen, um diese Menschen vor (sich selbst) falschen Reaktionen zu schützen. <<

Das wäre schon eine Entmündigung - hast Du das Deinem Anwalt nicht gesagt? Über eine Entmüdigung kann / darf nur ein Vormundschaftsgericht (unter Schaltung von psychiatrischen Sachverständigen) entscheiden. Urologen & Ärzte anderer Fachrichtungen haben in einem solchen Verfahren nichts zu suchen.

>> Wer psychisch labil ist oder nicht entscheidet der jeweils behandelnde Arzt. <<

Absoluter Blödsinn! Ein Urologe, Chirurg, Zahnarzt, Orthopäde, ... kann nie rechtswirksame psychiatrische Gutachten abgeben, dass kann - fachlich - nur ein Psychiater bzw. Neurologe. Alle anderen Ärzte handeln illegal und sind entsprechend anzuzeigen.

>> Was das Einbehalten des Entgeldes für das Labor (bei privat in Auftrag gegebenen Untersu-chungen) angeht, so ist diese nicht rechtens, da die Geldleistung für die Arbeit geschuldet wird und nicht für das Ergebnis. <<

Hat Dir Dein Anwalt auch verraten, wie dann der AG erkennt, ob der AN überhaupt "gearbeitet" hat und wenn, dann wie? Der AN muss ja beweisen, dass er "gearbeitet" hat, und dass kann er nur durch den Befund; bis dahin ist der Text seiner Rechnung lediglich seine bloße Behauptung. - Das gilt natürlich nur dann, wenn es nur 2 Vertrasgspartner gibt (davon bin ich anfangs ausgegangen) und keine anderen Beteiligten (Ärzte) zwischengeschaltet sind. Es kommt immer darauf an, was im Vertrag steht. Wenn Du dem AN unterschrieben hast, er solle den Befund an den Arzt schicken, oder wenn der Arzt selbst per Überweisung zum AG mutiert, kann es komplizierter, aber auch nicht aussichtslos sein. Auch dann würde ich die Bezahlung sabotieren. Wenn das Labor den Rg.-Betrag, von dem ich ja nicht einmal weiß, ob er gerechtfertigt ist, einklagt, übernimmt es freiwillig den Schwarzen Peter der Beweisführungslast. Kein Gericht begnügt sich mit einer bloßen Behauptung, da muss das Labor den Befund schon rausrücken, und dann habe ich ihn auch. Na bitte, warum nicht gleich, und zwar zum Preis einer Briefmarke? Kein Richter wird mich zu Gerichtskosten verdonnern, denn ich war und bin ja bereit, die Rg. zu begleichen, sobald ich erfähre, wie sie zustande kam ("...bitte um Zustellung des Befunds, damit ich die Rg. postwendend bezahlen kann.", hieß es ja). - Das sind keine anwältlichen Weißheiten, sondern meine eigenen unzähligen und bewährten Erfahrungen. Aber soweit kommt es ja i.d.R gar nicht. Übrigens, auch vorgedruckte Vertragstexte des AN kann der AG mit einer handschriftlichen Klausel individuel abändern. - Dafür braucht man aber keinen Anwalt (hat er wenigstens viel gekostet?).

>> Umgekehrt kann das Labor das Ergebnis so lange zurück halten bis das geschuldete Entgeld bezahlt ist. <<

Hast Du Vorkasse vereinbart? Oder hat es Dein RA nur automatisch angenommen? Wie gesagt - es kommt darauf an, was im Vertrag steht.

Leute, die mit solchen Sachen zum Anwalt laufen, sind i.d.R. diejenigen, die auch bei Krebs jedem Arzt Glauben schenken, wenn dieser bei PSA 4,1 nach einer Radtour behauptet, die "OP sei unumgänglich, am besten noch diese Woche". Von Deinem Anwalt würde ich mir nicht einmal einen Parkplatzschaden bearbeiten lassen.

Gruß
argus
 
RE: Frage an Dr. Kahlmann zu DHB

Nachtrag:

>> Die Ergebnisse liefert das Labor, den Befund der Jeweilige Arzt. <<

Da hast Du (oder Dein RA) die Begriffe irgendwie verwechselt: Die Laborergebnisse sind der eigentliche Befund, den der Arzt dann auswertet. In diesem Fall liefert der Arzt keinen Befund, also nicht etwas, was er selbst "gefunden" hat, weil diese Ergebnisse nicht an seiner eigenen Untersuchung beruhen, sondern lediglich die Analyse und Einschätzung eines fremden Befunds (des Labors).

EOD, weil ich mir allmählich irgendwie zu blöd vorkomme.

argus
 

Similar threads

J
Replies
2
Views
249
Wolfgang100
W
Back
Top