RE: Alzheimer
Sehr geehrte Ullaandreas,
wie Flieder bereits schrieb ist mit der Diagnose noch nichts über die Geschäfts- und Testierfähigkeit gesagt. Auch richtig sit, daß sie sich früh um die rechtlichen Aspekte der Krankheit kümmern sollten. Am wichtigsten erscheint mir hier, daß Sie für Ihren Mann als rechtliche Vertretung fungieren können, sofern er damit einverstanden ist.
Ist er im Moment noch geschäftsfähig (fragen Sie den behandelnden Neurologen/Gerontopsychiater danach, so kann er Ihnen eine Vollmacht austellen, die am Besten durch einen Notar aufgesetzt und von diesem beglaubigt wird. Darin wird vermerkt, daß Sie Ihren Ehemann in finanzielllen, behördlichen, die Gesundheitsfürsorge und den Aufenthaltsort betreffenden und noch verschiedenen anderen Angelegenheiten vertreten dürfen, sofern er selber dazu nicht mehr in der Lage ist. Leider kann ich Ihnen nicht sagen, was dies an Notargebühren kostet, ich schätze so etwa um die 100 Euro, genaueres kann uns vielleicht eine Forenteilnehmer berichten, der eine Vorsorgevollmacht durch einen Notar hat anfertigen lassen. Ist Ihr Ehemann nicht mehr geschäftsfähig, d.h. nicht mehr in der Lage, die Tragweite einer solchen Bevollmächtigung zu erfassen, so sollten Sie bei zuständigen Amtsgericht die Betreuung beantragen und sich selbst als Betreuer zur Verfügung stellen. Sie werden dann (voraussichtlich), nachdem das Gericht den Antrag geprüft hat, ggfs. ein fachpsychiatrisches Gutachten hat erstellen lassen und Ihren Ehemann angehört hat Sie zu Betreuer bestellen. Dann haben Sie die gleichen Rechte, wie durch die Vollmacht.
Mit freundlichen Grüssen,
Spruth