Hallo, Vorab möchte ich sagen das ich mir nicht sicher bin ob ich hier richtig bin aber ich weiss mir nicht mehr anders zu helfen. Ich werde versuchen mich kurz zu fassen. Ich bin im März 2010 wegen Müdigkeit zum Hausarzt gegangen es war derzeit viel los auf der Arbeit und das habe ich im auch gesagt, dieser meinte bleibe eine Woche daheim dann ist alles wieder ok. Habe das ganze auch so gemacht und alles war gut. Nun kam es aber leider so das ich im November 2017 an Burnout erkrankt bin und Aufgrund der Dauer der Krankheit (7 Monaten) habe ich einen Antrag bei der BU Vericherung gestellt. Nun kam der große Schock...Ablehnung wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht?!? Ich konnte es zuerst gar nicht verstehen schließlich hatte ich ja alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet. Doch dann sah ich die Diagnose von dem Arztbesuch von 2010: Neurasthenie ICD 10 F48.0 also laut BU eine psychische Vorerkrankung. Kein Problem dachte ich Rede mal mit dem Arzt das lässt sich klären aber dieser ist leider nicht kooperativ, er behauptet die Abrechnung sei so komplett richtig und das dieser Abrechnungsschlüssel nicht mit der Psyche zu tun haben muss. Das sieht die BU leider anders... Nun zu meiner eigentlichen Frage
: - ist dieser Abrechnungsschlüssel so richtig? Ich musste ja nicht einmal Tabletten einnehmen war nur eine Woche krank und bis 2017 waren keinerlei Besuche beim Arzt wegen ähnlichen Angelegenheiten. - kann man bei einer so kurzen Krankheit von einer psychischen Erkrankung sprechen? - wenn der Arzt sich weigert die Abrechnung zu korrigieren an wen kann ich mich wenden? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße, Daniel
