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arzt lehnt amalgamfüllung ab

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K

kleer06

Guest
hallo!
ich war gestern wegen einem loch bei einem neuen zahnarzt,weil ich bei meinem vor september keinen termin kriegen würde.der sagte mir dann,dass ich 5 löcher hätte.dabei hatte ich noch nie welche und gehe regelmäßig zur kontrolle.wahrscheinlich ist es bei mir so ähnlich,wie bei degis sohn.jedenfalls erklätre er mir,dass bei den unteren eine füllung einsetzen müsste,die oberen könnte man versiegeln.da er keine amalgamfüllungen mehr durchführt und ich nicht wusste,ob meine eltern dass zahlen,gab er mir ein blatt mit den voraussichtlichen kosten(ca.100¤).was mich stutzig macht ist,dass darauf auch stand,dass ich mir eine eine hinausgehende versorgung wünsche,und mich verpflichte,die mehrkosten zu tragen,obwohl ich das nie gesagt habe.der vertrag gelte erst,wenn ich einen termin vereinbare.aber eine amalgamfüllung würde mir eigentlich auch schon reichen.
 
RE: arzt lehnt amalgamfüllung ab

Hallo,

das alte Leid mit dem Amalgam... Amalgam ist nach wie vor ein sehr guter Werkstoff, aber er wird halt nicht mehr oft verwendet. Es gibt zwar immer noch zuzahlungsfreie Füllungen beim Zahnarzt, nur ist deren Qualität bei weitem nicht so gut wie Amalgam. Da sind die Mehrkosten für eine ordentlich gelegte Kunststofffüllung gut investiert.

Was die Formulierung in dem Schreiben betrifft ist das ok so. Es muss rechtlich korrekt abgewickelt werden.

Gruß Peter Schmitz-Hüser
 
RE: arzt lehnt amalgamfüllung ab

Das mit den Amalgamfüllungen (daß dieser Zahnarzt sie nicht verwendet) ist GUT, leider sind die Kosten für Komposite viel teurer; vor fast 10 Jahren hatte ich geglaubt, die giftigen Füllungen seien tabu.
 
RE: arzt lehnt amalgamfüllung ab

hi,

ich bin über die auskünfte hier schon sehr verwundert!

ein arzt, der im kassenärztlichen system eingebunden ist, hat eine langfristig haltbare, zuzahlungsfreie kassenlösung dem patienten bereitzustellen. im seitenzahnbereich ist dies nun einmal amalgam, welches diese bedingungen erfüllt.

möchte der patient eine irgendwie geartete kompositfüllung, so ist dies sein persönlicher wunsch - dieser "wunsch" kann ihm allerdings nicht aufgezwungen werden, weil der arzt in keine kassenlösung anbietet - wozu er im kassenärztlichen bereich allerdings verpflichtet ist!

du solltest dir doch am besten eine zweitmeinung einholen - im grunde wäre hier eine mitteilung an die krankenkasse sowie auch mal eine nachfrage an die kassenzahnärztliche vereinigung ratsam - und die entsprechenden richtlinien sollten dem arzt ohnehin bekannt sein!

gruß, chris.
 
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