RE: Ärztepfusch-Opfer ???
Also ich würde mal sagen, das nennt man Behandlungsfehler, daß ist doch nicht ganz so hart. Man sollte bei aller Wut nicht vergessen, daß Ärzte genauso Menschen sind wie wir und ebenfalls nicht fehlerfrei sind. Keiner, weder Arzt, Rechtsanwälte, die Justiz u.v.a.m. sind perfekt und machen alle Fehler, wie wir auch.
Nun aber zum eigentlichen:
Sollten Sie einen Behandlungsfehler vermuten, dann müssen Sie an die zuständige Gutachter- und Schlichtungsstelle der Ärztekammer (Wahrscheinlich für jedes Bundesland anders, aber nicht sicher - ansonsten bei der Auskunft sich die Nummer der Ärztekammer geben lassen und die können Ihnen nach Wohnortangabe die für Sie zuständige Stelle nennen) Ihrer vermuteten Behandlungsfehler schriftlich äußern und wenn möglich so viel wie möglich an Krankenunterlagen, Röntgenbilder, MRT, CT u.s.w. eben alles was Sie haben, von dem Organ um das es sich handelt, mitschicken. Noch besser das ganze als Einschreiben per Rückschein. Sollte dieser von Ihnen beanstandete Fehler länger als drei Jahre zurück liegen, dann wäre es theoretisch schon verjährt und Sie müßten sich selbst darum bemühen, ob die andere Partei, also der Arzt oder evtl. eine Klinik wo dieser Arzt arbeitet (je nach dem was bei Ihnen zutrifft) einer Eröffnung eines Untersuchungsverfahren bei der Gutachter- u. Schlichtungsstelle zustimmt. Wenn ja geht alles seinen Gang. Sie müssen sämtliche vorbehandleten Ärzte/Kliniken und sämtlichen nachbehandleten Ärzte/Kliniken angeben und natürlich auch eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben. Wenn die Gutachterstelle alles erforderlichen Unterlagen erhalten hat, wird ein Arzt als Gutachter bestellt und dieser erstellt dann ein entspr. Gutachten. Gegen dieses Gutachten kann man dann ggf. wie es für eine Partei eben ausfällt Rechtsmittel einlegen und dann auf eine Kommissionsentscheidung ankommen lassen, wobei eine Kommissionsentscheidung auch anders als der Gutachter entscheiden kann. Wenn alles soweit für Sie als Patient positiv verlaufen ist, müssen Sie das Gutachten dem Arzt oder der Klinik übermitteln und die Versicherung dessen Partei wird dann wegen Schmerzensgeld mit Ihnen verhandeln. Ach ja, so ein Gutachten bei der Gutachter und Schlichtungsstelle zu beantragen ist für Sie und auch für die andere Partei kostenfrei. Später sollte man sich dann aber auch einen Anwalt nehmen, gerade dann wenn es um die Höhe des Schmerzengeldes geht. Evtl. zahlt das auch Ihre Rechtschutzversicherung, wenn Sie eine haben. Auch könnte die Gutachter- und Schlichtungsstelle von Anfang an eine beginnende Tätigkeit ablehnen, wenn es z.B. "Labalien" wären.
Ansonsten ist es ohne Anwalt sehr schwer und wenn man keine Ahnung von medizinischen Dingen hat natürlich um so mehr. Eine weitere Möglichkeit wäre ein kostenfreies Gutachten bei Ihrer Krankenkasse anzufordern, wo dann der MDK ein Gutachen erstellen wird. Nach meiner Erfahrung würde ich das aber nicht unbedingt empfehlen, da dort auch ein HNO-Arzt ein Gutachten für Gelenke machen könnte. Damit meine ich, daß ein Gutachten evtl. nicht von einem wirklichen Arzt in der nötigen Fachrichtung dieses Gutachten erstellt.
Was noch sehr, sehr wichtig ist, ist das Sie einen Arzt haben oder finden, der Ihre Bedenken versteht und Ihnen zur Seite steht. Das ist oft das schwierigste. Viele behandelten Ärzte, die wissen das der eigene Patient gegen einen anderen Kollegen vorgeht halten sich sehr zurück mit Untersuchungen, Diagnostik u.s.w., darum ist es auch echt sehr schwer.
Wenn man selbst zu über 90% sicher ist, daß es sich um einen Fehler handelt, dann sollte man auch dafür kämpfen. Dies kann aber auch sehr lange dauern, evtl bis zu 1 1/2 Jahren bis überhaupt mal ein Gutachten erstellt ist, da die Gutachter das alles neben Ihrer Tätigkeit als Arzt machen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen, denn ich bin gerade an dem Punkt wo es um die Höhe des Schmerzensgeld geht. Ich war also erfolgreich und das nur weil ich davon überzeugt war.
Aber wie gesagt, man soll nicht dem Arzt eine "Reinwürgen" wollen, sondern sich auf den Sachverhalt beziehen und trotz seinem Zorn immer höfflich und diskret bleiben.
Viel Glück