RE: Behandlungskosten Brustkrebs
Leider muss ich Ihnen sogar zustimmen.
Die Aussage, alles, was medizinisch notwendig ist, wird von der GKV bezahlt, stimmt zwar, wird aber zuweilen sehr restriktiv gesehen.
Bezahlt wird dann eben nur das Allernötigste.
Chemotherapie wurde früher im Krankenhaus gemacht.
Zunehmend versuchen die Kassen diese Leistung in den ambulanten Bereich zu drücken, indem die Krankenhäuser die Leistung entweder gar nicht, oder sehr geringfügig vergütet bekommen, was die Kosten der Chemotherapie nicht mal deckt.
Da hat man dann im ambulanten Bereich die entsprechenden Medikamentenzuzahlungen.
Leider habe ich auch schon gehört, dass Leute die Infusionslösungen für die Chemotherapie auf Privatrezept verordnet bekamen.
Perücken werden bezuschusst, aber tatsächlich nur bis zu einer bestimmten Höhe.
Wer dann (natürlich) Wert auf eine gutaussehende legt, wird zur Kasse gebeten...
Unter dem Begriff Leistungskatalog versteht man im allgemeinen Sprachgebrauch den Gesamtumfang aller Leistungen, die durch die gesetzliche Krankenversicherung erbracht werden.
Einen wirklichen "Katalog" im Sinne einer Liste gibt es nicht.
Der Leistungskatalog ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) nur als Rahmenrecht vorgegeben: Im Gesetz steht, dass der Versicherte einen Anspruch auf Krankenbehandlung hat. ´
Hierzu zählt insbesondere die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen. Außerdem ist geregelt, dass die Leistungen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen müssen. Das heißt, sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Es ist Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses, diese Rahmenvorgaben zu konkretisieren. Er erlässt hierzu in den verschiedenen Leistungsbereichen Richtlinien, die für die beteiligten Krankenkassen, Leistungserbringer und die Versicherten verbindlich sind.
Diese Richtlinien findet man u.a. auf
http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=60
Empfehlenswert für die Orientierung sind die Broschüren der Krebshilfe, z.B.
http://www.krebshilfe.de/neu/infoangebot/broschueren/sozial/29-sozial_02-2004.pdf
Einen Überblick gibt es unter
http://www.krebshilfe.de/neu/infoangebot/brosch-uebersicht.htm
Zuweilen muss man bei Verweigerung von Leistungen auch Einspruch einlegen.
Daher halte ich eine genaue Kenntnis der Dinge, auf die man Anspruch hat, für außerordentlich wichtig.
Mir war klar, dass es zu diesem Thema noch Widerspruch geben wird, da sich hinter dem Wort "Zuzahlungen" Dinge verstecken, die dann doch ganz schön ins Geld gehen können, wie Sie völlig richtig bemerken.
Und in der Praxis sind halt die lapidaren Stellungnahmen von Gesundheitsexperten a l l e r Parteien doch oft nur Makulatur.
Sie können mir glauben, dass dies fast jeden massiv ärgert, wenn man jeden Tag mit solchen Dingen konfrontiert ist.