Die Betreuung von Pflegebedürftigen kann durch einen Pflegedienst oder auch durch Angehörige durchgeführt werden.
Pflegegrad 2:
Versicherte mit der Pflegestufe 2 haben Anspruch auf 316 Euro Pflegegeld oder 689 Euro Pflegesachleistungen pro Monat, sofern sie in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden. Außerdem haben sie Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro, Kurzzeitpflege (1.612 Euro), Tages- und Nachtpflege (689 Euro/Monat), Verhinderungspflege (1.612 Euro), sowie Zuschüsse zum Hausnotruf, zur Wohnraumanpassung sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.
Quelle:
http://drking-pflege.de/ambulante-pflege-muenchen.html