W
wamseranne
Guest
In einem Beitrag vom 15.07.02 bezeichnet sich ein
Forenteilnehmer ausdrücklich als ARZT (INTERNIST).
Würden Sie mir zustimmen, dass Dies den Tatbestand einer strafbaren Handlung darstellt, sofern die Unrichtigkeit dieser Behauptung nachgewiesen werden kann?
Ich halte es für ausserordentlich wichtig, gerade in diesem Forum darauf aufmerksam zu machen.
Forenteilnehmer ausdrücklich als ARZT (INTERNIST).
Würden Sie mir zustimmen, dass Dies den Tatbestand einer strafbaren Handlung darstellt, sofern die Unrichtigkeit dieser Behauptung nachgewiesen werden kann?
Ich halte es für ausserordentlich wichtig, gerade in diesem Forum darauf aufmerksam zu machen.