pinnefranzi
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Hallo liebes Forum, seit dem 10.11.2014 bin ich arbeitsunfähig. Mein Dienstherr rührt sich aber nicht. Denn mit meinem Therapeuten, sowie meinem Psychiater und meinem Hausarzt ist besprochen, dass ich die Frühpensionierung anstreben soll. Da ich mittlerweile schon über ein Jahr zur Therapie gehe, hat vorrangig mein Psychotherapeut angeregt das zu versuchen, weil es in seinen Augen keinen Sinn macht mich zu therapieren damit ich gesund zu krankmachenden Arbeit wieder gehen kann. Er hat sogar gemeint, dass er mich gegebenenfalls auch nicht weiter behandeln wird, wenn wir dieses Zuek nicht erreichen können, denn aus der Erfahrung aus dem letzten Jahr war es immer so, dass ich nicht lange arbeiten war und wieder erkrankt bin. Teilweise sind das auch physische Krankheiten. Zwischenzeitlich habe ich such einen Behindertenausweis mit dem GdB von 60 unbefristet. Aus diesem Grunde kann ich eh schon mit 6oJahren in Pension gehen. Die Jahre bis dahin soll ich nach Ansicht meiner Ärzte und Therapeuten nicht mehr schaffen. Tatsächlich ist es auch so, dass ich sehr oft von SZ Gedanken geplagt werde. Aber das ist ein anderes Thema. Selbstverletzendes Verhalten ist teilweise auch gegeben. Jetzt habe ich sehr weit ausgeholt, warum ich das eigentlich schreibe. Ich habe eine Freundin, die etwa 200 km entfernt wohnt und ich würde sie gerne besuchen. Nun ist es aber doch so, das ich während einer Jrankschreibung den Wohnort nicht verlassen darf. Ich denke mein Dok würde mir bescheinigen, dass es gut für mich wäre, wenn ich fahre. Reicht mir so eine Vescheinigung, oder muss ich bei meinem Dienstherren einen Antrag stellen? Ich möchte nicht unbedingt dort Fragen, weil es sicher keinen guten Eundruck macht, wenn ich zu einer Freundin fahre, aber nicht arbeiten kann. Was ratet ihr mir?