Re: Demenzvermutung bei alleinstehender Untermieterin
Hallo, ich würde folgendes vorschlagen, die ersten
Schritte mit Ihrer Untermieterin gemeinsam zu gehen. Erster Ansprechpartner ist der Hausarzt, siehe Informationen der Alzheimer-Gesellschaft."
Erste Anlaufstation bei einer fraglichen Alzheimer-Erkrankung sollte der Hausarzt sein. Er kennt den Patienten in der Regel über viele Jahre und kann daher Veränderungen der geistigen und funktionalen Fähigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten am besten einordnen.
Am Anfang steht das Gespräch
Am Anfang wird der Hausarzt ein ausführliches Gespräch mit dem Patienten führen. Zunächst wird er mit Hilfe bestimmter Fragen und Aufgaben prüfen, ob tatsächlich eine krankhafte Störung von Konzentration und Gedächtnis vorliegt oder ob es sich um einen normalen altersbedingten Leistungsverlust handelt."
Dieser wird dann auch die nötige Überweisung zu einem Facharzt veranlassen, der die genaue Diagnose- ob wirklich eine der Demenz-Erkrankungen
vorliegt, veranlassen, siehe"
Wann wird der Facharzt gefragt?
Im Laufe der Diagnostik bei Alzheimer-Verdacht ergeben sich häufig Fragestellungen, die eine Konsultation des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie erfordern. Er ist z. B. gefragt, wenn es darum geht, zwischen einer Demenz und einer Depression zu unterscheiden oder die vorliegende Demenzform zu bestimmen."
Wenn keine Verwandschaft da ist, bleibt nur der
Weg übers Gericht, dass ein Betreuer bestellt wird, der die Angelegenheiten Ihrer Untermieterin
regeln kann wie auch den weiteren Aufenthalt.
Da festgelegt werden kann, dass diese Betreuer-Person alle Angelegenheiten regeln kann wie auch
die Gesundheitsfürsorge, kann diese Person dann
Verbindung aufnehmen mit weiteren Einrichtungen.
Unterbringung in einem Pflegeheim ect. Haben Sie
die Möglichkeit, in Ihrem Wohnort Rücksprache mit
einem Pflegedienst aufzunehmen, der kann Ihnen
hilfreich zur Seite stehen, auch in der Versorgung,solange die "Patientin" noch zu Hause
bleiben kann. Je nachdem, wieweit die Krankheit fortgeschritten ist, kann eine Pflegestufe beantragt werden. Dazu kommt der medizinische
Dienst der Krankenkassen. Es geht ja auch um die
finanzielle Seite in der Betreuung der Patientin.
Ich hoffe, Ihnen damit einekleine Anregung gegeben zu haben. Vielleicht ist es Ihnen doch möglich, die ersten Schritte gemeinsam mit Ihrer
Untermieterin zi gehen, da es für jeden von Demenz
betroffenen Patienten eine sehr schwere Situation ist. Viele Grüße